Hallo Zusammen,
es geht um ein Kleingewerbe, das PC-Hilfen, sowie Internetseitenerstellung und Online Werbung beinhaltet. So wird bereits eine Webseite betrieben, die Beträge generiert, die die Kosten für dieses Projekt abdeckt. Es soll eine weitere Domain registriert werden, die ein neues Nischenprojekt darstellt. Kann das über das bestehende Kleingewerbe laufen oder muss hier ein neues Kleingewerbe angemeldet werden?
Weitere Affiliate Webseite zu bestehendem Kleingewerbe hinzufügen
18. August 2017
Thema abonnieren
Frage vom 18. August 2017 | 11:02
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 10x hilfreich)
Weitere Affiliate Webseite zu bestehendem Kleingewerbe hinzufügen
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Ein erfahrener Anwalt im Gewerberecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Gewerberecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 18. August 2017 | 14:35
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
In Deutschland würde man z.B. den Weg zum Amt gehen und das bestehende Gewerbe um das neue Tätigkeitsfeld erweitern lassen.
ZitatKann das über das bestehende Kleingewerbe laufen oder muss hier ein neues Kleingewerbe angemeldet werden? :
Da man in Deutschland aber keine Kleingewerbe anmelden kann (sondern nur Gewerbe / Unternehmen) wäre die erste Frage auf welches Land sich die Frage bezieht.
#2
Antwort vom 21. August 2017 | 14:29
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 10x hilfreich)
Guten Tag,
Danke für die Antwort. Es soll sich um Deutschland handeln. Also einge Gewerbeanmeldung liegt bereits vor. Dieses Gewerbe läuft als Kleingewerbe und liegt unter dem Jahresverdienst und weißt keine Mwst. aus und handelt als Kleingewerbe.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Gewerberecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 30. August 2017 | 23:31
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
Zitatund liegt unter dem Jahresverdienst :
Was für ein "Jahresverdienst"?
ZitatEs soll sich um Deutschland handeln. :
Dann gilt das:
ZitatIn Deutschland würde man z.B. den Weg zum Amt gehen und das bestehende Gewerbe um das neue Tätigkeitsfeld erweitern lassen. :
Und jetzt?
Schon
267.051
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
14 Antworten
-
8 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten