Ich möchte Deko-Artikel verkaufen, der Kunde entscheidet über Farbe/Form/Größe/, er kann diese sich über einen Webshop zusammenstellen, ich stelle es nach Auftrag her.
Benötige ich dafür eine Gewerbeanmeldung oder reicht dafür als Künstler freiberuflich tätig zu sein?
Verkauf von künstlerischen Produkten, Gewerbeanmeldung Ja/Nein ?
17. November 2020
Thema abonnieren
Frage vom 17. November 2020 | 16:31
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkauf von künstlerischen Produkten, Gewerbeanmeldung Ja/Nein ?
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Ein erfahrener Anwalt im Gewerberecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Gewerberecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 17. November 2020 | 18:40
Von
Status: Unbeschreiblich (31998 Beiträge, 5631x hilfreich)
Ja.
#2
Antwort vom 18. November 2020 | 13:59
Von
Status: Senior-Partner (6266 Beiträge, 1498x hilfreich)
ZitatIch möchte Deko-Artikel verkaufen, der Kunde entscheidet über Farbe/Form/Größe/, er kann diese sich über einen Webshop zusammenstellen, ich stelle es nach Auftrag her. :
Benötige ich dafür eine Gewerbeanmeldung
Ja.
Zitat:oder reicht dafür als Künstler freiberuflich tätig zu sein?
Nein. Denn das beschriebene ist keine "künstlerische Tätigkeit".
Und jetzt?
Schon
267.052
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
6 Antworten
-
4 Antworten