Verspätete Gewerbeanmeldung

15. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12319.04.2016 17:04:13
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 10x hilfreich)
Verspätete Gewerbeanmeldung

Hallo

ich war vor knapp zwei Wochen beim Finanzamt wegen einer Frage zu meiner Steuerklasse, unabhängig davon hat
sich herausgestellt das ich für eine andere Nebentätigkeit (nicht mehr als 450 € im Monat) ein Gewerbe hätte anmelden
müssen. Das habe ich dann prompt gemacht, das Datum der "Gründung" liegt allerdings schon 5 Jahre zurück. Bis jetzt habe
ich noch nichts vom Ordnungsamt gehört also keinen Bußgeldbescheid bekommen und die Dame bei der ich die Anmeldung gemacht habe hat auch nichts dazu gesagt. Daraus ergeben sich zwei Fragen:

1. Kommt da noch in der Regel noch etwas?
2. Bekomme ich Probleme mit dem Finanzamt wenn ich in dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
das richtige Datum der Gründung angebe aber eben auch rückwirkend für jedes Jahr eine Steuererklärung mache?

Die ganze Sache ist mir sowas von unangenehm, denn wenn ich das gewusst hätte mit dem Gewerbe hätte ich das damals
direkt gemacht. Ich hoffe das Problem ist deutlich geworden.

LG

Probleme mit dem Gewerbe?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Eine verspätete Anmeldung kann nach § 14 GewO mit einer Geldbuße bis zu 1000 EUR geahndet werden.

Das Finanzamt könnte von einer Steuerhinterzeihung/Steuerverkürzung ausgehen. Wobei die nachträgliche Steuererklärung mildernd berücksichtigt werden könnte.


Ob tatsächlich was kommt, kann keiner sagen, da hilft nur abwarten.
Unwahrschinlich ist es nicht.



Falls ein Bußgeldbescheid kommen sollte, einfach noch hier posten.






-- Editiert von Harry van Sell am 15.04.2016 20:59

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12319.04.2016 17:04:13
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das Finanzamt könnte von einer Steuerhinterzeihung/Steuerverkürzung ausgehen. Wobei die nachträgliche Steuererklärung mildernd berücksichtigt werden könnte.


Ok aber dazu noch eine Frage, da das ja nur eine Nebentätigkeit war und ich dabei relativ wenig verdient habe, also unter dem Steuerfreien Betrag von 8000 (?) € im Jahr geblieben bin dürfte eigentlich keine Nachzahlung oder ähnliches fällig werden oder?

Und was ist der Unterschied zwischen einer Steuerhinterziehung und einer Steuerverkürzung?

LG

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Ok aber dazu noch eine Frage, da das ja nur eine Nebentätigkeit war und ich dabei relativ wenig verdient habe, also unter dem Steuerfreien Betrag von 8000 (?) € im Jahr geblieben bin dürfte eigentlich keine Nachzahlung oder ähnliches fällig werden oder? "Nebentätigkeit" heißt ja, daß Sie eine "Haupttätigkeit" hatten. Und zusammen werden beide Tätigkeiten wohl über 8.000 Euro eingebracht haben. Und damit haben wir eine Hinterziehung. Und da wird nicht nur die Nachzahlung nebst Zinsen, sondern schlicht eine Strafe fällig werden.

-- Editiert von muemmel am 16.04.2016 14:24

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12319.04.2016 17:04:13
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
"Nebentätigkeit" heißt ja, daß Sie eine "Haupttätigkeit" hatten. Und zusammen werden beide Tätigkeiten wohl über 8.000 Euro eingebracht haben. Und damit haben wir eine Hinterziehung. Und da wird nicht nur die Nachzahlung nebst Zinsen, sondern schlicht eine Strafe fällig werden.


Entschuldigung Missverständnis, ich bin hauptberuflich Studentin, im Jahr der "Gründung" bis Juli 2012 war das meine einzige Tätigkeit. Ab August 2012 hatte ich eine weitere Tätigkeit in kurzfristiger Beschäftigung aber auch keine Einkünfte mit denen ich über diesen Gesamtbetrag hinaus gekommen bin. So dürfte also keine Steuerschuld vorliegen richtig?

LG

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Ohne Steuerschuld keine Hinterziehung.


Aber es könnte ein Verspätungszuschlag/Bußgeld wegen verspäteter Abgabe festgesetz werden. Die sind vergleichen mit der Steuerhinterziehung aber moderat.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Ein Verspätungszuschlag auf null Euro ergibt immer noch null Euro - also wird man sich wohl für das Bußgeld entscheiden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

4x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Studentin? Gewerbe? Was war das denn für ein Gewerbe? Nachhilfe?

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12319.04.2016 17:04:13
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Studentin? Gewerbe? Was war das denn für ein Gewerbe? Nachhilfe?


Eine nicht-selbstständige Tätigkeit für die ich aber Rechnungen schreibe und das darf man offensichtlich nicht ohne Gewerbeanmeldung und Steuernummer

Danke an alle die sich die Mühe gemacht haben zu antworten ihr habt mir sehr geholfen

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat:
Eine nicht-selbstständige Tätigkeit für die ich aber Rechnungen schreibe

Hört sich ungewöhnlich an.
Schon mal geprüft, ob das in der Form zulässig ist?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12319.04.2016 17:04:13
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Hört sich ungewöhnlich an.
Schon mal geprüft, ob das in der Form zulässig ist?


Das war ein Teil des Gesamtproblems aber die Dame mit der ich beim Finanzamt gesprochen habe sagte mir nur ich müsse auf den geschriebenen Rechnungen die Steuernummer nachtragen.

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat:
aber die Dame mit der ich beim Finanzamt gesprochen habe sagte

Zum einen: Was die sagte hat eine Relevanz von 0,0. Insbesondere wenn es anders im den Gesetzen steht.

Zum Anderen: es gibt in Deutschland wesentlich mehr Gesetze zu beachten als die Steuergesetze. Was steuerechtlich in Ordnung ist, kann gemäß anderenGesetzen problematisch sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

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