Wareneinkauf vor (Klein)Gewerbeanmeldung möglich?

13. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
RugbyBoss
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wareneinkauf vor (Klein)Gewerbeanmeldung möglich?

Hallo liebe Community,

in letzer Zeit plane ich ein Kleingewerbe anzumelden, da ich mich im Bereich Tradingscards besonders gut auskenne.

Aktuell beschäftige ich mich noch mit den Gesetzen und "Regeln", allerdings gibt es Punkte wo meine Recherche bereits scheitert. Ich werde mir noch später eine Beratung beim Steuerberater in Anspruch nehmen. Allerdings möchte ich vorerst schon mal etwas Überblick verschaffen.
Daher habe ich ein paar Fragen.

1. Ich habe bereits schon einige Neuwaren aufgrund eines Super Rabatts eingekauft, die ich später gewerblich verkaufen möchte.
Muss ich dann die Rechnungen nachträglich beim Finanzamt vorlegen?
Einige Artikel habe ich auf Ebay Kleinanzeigen von privaten Verkäufern erworben diese stellen i.d.R. keine Rechnungen, wie kann man da dem Finanzamt solche Einkäufe verständlich machen?

2. Ich verkaufe aktuell gebrauchte Sachen die ich im Keller gefunden habe (sowas wie Leinwandbilder oder alte Videokameras). Muss ich den Verkauf einstellen? Man könnte ja meinen ich würde bereits vor Gewerbeanmeldung mit Gewinnabsicht handeln. Ich will mir den ganzen unnötigen Ärger sparen und bin deswegen sehr vorsichtig.

Ich bin für jede Erfahrung und für jeden Ratschlag sehr dankbar.





2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9896 Beiträge, 2081x hilfreich)

Zunächst einmal: Es gibt kein Kleingewerbe.

Zu Deinen Fragen:
1. Informiere Dich mal über Privateinlagen - Hier Sacheinlagen

2. Ich würde damit aufhören ...ja

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129964 Beiträge, 41449x hilfreich)

Zitat (von RugbyBoss):
Muss ich den Verkauf einstellen?

Kommt darauf an, wie nahe die verkauften Sachen dem Gewerbe sind, ob es Neuware ist, ob man auch im Gewerbe mit Gebrauchtwaren handelt, wie viele Teile es sind.

Man sollte das ganze entsprechend erfassen, dokumnetieren und streng vom Gewerbe trennen.

Auch Unternehner dürfen Sachen privat verkaufen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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