Verkauf von Gegenständen die auf Flohmarkt oder Schrotplatz gekauft worden sind

24. Mai 2025 Thema abonnieren
 Von 
Donau24
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkauf von Gegenständen die auf Flohmarkt oder Schrotplatz gekauft worden sind

Wenn ich als Gesellschafter Gegenstände auf ein Flohmarkt oder Schrotplatz kaufe, ohne Rechnung (Kleinbeträge, von paar Euro), darf ich die dann gewerblich weiter verkaufen? Möchte nicht die ausgaben steuerlich geltend machen, aber ist es erlaubt Gegenstände zu verkaufen, wenn ich kein "Eingangsrechnung" habe?




11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9869 Beiträge, 2079x hilfreich)

Zitat (von Donau24):
aber ist es erlaubt Gegenstände zu verkaufen, wenn ich kein "Eingangsrechnung" habe?


Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14933 Beiträge, 4574x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wenn ich als Gesellschafter Gegenstände auf ein Flohmarkt oder Schrotplatz kaufe, ohne Rechnung (Kleinbeträge, von paar Euro), darf ich die dann gewerblich weiter verkaufen?
Klar. Du schreibst dir einen Eigenbeleg, fertig (wohlgemerkt, bei ein paar Euro, das ist das Szenario).

Zitat:
Möchte nicht die ausgaben steuerlich geltend machen ...,
Warum denn nicht?

Zitat:
... aber ist es erlaubt Gegenstände zu verkaufen, wenn ich kein "Eingangsrechnung" habe?
Natürlich ist das erlaubt.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Donau24
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Natürlich ist das erlaubt.


Also am besten beschreibe ich 2 Situationen.
1. Am Schrotplatz kaufe ich 6 Industriegeräte. Von den 6, 2 sind kaputt, aber haben paar Einzelteilen, die ich weiterverkaufen kann, 2 kann ich Reparieren und 2 sind völlig in Ordnung. Der Kerl am Schrotplatz verlangt 30 Euro für alles.

2. Am Flohmarkt kaufe ich 2 PSP Konsolen, beide als defekt. Eine kostete mich 20 Euro, die andere 15 Euro. Aus 2 mache in ein Funktionierendes.

Keine von dehnen gibt eine Rechnung oder macht ein Vertrag mit meiner Firma. Darf ich es kaufen als Gesellschafter, und es weiterverkaufen als Firma?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14933 Beiträge, 4574x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Keine von dehnen gibt eine Rechnung oder macht ein Vertrag mit meiner Firma.
Ein Vertrag entsteht schon automatisch, was du meinst ist "kein schriftlicher Vertrag".
Und bei einem Unternehmer sollte auch eine Rechnung zu bekommen sein. Wenn er das nicht will dann darf er nicht verkaufen.

Zitat:
Darf ich es kaufen als Gesellschafter, und es weiterverkaufen als Firma?
Natürlich, was lässt dich daran zweifeln?
Die Eigenbelege müssen natürlich glaubhaft sein. Bei teureren Sachen lässt man sich zumindest mal den Namen des Verkäufers geben. Und im wirklich schlimmsten Fall kannst du die Kosten nicht als Betiebsausgaben ansetzen (was du ja eh' nicht wolltest). Für die Ausgaben interessiert sich das Finanzamt übrigens gar nicht, wenn du freiwillig mehr versteuern willst hat da niemand was gegen.

Mit den Risiken wie Sachmängelhaftung musst du natürlich leben, aber das ist auch bei Neuware nicht groß anders.

Nochmal die Anmerkung: Ich spreche über kleine Beträge. Theoretisch kann man mit sowas nämlich auch Geldwäsche betreiben, und das ist natürlich nicht erlaubt.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3505 Beiträge, 1358x hilfreich)

Ich sehe hier GANZ ANDERE PROBLEME. Z.B. Gewährleistung oder Haftung...
Aus 2 mach 1 kann und darf nicht jeder. So, wie du dich äußerst, bist du alles los, wenn irgendwas schief gehen sollte. Und das zu Recht!

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9869 Beiträge, 2079x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
So, wie du dich äußerst, bist du alles los, wenn irgendwas schief gehen sollte. Und das zu Recht!


Daher auch mein "nö". Natürlich kann ich einen Eigenbelegt schreiben usw. Aber der TE möchte das ganze ja "schwarz" machen.

Zitat (von Donau24):
Möchte nicht die ausgaben steuerlich geltend machen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Donau24
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Daher auch mein "nö". Natürlich kann ich einen Eigenbelegt schreiben usw.

