engl.Ltd, Dienstleistungen in Frankreich, Probleme

22. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
cauoo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
engl.Ltd, Dienstleistungen in Frankreich, Probleme

Wohne in Frz-Guyana. Die Eingeborenen sind doof und Europäern feindselig, es gibt nur Probleme, hab mich auch schon 2x bei der Eur. Komission / Fonds beschwert und verlangt denen das Geld zu kürzen, was auch passiert ist, das Verhältnis zu Europäern verschlechtert sich auch dadurch weiter.

Um was gewerblich zu machen, war wohl die einzige Möglichkeit eine engl. Ltd zu gründen, das ging auch ganz problemlos.

Inzwischen hab ich auch Kunden, nehme aber nur von Ausländern Aufträge an. Daher mus ich mich jetzt mit verschiedenen Fragen schnellstens auseinandersetzen.

/ Ich will möglichst nur in England Steuern bezahlen, nix denen hier. Günstige Randbedingung wenigstens: hier sind die gesetzlichen TVA Steuern 0% . Was mus ich dazu beachten ? Ich nehme an, ich sollte nur "Dienstleistungen" machen, keine "Niederlassung" (kann auch nicht verlangt werden, da hier sowieso nix funktioniert). Wie sollte ich dazu am besten die Leistungen (bauliche Arbeiten) anbieten und durchführen, um keine Betriebsstätte darzustellen ? Mich als Kontaktperson bezeichnen ?

/ Andererseits führe ich die Arbeiten selbst durch. Kann das nach lokalem Recht als ArbV gewertet werden (dann wohl mit hier fälligen Steuern, SV, usw) ? Oder auch nur als Erhöhung der Einlage, Beisteuerung, o.ä. ? Ist für meinen Rechtstatus englisches oder lokales Recht relevant ? Ist ein "Direktor" notwendigerweise ein Arbeiter / Arbeitsverhältnis, oder kann das auch anders bezeichnet werden ?

/ Ein bischen europäisches Geld kriegen die hier noch. Was müssen die mir hier für Förderungen für einen Betriebsstart geben ? Von was hängt das ab , bzw müssen die mir das hier aus irgendeinem Anknüpfungsgrund auch zahlen, obwohl die Ltd hier keinen Sitz haben soll ?

Hinweis: kleine Firma, vmtl. Gewinn 2-4 Tsnd Euro p.m.



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-- Editiert cauoo am 22.03.2014 01:44

-- Editiert cauoo am 22.03.2014 03:24

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3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
cauoo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Hinweise.

Nicht ganz einleuchtend, warum man eine Ltd in England gründen sollte gerade um dort keine Steuern zu zahlen ... Und tatsächlich ist es nach allem was man im Internet findet, eher so, daß man meist nur eine Dienstleistung im Ausland erbringen will, aber keine Niederlassung dort gründen.

Auch mir geht es darum, wie ich eine 'Betriebsstätte' , 'Vertretung' usw in FG meiden kann. Ich schreibe zBsp in Reklame und auf Rechnungen nur 'Kontakt' und dann meine Adresse.

Andererseits aber erbringe ich die Arbeit selbst. Worauf muß ich achten daß das kein Arbeitsverhältnis ist ? Shareholder und Direktoren sind ich und eine zweite Person.

Und wo ist die Ausschüttung der Dividenden ? Hier oder in England ?

Ich bin auch der Meinung, das der Franzose mir die für frz. Firmen übliche Gründungs-Subventionen usw zahlen muß, um europäische / englische Firmen nicht zu diskriminieren, sowie um nicht Wettbewerbsvorteile und niedrigere Preise den lokalen frz Firmen zu ermöglichen.

Wenn frz. Neugründungen auch Steuererlasse in den ersten Jahren gewährt werden, damit das nicht zu Vorteilen für diese ggnü. englichen Firmen führt, müßte, wenn diese dem Franzosen keine Steuern schulden, das frz. Finanzamt diesen sogar noch was auszahlen, oder ?

Zu den einzelnen Punkten wären auch Gerichtsentscheidungen gut, die ich dem Franzose notfalls unter die Nase reiben kann.

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