Verzugszinsen nachträglich berechnen

2. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Ilkay52
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verzugszinsen nachträglich berechnen

Hallo!

Ich möchte gerne die Abschlagszahlungen vom Auftraggeber ( AG ) die zu spät bezahlt worden sind, mit Verzugszinsen nachträglich in Rechnung stellen.

Wie kann ich es formulieren und welche gesetzte kann ich als Argument bringen

Gruß
ilkay



-- Editiert von Ilkay52 am 02.10.2019 11:33

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Ilkay52):
Wie kann ich es formulieren und welche gesetzte kann ich als Argument bringen

Forderung aufstellen mit Bezug auf § 288 Abs 1 + 2 BGB. Derzeit 8,12% pro Jahr. (-0,88% seit 1.7.16 durchgehend)

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#2
 Von 
Ilkay52
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank !!! :)

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