Verspätete Anmeldung Kleingewerbe. Welche Folgen?

1. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
sekushidayo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Verspätete Anmeldung Kleingewerbe. Welche Folgen?

Hallo alle zusammen, ich brauche mal dringend Hilfe.

Ich habe im Dezember 2017 begonnen Geld über die Plattform fiverr zu verdienen (künstlerische Auftragsarbeit). Leider habe ich erst im Januar erfahren, dass ich dafür ein Gewerbe hätte anmelden müssen. Ich möchte mich nun zeitnah darum kümmern. Muss ich mit einem Bußgeld rechnen? In welcher Höhe? Wichtig zu erwähnen ist sicherlich auch, dass ich Student bin und bisher nicht mehr als erlaubt verdient habe und verdienen werde (bisher ~600€, wird sich auf ca. 300-400€ pro Monat einpendeln)

Vielen Dank für die Hilfe.

Probleme mit dem Gewerbe?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7232 Beiträge, 1522x hilfreich)

Hallo lieber Fragesteller,
ich würde das Gewerbe jetzt so schnell wie möglich anmelden. Im übrigen gibt es kein Kleingewerbe. Es gibt eine sogenannte Kleinunternehmerregelung nach der keine Umsatzsteuer anfällt.

Künstlerische Auftragsarbeiten interessiert sehr gerne die Künstlersozialkasse (KSK). Um diesen, und auch andere Aspekte zu klären (Student etc.) rate ich dir, einen Termin bei der IHK zu machen. Die können dich gut beraten. Existenzgründungskurse helfen auch.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Hallo lieber Fragesteller,
ich würde das Gewerbe jetzt so schnell wie möglich anmelden. Im übrigen gibt es kein Kleingewerbe. Es gibt eine sogenannte Kleinunternehmerregelung nach der keine Umsatzsteuer anfällt.

Künstlerische Auftragsarbeiten interessiert sehr gerne die Künstlersozialkasse (KSK). Um diesen, und auch andere Aspekte zu klären (Student etc.) rate ich dir, einen Termin bei der IHK zu machen. Die können dich gut beraten. Existenzgründungskurse helfen auch.

Künstlerische Tätigkeit und Gewerbe schließen sich gegenseitig aus.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von sekushidayo):

Ich habe im Dezember 2017 begonnen Geld über die Plattform fiverr zu verdienen (künstlerische Auftragsarbeit). Leider habe ich erst im Januar erfahren, dass ich dafür ein Gewerbe hätte anmelden müssen.

Sagt wer?

Wenn es eine künstlerische Tätigkeit ist, muß - und kann - dafür kein Gewerbe angemeldet werden. Ob es eine künstlerische Tätigkeit ist, muss im konkreten Einzelfall geklärt werden. (Auftragstätigkeit und künstlerische Tätigkeit schließen sich nicht zwingend aus, auch ein Künstler kann grundsätzlich im Auftrag tätig werden.)

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7232 Beiträge, 1522x hilfreich)

Die Künstlersoziaklasse rechnet mit den Unternehmen ab, die zb. Grafiken des Fragestellers einsetzen. Die Fragen bei den Firmen auch nach - und wenn dann kein Gewerbe vorliegt... ist das recht doof für das Unternehmen und den Fragesteller.

Nicht mehr und nicht weniger wollte ich sagen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
sekushidayo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Eugenie):
haben Sie die Tätigkeit beim Finanzamt angemeldet? Wenn künstlerisch dann wird es als selbständige Tätigkeit genommen und ein Gewerbe muss nicht angemeldet werden.
E.

Nein, habe ich nicht. Meine Tätigkeit fällt auf einen Bereich zwischen künstlerisch und nicht künstlerisch (verkaufe Voice overs und Gesang - nicht unbedingt künstlerisch, schreibe aber auch teils lyrische Texte und Melodien dazu - eher künstlerisch). Ich werde mich einfach mal am Montag zum Amt begeben und hoffen, dass ich nicht all zu viel Strafe zahlen darf...


Außerdem, danke an alle Antworten.

2x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120189 Beiträge, 39844x hilfreich)

Zitat (von sekushidayo):
Ich habe im Dezember 2017 begonnen Geld über die Plattform fiverr zu verdienen

Zum eien ist der Zeitraum noch nicht so lange, das man ein hohes Bußgeld befürchten müsste. Oft gibt es innerhalb der ersten 3 Monate gar kein Bußgeld.

Zuvor sollte man erst mal klären, ob man überhaupt ein Gewerbe anmelden müsste.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

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