Verkauf ins Ausland an anderes Unternehmen

19. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
elbe96
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkauf ins Ausland an anderes Unternehmen

Hallo zusammen,

ich hätte ein paar Fragen bzgl. eines Vorhabens und hoffe, dass hier jemand so nett ist und mir diese beantworten kann.

Und zwar verkaufe ich aktuell über Etsy und Amazon handgemachte Artikel an private Endkunden. Das ganze betreibe ich im Nebenerwerb. Ich habe mich damals als Kleinunternehmer registriert bzw. angemeldet, habe aber eine Umsatzsteuer ID.

Jetzt hat mich eine Firma aus Tschechien kontaktiert und würde gerne meine Artikel über deren Plattform vertreiben. Das bedeutet ich würde an einen Firmenkunden verkaufen und dadurch ergeben sich ja einige (steuerrechtliche) Änderungen.

Kann mir jemand einen Denkanstoß geben, was ich genau zu beachten habe, vor allem Umsatzsteuer technisch?
Sollte ich einen Vertrag mit dieser Firma aufsetzen oder nicht?

Die Kooperation würde so aussehen, dass, nachdem ein Kunde bei dieser Firma einen meiner Artikel bestellt hat, die Firma wiederum bei mir bestellen würde.
Ein mal im Monat würden wir dann abrechnen.

Gibt es hier irgendwelche Fallstricke auf die ich achten muss?
Ich möchte keine Schritt für Schritt Anleitung haben sondern viel mehr ein paar Denkanstöße was ich wie zu regeln habe. Dann würde ich mich darum kümmern. Ich habe halt gerade absolut keine Ahnung wie ich es angehen soll.

Vielen Dank für jegliche Hilfe im Voraus.

Gruß
Lukas

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111310 Beiträge, 38571x hilfreich)

Zitat (von elbe96):
Gibt es hier irgendwelche Fallstricke auf die ich achten muss?

Als erstes würde ich mal schauen, wie es überhaupt um die Seriosität dieses Vertragspartners bestellt ist.



Zitat (von elbe96):
Sollte ich einen Vertrag mit dieser Firma aufsetzen

Das ist jetzt doch eine etwas merkwürdige Frage für einen Unternehmer ...
Kein Verkauf ohne Vertrag.



Zitat (von elbe96):
Das bedeutet ich würde an einen Firmenkunden verkaufen und dadurch ergeben sich ja einige (steuerrechtliche) Änderungen.

Und das sollten welche konkret sein?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
elbe96
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort

Zitat (von Harry van Sell):
Das ist jetzt doch eine etwas merkwürdige Frage für einen Unternehmer ...
Kein Verkauf ohne Vertrag.


Ich meinte damit keinen Kaufvertrag sondern eher einen Vertrag in dem man ein paar Rahmenbedingungen über die "Partnerschaft" regelt. Am End des Tages ist die Firma aber ja auch nur ein Kunde der bei mir bestellt. Deswegen frage ich mich ob es Sinn macht einen Vertrag aufzusetzen.

Es geht dabei auch nicht um das große Geld. Es sind handgemachte Artikel die nur auf Bestellung produziert werden.

Zitat (von Harry van Sell):
Und das sollten welche konkret sein?


Ich hatte gestern nach meiner Fragestellung nochmal etwas recherchiert und wenn ich es richtig verstanden habe, kann und darf ich als Kleinunternehmer auch bei grenzüberschreitenden Geschäften keine UmSt. ausweisen. Also so gesehen ist es steuerrechtlich der gleiche Umfang (EÜR 1x/Jahr) wie wenn ich an einen privaten Kunden in Deutschland verkaufe. Lieg ich damit richtig? Dann hat sich dieses Problem nämlich erledigt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Junior-Partner
(5620 Beiträge, 1265x hilfreich)

Zitat (von elbe96):
Lieg ich damit richtig? Dann hat sich dieses Problem nämlich erledigt.


Nach meinen Infos wird für derartige Konstellationen ein Steuerberater dringend empfohlen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111310 Beiträge, 38571x hilfreich)

Zitat (von elbe96):
wenn ich es richtig verstanden habe, kann und darf ich als Kleinunternehmer auch bei grenzüberschreitenden Geschäften keine UmSt. ausweisen. Also so gesehen ist es steuerrechtlich der gleiche Umfang (EÜR 1x/Jahr) wie wenn ich an einen privaten Kunden in Deutschland verkaufe. Lieg ich damit richtig?

Ich meine ja, würde diese Konstellation aber zur Sicherheit noch mal von Fachkundigen prüfen lassen.

Das geht z.B. gleich hier https://www.frag-einen-anwalt.de/
oder hier: https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=79



Zitat (von elbe96):
sondern eher einen Vertrag in dem man ein paar Rahmenbedingungen über die "Partnerschaft" regelt.

Ja, das kann man machen, ist aber kein muss.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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