Vermietung von FeWo

10. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12321.01.2012 12:51:13
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 2x hilfreich)
Vermietung von FeWo

Hallo liebe Jura-Freunde,

ich vermiete meine eigene Wohnung als FeWO. Der erste Steuerberater hat mir am Anfang meiner Tätigkeit gesagt ich sollte diese Tätigkeit nicht als gewerbliche Tätigkeit anmelden, es darf im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung laufen, und somit war ich beruhigt.

Vor zwei Monaten war ich bei einem anderen Steuerberater und er meinte, das, was ich betreibe, sei definitiv ein Gewerbe (ich sehe es auch so - die Wohnung steht immer zur Verfügung, sie wird gereinigt, Bettwäsche und Tücher sind auch da). Ich habe sowohl die Gewerbeanmeldung, als auch die Anmeldung dieser Tätigkeit beim Finanzamt ständig auf "morgen" verschoben. Nun habe ich mich ernsthaft hingesetzt!
Die Frage Nr. 1: darf ich bei der Gewerbeanmeldung den wirklichen Beginn der Tätigkeit schreiben (im März habe ich angefangen) oder kriege ich Ärger?
Die Frage Nr. 2: soll ich bei der Angabe des Steuerberaters (beim FA) lieber den ersten reinschreiben (falls es Ärger gibt, könnte mich dann auf ihn berufen)?

Ich danke Ihnen herzlich für die nützlichen Anweisungen und Tipps im voraus!

Probleme mit dem Gewerbe?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119617 Beiträge, 39751x hilfreich)

Frage Nr. 1
März 2011?
Es könnte Probleme geben, hier sollte die Anmeldung eventell mit Hilfe des Steuerberaters erfolgen.



Frage Nr. 2
Da du für deine Steuererklärungen selbst verantwortlich bist, wird dir ein Verweis auf den Steuerberater nichts nützen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#2
 Von 
guest-12321.01.2012 12:51:13
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für diese Antwort!

Meine Steuererklärungen macht normalerweise ein anderer Steuerberater, aber er sitzt in einer anderen Stadt und mit ihm habe ich gar nicht darüber gesprochen - das ist etwas kompliziert, wie es da läuft.
Und ich dachte, dass der Verweis auf den Steuerberater wäre nicht verkehrt, weil ich am Anfang wegen SEINER Anweisung so gehandelt habe und er meinte auch ich solle mich im Fall der Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt auf ihn berufen.
Und welche Anmeldung meinten Sie im Punkt 1, die ich mit Hilfe des Steuerberaters machen soll? Die bei dem Gewerbeamt oder beim Finanzamt? Wo kann es eventuell zu Probleme führen und zu welcher Art von Problemen?

Ich danke schon mal im Voraus.

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#3
 Von 
guest-12321.01.2012 12:51:13
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 2x hilfreich)

Und noch ein Frage - kann ich das Gewerbe rückwirkend anmelden? Wie groß darf dieser Zeitraum sein?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119617 Beiträge, 39751x hilfreich)

quote:
Wo kann es eventuell zu Probleme führen und zu welcher Art von Problemen?

Für eine verspätete Gewerbeanmeldung können Bußgelder bis zu 50.000 EUR verhangen werden.
Das Finanzamt kann entsprechende Zuschläge erheben und Verfahren einleiten, falls die Verspätung extrem ist.

Beides scheint hier aber nicht der Fall zu sein.



quote:
Und noch ein Frage - kann ich das Gewerbe rückwirkend anmelden? Wie groß darf dieser Zeitraum sein?

Nein, das ist nicht möglich.



Für die Vermietung einer Ferienwohnung soll übrigens kein Gerwerbeschein erforderlich sein wenn ich meinen Quellen glauben darf. Jedoch soll ein Gewerbeschein dem Steuerberater etwas mehr Geld in die Kasse bringen, wenn er die Steuererklärungen macht.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#6
 Von 
guest-12321.01.2012 12:51:13
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 2x hilfreich)

Herzlichen Dank für die Antworten!

Ich muss zugeben, ich bin mittlerweile ziemlich durcheinander.

@Nichtsnutzbär: die Vermietungen sind momentan mein einziges Einkommen. Zu der ersten Wohnung kommt gleich die zweite. Ich bemühe mich ständig um eine hohe Auslastung und einen guten Service, den ich meinen Gästen anbiete. Die Rahmenbedingungen, die ich im Internet gefunden habe, die für private Vermögensverwaltung sprechen, habe ich überschritten - ich arbeite mit vielen Vermilltungsagenturen zusammen, man kann jede Zeit die Wng beziehen, Tücher und alles ist da etc. Ich habe Flyer, habe eine Webseite.

Gerade aus diesen Gründen habe ich das Gefühl ich MUSS das als Gewerbe anmelden.

0x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
guest-12321.01.2012 12:51:13
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Ratschläge!
Aber gerade weil die antworten so unterschiedlich sind, bin ich verwirrt. Einerseits wird's mir empfohlen das Gewerbe nicht anzumelden, andererseits habe ich nun Angst, dass mir evtl Bussgelder drohen.

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