Verständnisfragen zur richtigen Bestimmung der Betriebsstätte

1. Dezember 2021 Thema abonnieren
 Von 
dlow
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Verständnisfragen zur richtigen Bestimmung der Betriebsstätte

Hallo an alle!

Ich betreibe ein sehr frisches Kleingewerbe in verschiedenen Tätigkeitsfeldern. Nebst einiger Reparatur- und Renovierungsarbeiten habe ich mir noch einige andere Tätigkeitsfelder eintragen lassen. Ein Feld ist zB die Einzelteil- bzw. Kleinserienfertigung. Gemeint ist hiermit die Produktion von Bauteilen mittels kompakten CNC-Maschinen. Diese Tätigkeit findet so noch nicht statt, soll nun aber nach und nach angegangen werden. Die erste Idee war, dass der gänzlich ungenutzte Dachboden des Wohneigentums hierfür hergenommen werden könnte. Da sich das Wohnhaus im Bereich eines allgemeinen Wohngebietes befindet und die baubezogene Auskunftgeberin der Gemeinde mir da eher schlechte Chancen zusprach, überlegte ich nun, ob ich alternativ noch eine reelle dritte Betriebsstätte eröffnen könnte, welche sich in einem dafür geeigneten Umfeld befindet. Ums konkreter zu verfassen: Ich habe seit langer Zeit bereits einen Hobbyraum angemietet, welcher sich in einem Gebäude befindet, in dem musiziert und von verschiedenen Privatpersonen gewerkelt wird. Mit dem Umfeld vor Ort gäbe es also schonmal kein Problem. Der Mietvertrag läuft privat über mich und somit hätte diese Betriebsstätte gar keinen offiziellen Bezug zum Gewerbe.
Angemeldet ist das Gewerbe auf meine Meldeadresse, die offizielle Betriebsstätte ist auf die gleiche Adresse gemeldet. An meiner Meldeadresse finden auch betriebliche Tätigkeiten statt, sprich Büroarbeit und temporäre Zwischenlagerung von Werkzeug und Material oder gelegentlich die Arbeitsvorbereitung und -nachbereitung. An der offiziellen Betriebsstätte dürfte ja durch den Bebauungsplan (vermutlich, ist noch im Detail zu klären) keine solche gewerbliche Fertigung von Teilen stattfinden, somit wäre ja fraglich, wo die Teile, die auf den Rechnungen ausgewiesen werden, letztlich gefertigt worden sind. Weiterhin weiß ich aber nicht, ob das Ganze überhaupt ein Problem darstellen würde, da das Bauamt am Ende zufrieden wäre, das Finanzamt kriegt sein Geld und das Gewerbeamt...Tja. Das weiß ich eben nicht. Ich hoffe ihr könnt mir da weiter helfen.

Die eigentlichen Fragen wäre nun:

1. Darf an anderen Orten als der eingetragenen Betriebsstätte produziert werden, ohne diese Orte auch zu hinterlegen?
2. Kommunizieren das Bauamt und das Gewerbeamt überhaupt in der Form, dass das Gewerbeamt beim Bauamt anfragt, ob die Betriebsstätte überhaupt für solch eine Art von Nutzung zugelassen ist? (Angenommen ich würde dennoch auf dem Dachboden arbeiten)
3. Dürfte ich alternativ den Hobbyraum eines Bekannten temporär - für die Zeit der produzierenden Tätigkeit - anmieten bzw. die Nutzungsrechte temporär erwerben, sodass ich dort produzieren kann?
4. Dürfte ich alternativ von mir selbst als Privatperson die Werkstatt für einen symbolischen Betrag anmieten?


Und nochmal als Low-Brain-Variante:

Was muss ich tun, damit ich ohne viel Ärger und ohne einen neuen Mietvertrag aufzusetzen zusätzlich in meinem Hobbyraum bzw. an einem anderen Ort als dem der eingetragenen Betriebsstätte arbeiten darf?

Liebe Grüße

-- Editiert von Moderator topic am 01.12.2021 21:17

-- Thema wurde verschoben am 01.12.2021 21:17

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

In Ermangelung jedweder Berührung zum "Arbeiterecht"
:forum:



Zitat (von dlow):
Ich betreibe ein sehr frisches Kleingewerbe

Da an in DE keine Kleingewerbe betreiben kann, sondern nur "Gewerbe" bzw. "Unternehmen", ist die Erste Frag, ob das ganze in DE stattfindet.



Zitat (von dlow):
1. Darf an anderen Orten als der eingetragenen Betriebsstätte produziert werden, ohne diese Orte auch zu hinterlegen?

In der Regel ja.
Kommt aber darauf an, was genau bzw. wofür genau produziert wird. Denn je nach Produkt kann es durchaus eine Pflicht zur entsprechenden Dokumentation geben.



Zitat (von dlow):
2. Kommunizieren das Bauamt und das Gewerbeamt überhaupt in der Form, dass das Gewerbeamt beim Bauamt anfragt, ob die Betriebsstätte überhaupt für solch eine Art von Nutzung zugelassen ist? (Angenommen ich würde dennoch auf dem Dachboden arbeiten)

Ja, das passiert durchaus.