Gewährleistung bekommt der Kunde von mir mit der Rechnung. Da kann ich und will ich auch nicht davon los, weil die Konkurrenz auch Gewährleistung anbietet für Gebrauchtwaren.

Zitat (von cirius32832):
Aber der TE möchte das ganze ja "schwarz" machen.

Das stimmt einfach nicht.
Für mich ist es kein Problem, wenn ich von anderen Firmen kaufe, da bekomme ich eine Rechnung, aber die alte Dame an Flohmarkt gibt mir keine Rechnung, ebenso an Schrotplatz weiß der Kerl nicht Mahl was das ist, was er hat. Wusste nicht der Mann Eigenbeleg schreiben kann.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7527 Beiträge, 1698x hilfreich)

Zitat (von Donau24):
Möchte nicht die ausgaben steuerlich geltend machen, aber ist es erlaubt Gegenstände zu verkaufen, wenn ich kein "Eingangsrechnung" habe?

Ja. Selbstverständlich ist das erlaubt.
Es ist nur eben dann kaum (eigentlich gar nicht) möglich, die Anschaffungskosten als Betriebskosten geltend zu machen. Aber wenn das gar nicht beabsichtigt ist: kein Problem.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7527 Beiträge, 1698x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Daher auch mein "nö". Natürlich kann ich einen Eigenbelegt schreiben usw. Aber der TE möchte das ganze ja "schwarz" machen.

Und woraus schließt man das? Im EP steht jedenfalls nichts davon.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7527 Beiträge, 1698x hilfreich)

Zitat (von Donau24):
ewährleistung bekommt der Kunde von mir mit der Rechnung. Da kann ich und will ich auch nicht davon los, weil die Konkurrenz auch Gewährleistung anbietet für Gebrauchtwaren.

Die "Gewährleistung" (korrekt heißt es seit vielen Jahren übrigens schon: "Sachmängelhaftung") bekommt der Kunde nicht durch die Rechnung, sondern durch die entsprechenden Gesetze. Die Rechnung braucht er höchtens, um ggf. nachweisen zu können, welcher Händler ihm die Ware verkauft hat.

Zitat:
Zitat (von cirius32832):
Aber der TE möchte das ganze ja "schwarz" machen.

Das stimmt einfach nicht.

Das finde ich auch eine etwas arg "freihändige" Unterstellung...

Zitat:
Für mich ist es kein Problem, wenn ich von anderen Firmen kaufe, da bekomme ich eine Rechnung, aber die alte Dame an Flohmarkt gibt mir keine Rechnung

Man könnte sie fragen, ob sie den Empfang des Kaufpreises auf einem schlichten Quittungsblock bestätigt (gibt's im Schreibwarenhandel). Name, Anschrift, Datum, Gegenstand, Kaufpreis, und fertig ist die Laube.
Dann kann man anschließend gucken, ob das Finanzamt das als betrieblich bedingte Ausgabe akzeptiert, das wird es in der Regel tun, wenn nicht irgendwelche Auffälligkeiten Zweifel hervorrufen.
Schließlich steht die so gekaufte Ware ja danach entweder noch im Lager - oder man hat eine Rechnung bzw. Quittung, wenn man es weiterverkauft hat. Das ist also grundsätzlich alles nachvollziehbar.

Zitat:
ebenso an Schrotplatz weiß der Kerl nicht Mahl was das ist, was er hat.

Der Schrottplatz ist ein Gewerbebetrieb, und vermutlich auch umsatzsteuerpflichtig. Der muss eine Rechnung stellen, ggf. mit ausgewiesener Umsatzsteuer, wenn sein Kunde ebenfalls umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer ist.

Zitat:
Wusste nicht der Mann Eigenbeleg schreiben kann.

Kann man, und es kann zu Diskussionen mit dem Finanzamt bzw. bei einer Steuerprüfung führen. Kann, muss nicht. Und in so einer Diskussion kann man ja durchaus das Finanzamt überzeugen, wenn man gute Argumente hat.

Dem Finanzamt ist ja auch klar, daß antike Teekannen nicht an Bäumen wachsen, sondern in den meisten Fällen von irgendeinem Vorbesitzer gekauft worden sind.

-- Editiert von User am 25. Mai 2025 15:18

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Tehlak
Status:
Lehrling
(1148 Beiträge, 340x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Dem Finanzamt ist ja auch klar, daß antike Teekannen nicht an Bäumen wachsen, sondern in den meisten Fällen von irgendeinem Vorbesitzer gekauft worden sind.


Das Finanzamt beschwert sich aber meist nicht, wenn ein Gewerbetreibender seine Ausgaben nicht angibt und deswegen mehr Steuern zahlt als er müsste...

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 303.234 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
122.872 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.