Guten Tag,
Ich bin Student und habe es mir zur Aufgabe gemacht, Ware in einem Geschäft mit eingeschränktem Kundenkreis (Mitglieder bekommen eine Karte) zu kaufen und über die Handelsplattform Ebay wieder gewerblich zu verkaufen. Ich hatte übersehen, dass in der Verpflichtungserklärung vermerkt ist, dass der Wiederverkauf untersagt ist und bekam nun eine E-Mail von der Sicherheitsabteilung des Geschäftes, dass ich gegen die Bedingungen verstoßen hätte und meine Ware aus Ebay rausnehmen müsse. Falls nicht, würden rechtliche Schritte eingeleitet und Schadensersatz verlangt werden.
Ich denke mal, dass es auffiel, dass ich immer die gleichen Sachen in größeren Mengen eingekauft hatte, worauf hin die Sicherheitsabteilung wohl im Internet gesucht hat...und das mit Erfolg.
Ich wollte fragen welche rechtlche Folgen auf mich zukommen könnten. Vielen Dank im Voraus
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Weiterverkauf untersagt
26. März 2011
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Frage vom 26. März 2011 | 17:43
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 2x hilfreich)
Weiterverkauf untersagt
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#1
Antwort vom 26. März 2011 | 21:34
Von
Status: Unbeschreiblich (119491 Beiträge, 39732x hilfreich)
Unterlassungserklärung mit anwaltlicher Kostennote
Einstweilige Verfügung
Schadensersatz
Da du aber den Forderungen unverzüglich nachgekommen bist, erwarte ich aufgrund der Formulierung
quote:
dass ich gegen die Bedingungen verstoßen hätte und meine Ware aus Ebay rausnehmen müsse. Falls nicht, würden rechtliche Schritte eingeleitet und Schadensersatz verlangt werden.
keine kostenintensiven Folgen.
Sofern diese richtig wiedergegben wurde und in der Verpflichtungserklärung keinen abweichenden Formulierungen bei Vertragsverstößen stehen.
Was man nicht verkaufen darf, kann man ja an Freunde verschenken ...
Was die dann damit machen ist deren Sache. Die haben ja keine Verpflichtungserklärung unterschrieben.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#2
Antwort vom 27. März 2011 | 17:08
Von
Status: Student (2719 Beiträge, 1181x hilfreich)
Das deine "Aufgabe" ein gewerblichen Handeln ist und du die üblichen Anmeldungen und Steuern abführen musst ist dir klar ?!?
Die Ansprüche deines Gegners ergeben sich aus dem Vertrag den ja hier keiner kennt
Uwe
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#3
Antwort vom 27. März 2011 | 21:36
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 2x hilfreich)
Selbstverständlich ist mir klar, dass ich Steuern abführen muss fals mein Umsatz einen bestimmten Betrag übersteigt. Aber das ist keine Antwort auf meine Frage.
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#4
Antwort vom 27. März 2011 | 22:23
Von
Status: Student (2719 Beiträge, 1181x hilfreich)
quote:
Selbstverständlich ist mir klar, dass ich Steuern abführen muss fals mein Umsatz einen bestimmten Betrag übersteigt.
Kein Ahnung aber viel.
Gewerbe anmelden musst du SOFORT. EInkommensteuer zahlen wenn Gewinn angefallen. Umsatzsteuer ist abzuführen oder Kleinuternehmeregelung in Anspruch nehmen (geht aber nur wenn man Gewerbe angemeldet hat und dies gegenüber FINANZAMT ERKLÄRT HAT"
Einen "Mindestbeitrag gibt es nicht "
Deine Frage kann man nur beantworten wenn man den Vertrag kennt um den es hier gehen soll
Uwe
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#5
Antwort vom 27. März 2011 | 23:06
Von
Status: Unbeschreiblich (119491 Beiträge, 39732x hilfreich)
quote:
dass ich Steuern abführen muss fals mein Umsatz einen bestimmten Betrag übersteigt.
In welchen Land ist denn dein Firmensitz?
In Deutschland gibt es für Unternehmen keinen allgemeinen 'Freibetrag'.
Umsatzsteuer ist z.B. ab dem ersten Cent fällig, sofern man nicht nach § 19 UstG optiert hat.
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