Zitat (von dlow):
3. Dürfte ich alternativ den Hobbyraum eines Bekannten temporär - für die Zeit der produzierenden Tätigkeit - anmieten bzw. die Nutzungsrechte temporär erwerben, sodass ich dort produzieren kann?

Wenn die rechtlichen Voraussetzungen das erlauben, durchaus ja



Zitat (von dlow):
4. Dürfte ich alternativ von mir selbst als Privatperson die Werkstatt für einen symbolischen Betrag anmieten?

Bereits der "symbolischen Betrag" lässt schon mal Probleme mit den Finanzamt erahnen.
Solche Vertrage sollten in jeder Hinsicht dem sogenannten "Drittvergleich" standhalten.



Zitat (von dlow):
Was muss ich tun, damit ich ohne viel Ärger und ohne einen neuen Mietvertrag aufzusetzen zusätzlich in meinem Hobbyraum bzw. an einem anderen Ort als dem der eingetragenen Betriebsstätte arbeiten darf?

Als erstes mal prüfen, ob die Räumlichkeit alle rechtlichen Vorrausetzungen für die angedachte Industrielle / gewerbliche / unternehmerische Nutzung erfüllt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

Dass das nichts mit Arbeitsrecht zu schaffen hat, was du da alles fragst, hat Harry schon gesagt.
Dies ist auch nicht der Ort der kostenlose Nachhilfe für Jungunternehmer.
Und willst du dein Unternehmen tatsächlich betreiben anhand von Vermutungen und Meinungen einiger Leute hier im falschen Forum???

:???:

:forum:

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Und willst du dein Unternehmen tatsächlich betreiben anhand von Vermutungen und Meinungen einiger Leute hier im falschen Forum???

Abwarten, die Admins verschieben das wohl noch ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
dlow
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry an alle! Ich habe tatsächlich nach dem Fertigstellen des recht langen Textes abgesendet ohne oben nochmal zu prüfen ob alles passt! Ich vermute Gewerberecht wäre hier passender? :augenroll:

Eine Edit-Funktion habe ich auch grad vergeblich gesucht... :???:

Bzgl. der Nachfrage hier:

Es hätte ja sein können, dass ihr mir einen Verweis nennen könnt, sodass ich relativ problemlos nachlesen kann, ob dies möglich ist oder nicht. Das Einschalten eines Anwalts ist anschließend immer noch möglich. Danke bis hierhin erstmal!

Nachhilfe brauch ich auch nicht, sondern viel mehr eine Einschätzung, ob ich mich juristisch im grünen Bereich bewege, wenn ich eine andere Betriebsstätte unterhalte als die offiziell Eingetragene. Die Lösung hätte ich ja parat, nur weiß ich nicht obs erlaubt ist. :grins:


-- Editiert von dlow am 01.12.2021 21:18

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von dlow):
Ich vermute Gewerberecht wäre hier passender?

Auch wenn da Baurecht, Mietrecht, Finanzrecht, ... mit zu berücksichtigen wären, ja Gewerberecht passt erst mal.



Zitat (von dlow):
Eine Edit-Funktion habe ich auch grad vergeblich gesucht...

Editieren geht nur ein paar Minuten lang.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
dlow
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von dlow):
1. Darf an anderen Orten als der eingetragenen Betriebsstätte produziert werden, ohne diese Orte auch zu hinterlegen?

In der Regel ja.
Kommt aber darauf an, was genau bzw. wofür genau produziert wird. Denn je nach Produkt kann es durchaus eine Pflicht zur entsprechenden Dokumentation geben.



Zitat (von dlow):
2. Kommunizieren das Bauamt und das Gewerbeamt überhaupt in der Form, dass das Gewerbeamt beim Bauamt anfragt, ob die Betriebsstätte überhaupt für solch eine Art von Nutzung zugelassen ist? (Angenommen ich würde dennoch auf dem Dachboden arbeiten)

Ja, das passiert durchaus.



Zitat (von dlow):
3. Dürfte ich alternativ den Hobbyraum eines Bekannten temporär - für die Zeit der produzierenden Tätigkeit - anmieten bzw. die Nutzungsrechte temporär erwerben, sodass ich dort produzieren kann?

Wenn die rechtlichen Voraussetzungen das erlauben, durchaus ja


Zu 1.:
Welche Faktoren wären hier beispielsweise maßgeblich? Angenommen ich möchte simple Aluteile fräsen, welche beispielsweise als Deckel auf Getriebegehäusen genutzt werden. Produziert werden würde dann in dem Beispiel für einen Kunden, der eben diese Getriebe baut, sprich eine GmbH zum Beispiel. Könntest du mir zu dem Beispiel eine Einschätzung geben?
Und ein Beispiel dazu, in welchem Fall eine solche Dokumentation zwingend notwendig wäre bzw. einen Verweis auf die Literatur, wo sowas geregelt steht? Ich vermute mal, wenn Gefahrenstoffe und umweltschädliche Materialien ins Spiel kommen.

Zu 2.:
Dann unterlassen wir das lieber erstmal.

Zu 3.:
Das stell ich erstmal zurück, da das sowieso eher der absolute Notfallplan wäre.

Liebe Grüße

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