Hallo zusammen,
Ich bin Imker in Landshut (Bayern) und möchte meinen Honig gerne auch direkt vor meinem Haus in einem Art Verkaufsautomaten anbieten (Jeder kann Honig rausnehmen und wirft sein Geld in eine dort angebrachte Kasse).
Mit einem Gewissen unehrlichen Schwund rechne ich natürlich, jedoch würde mich interessieren, wie es hier rechtlich aussieht. Darf ich diese Verkaufskiste einfach so aufstellen oder benötige ich irgend eine Genehmigung der Gemeinde?
(Keine Gewerbliche Anmeldung nötig, da Honig landwirtschaftliche Urproduktion und am Verarbeitungsort verkauft wird)
Verkaufskiste
26. Februar 2019
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Frage vom 26. Februar 2019 | 05:48
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkaufskiste
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#1
Antwort vom 26. Februar 2019 | 09:19
Von
Status: Schlichter (7239 Beiträge, 1525x hilfreich)
Solange diese Kiste auf Deinem Grund steht, sollte das OK sein. Ich würde der Gemeinde das Projekt dennoch vorstellen - schon alleine wegen der Werbung ...
#2
Antwort vom 26. Februar 2019 | 09:56
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
Danke für die schnelle Antwort. Könnten Sie mir noch sagen, wo das genau gesetzlich geregelt ist?
Viele Grüße
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 26. Februar 2019 | 20:50
Von
Status: Schlichter (7239 Beiträge, 1525x hilfreich)
Ich schreibe hier meine Einschätzung. Es ist dein Grund und Boden. Ich darf aber keine Rechtsberatung durchführen.
#4
Antwort vom 27. Februar 2019 | 01:59
Von
Status: Weiser (16538 Beiträge, 9307x hilfreich)
Falls Sie eine Werbetafel aufstellen, die auf Ihre Verkaufskiste hinweist, könnte aber dafür eine Genehmigung nötig sein. Werbeanlagen an Straßen sind in den meisten Bundesländern genehmigungspflichtig (besonders außerhalb von geschlossenen Ortschaften), auch wenn sie auf Privatgrund stehen.
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