Hallo,
vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen...!!!
In welche Kategorie fällt der Beruf "Wedesigner" unter freiberuflich oder gewerblich?
Nette Grüße
-----------------
"~~~Schapasch~~~"
Webdesigner = Freiberufler???
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
ad hoc würde ich gewerblich sagen.
die freiberufliche tätigkeit ist bestimmten katalogberufen vorbehalten (arzt, architekt, anwalt usw.).
man müßte sich also zunächst die passende vergleichsgruppe herauspicken und dann prüfen, ob du eine vergleichbare ausbildung hast (auch durch selbststudium und berufserfahrung). das ist jedoch sehr aufwendig, da man einige unterlagen beibringen muss.
der bundesfinanzhof hat in letzter zeit einige entscheidungen hierzu getroffen, die man im einzelfall mal heranziehen könnte.
und darüber hinaus lautet die standardfrage immer: welchen vorteil hast du daraus?
ureta
Das kommt dann schon wieder auf die Art des Webdesigns an.
Wer hauptsächlich das Layout und die Grafik macht, ist eher Künstler und damit Freiberufler.
Wer programmiert und und die technische Umsetzung realisiert ist gewerblich.
Bei dem, der beides macht, kommt es auf den Schwerpunkt der Tätigkeit an.
Gruß
<a href="http://www.mcneubert.de" target="blank">MCNeubert</a>
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hmm...
@Ureta
Das ist jedoch sehr aufwendig, da man einige unterlagen beibringen muss.
-Was für Unterlagen bspw.???-
@MCNeubert
Wer hauptsächlich das Layout und die Grafik macht, ist eher Künstler und damit Freiberufler.
-Es wird nur Layout und Grafik gemacht, als Websites gestaltet. Eher Künstler oder definitiv?
Danke erst einmal
-----------------
"Nette Grüße
~~~Schapasch~~~"
Was ist denn eigentlich das Problem. Willst Du mit Webdesign als Beruf Geld verdienen? Hast Du Design studiert, dann würde ich dies Freiberuflich tun. Wenn nicht, ein Gewerbe anmelden.
Ich bin auch nebenberuflich als Webdesigner tätig. Dafür habe ich ein Gewerbe angemeldet. Mein Vater (Graphik Designer) allerdings macht dies hauptberuflich und ist als Freiberufler tätig. Es gibt hier, denke ich, keine eindeutige Definition.
@MCNeubert
>>"Das kommt dann schon wieder auf die Art des Webdesigns an.
Wer hauptsächlich das Layout und die Grafik macht, ist eher Künstler und damit Freiberufler."<<
- Die Frage ist, ob Webdesign alleine, als ein künstlerischer Beruf anerkannt ist. Ist man studierter Grafik Designer, ist das auf alle Fälle so.
zu den unterlagen:
ich hatte mal das vergnügen für einen bauzeichner etwas ähnliches durchzufechten.
wir haben vorgelegt:
ausbildungsnachweise, zeugnisse, tätigkeits- und projektbeschreibungen mit zeichnungen (als beleg) von ehemaligen arbeitgebern und auftraggebern, nachweise zum eigenstudium (literatur), nachweise zu vergleichbarem uni-abschluß (vorlesungsverzeichnis) und zu guter letzt gab es einige telefonate mit dem finanzamt.
war eine dicke akte ...
aber erneut die frage: welcher konkrete vorteil wird angestrebt?
ureta
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
15 Antworten
-
5 Antworten
-
12 Antworten