Hallo Zusammen,
ich bräuchte mal Euer Schwarmwissen.
Meine Frau hat an einem staatlich anerkanntem Lehrzentrum die Ausbildung zum Pferdephysio-/Rehatherapeuten gemacht. Nun möchte Sie dies im Nebenerwerb ausüben.
Die Frage ist nun, welche Unternehmensart nun angemeldet werden sollte?
Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuerausweisung? Oder
Mit Vorsteuranmeldung als Nebengewebe? Oder
Freiberufler etc.?
Hintergrund der Frage ist, ob z.B. bei der Kleinunternehmer Variante auch die etwas höheren Ausgaben für Therapiegeräte (ca. 15.000-20.000€) abgesetzt/gegengestellt werden können?!
Vielen Dank schon mal im Voraus für Eure Mithilfe und Unterstützung.
Emil100
Welche Unternehmensform im Nebengewerbe?
22. Juli 2020
Thema abonnieren
Frage vom 22. Juli 2020 | 08:47
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Welche Unternehmensform im Nebengewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Ein erfahrener Anwalt im Gewerberecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Gewerberecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 22. Juli 2020 | 10:01
Von
Status: Student (2065 Beiträge, 1187x hilfreich)
Wie immer sollte man zuerst Umsatz- und Einkommensteuer trennen.
Bei hohen Anfangsinvestitionen sollt man sich immer fragen, ob man auf die umsatzsteuerliche KleinU-Regelung verzichtet, da man dann den Vorsteuerabzug geltend machen kann (wenn man von anderen Unternehmern kauft).
An die Entscheidung ist man fünf Jahre gebunden.
Betrieblich veranlasste Aufwendungen kann man bei der Einkommensteuer immer geltend machen, egal ob man umsatzsteuerlich KleinU ist oder nicht. Ob Pferdephysio-/Rehatherapeuten Freiberufler oder Gewerbetreibende sind, ist erst ab einem Gewinn von mehr als 24.500 € von Bedeutung, da dies der Freibetrag bei der Gewerbesteuer ist.
#2
Antwort vom 22. Juli 2020 | 10:36
Von
Status: Senior-Partner (6267 Beiträge, 1500x hilfreich)
Zitat:
Die Frage ist nun, welche Unternehmensart nun angemeldet werden sollte?
Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuerausweisung? Oder
Mit Vorsteuranmeldung als Nebengewebe? Oder
Freiberufler etc.?
1. Ein "Nebengewerbe" gibt es immer nur zu einem Hauptgewerbe.
2. Ob man die "Kleinunternehmer-Regelung" des §19 UStG in Anspruch nimmt oder auf USt-Veranlagung optiert sollte man mit einem Steuerberater klären, wenn man weniger als 22.000€ Umsatz im Vorjahr erzielt hat und mit nicht mehr als 50.000€ Umsatz im laufenden Jahr rechnet. Liegt man drüber, stellt sich die Frage nicht.
3. Ob die Tätigkeit als Gewerbe oder als freiberufliche Tätigkeit einzustufen ist, kann man nicht selbst bestimmen. Das richtet sich nach der Tätigkeit. Physiotherapeuten gelten im Regelfall als Freiberufler, ob das für Pferdephysiotherapeuten auch gilt, entzieht sich meiner Kenntnis.
Zitat:Hintergrund der Frage ist, ob z.B. bei der Kleinunternehmer Variante auch die etwas höheren Ausgaben für Therapiegeräte (ca. 15.000-20.000€) abgesetzt/gegengestellt werden können?!
Die Inanspruchnahme der Kleinunternehmer-Regelung bewirkt lediglich, daß der Vorsteuerabzug nicht möglich ist.
Genaueres lässt man sich von einem Steuerberater erklären, den sollte man sowieso konsultieren.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Gewerberecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 22. Juli 2020 | 10:38
Von
Status: Senior-Partner (6267 Beiträge, 1500x hilfreich)
ZitatOb Pferdephysio-/Rehatherapeuten Freiberufler oder Gewerbetreibende sind, ist erst ab einem Gewinn von mehr als 24.500 € von Bedeutung, da dies der Freibetrag bei der Gewerbesteuer ist. :
Das ist auch schon vorher von Bedeutung, weil im Fall, daß es ein Gewerbe ist, ein solches angemeldet werden muss und der Betreffende Zwangsmitglied in der IHK wird.
Außerdem muss dann eine Gewerbesteuererklärung abgegeben werden, auch wenn man innerhalb des Freibetrages bleibt - daß keine Gewerbesteuer fällig wird, bedeutet ja nicht, daß keine Gewerbesteuererklärung abgegeben werden muss. Erst aus der ergibt sich ja der Umstand, daß der Freibetrag nicht überschritten wird.
Und jetzt?
Schon
267.978
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
9 Antworten