gebrauchte reifen verkaufen/versteigern

8. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
mobby88
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)
gebrauchte reifen verkaufen/versteigern

hallo und guten abend,

ich habe folgende situation: ich arbeite bei einem reifendienst und verkaufe öfters gebrauchte reifen bei ebay, welche ich von der arbeit mitbringe. diese sind noch gut und würden sonst im müll landen. nur selten kaufe ich welche an, und dann auch nur für 3 euro das stück.

jetzt frage ich mich: wieviel darf ich verkaufen, bevor ich ärger bekomme, wegen gewerbe? geht das nach anzahl der verkäufe oder nach meinen einnahmen? bei ebay konnte es mir keiner so richtig sagen. darf ich diese reifen überhaupt verkaufen (wie es unzählige andere tuen)?

ich spiele zur zeit mit dem gedanken, dass ganze offiziell zu machen. mit gewerbeschein dürfte ich doch 200€ im monat machen, ohne steuern zu bezahlen, oder?
Wenn das also zutrifft, hätte ich schon wieder das nächste problem: ich kaufe die reifen ja nicht an, sondern bekomme sie umsonst oder für eine schachtel zigaretten. von daher kann ich über die einkäufe auch keine buchführung machen.

ausserdem müsste ich dann ja garanti geben so viel ich weiss. das dürfte aber kaum möglich sein bei gebrauchten reifen. darf ich die reifen überhaupt von meinem chef ankaufen bzw "erhalten" oder müsste er sie eigentlich entsorgen? sind ja schliesslich in seinem besitz. andererseits zahlen auch einige kunden 1 euro pro reifen für die entsorgung (nicht alle)

da es aber genug shops mit gebrauchten reifen gibt, muss es aber auch eine möglichkeit geben. diese reifen stammen mitsicherheit von reifendiensten und die sitzen nciht nur im ausland. bin gespannt auf eure meinungen.

mfg mobby

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13 Antworten
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#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo mobby,

natürlich ist es gewerblich, du kaufst ja offensichtlich zum Weiterverkauf, die Anzahl spielt da keine Rolle. Selbst wenn du deine Ware geschenkt bekommst, würde das eigentlich nichts ändern, wäre dann eben 100% Gewinn.

Und um die Gewährleistung (das meinst du wohl mit Garantie) kommst du - legal - auch nicht herum. Dazu käme eventuell die Haftung Unfälle etc. (für letzteres sollte man eine Gewerbe-Haftpflichtversicherung haben).

Erhalten und auch weiter verkaufen darfst du die Reifen aber sicher. Ob dein Chef sie dir allerdings geben/verkaufen darf, ist ein anderer Punkt, der aber nur ihn betrifft (hat er sie etwa ausdrücklich zum Entsorgen erhalten und sogar Geld dafür bekommen, könnte das ein Vertrag sein, den er auch zu erfüllen hätte).

Die steuerfreien 200 Euro pro Monat sind Unsinn, wo hast du das denn her?

MfG Stefan

PS: Was andere tun, sollte dich nicht dazu verleiten, das selbe - falsche - zu tun.

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#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

also ab dem ersten Cent Gewinn ist es gewerblich, denn eine Gewinnabsicht steht da ausser Frage.

Du könntest über ein Kleingewerbe nachdenken, dann würdest du um die Umsatzsteuer rumkommen, wenn du im Jahr nicht mehr als 17.500Euro Umsatz hast...

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mobby88
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

danke für die antworten.

gernau das meinte ich auch. ein kleingewerbe anmelden. es waren diese 17500 euro grenze, die ich meinte. würde das dann heissen, dass ich gar keine abgaben hätte? oder gibt es noch andere posten die ich zahlen müsste ausser umsatzsteuer?

das mit meinem chef ist aber erfreulich, dann kann ich die reifen also von ihm erhalten. das einzige problem bleibt jedoch: was soll ich in meine buchführung schreiben? mein chef wird mir ja keine schenkungsurkunden ausstellen oder 2 euro rechnungen schreiben. die reifen nehme ich halt so mit. geht das dann auch?

mit andere reifenshops meinte ich lediglich das andere leute ja auch LEGAL gewerblich gebrauchte reifen verkaufen und wohl auf ähnliche beschafungswege zurückgreifen werden.

mfg

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo mobby,

quote:
gernau das meinte ich auch. ein kleingewerbe anmelden. es waren diese 17500 euro grenze, die ich meinte. würde das dann heissen, dass ich gar keine abgaben hätte? oder gibt es noch andere posten die ich zahlen müsste ausser umsatzsteuer?
Sicher gibt es noch andere Abgaben, insbesondere wären das Einkommensteuern. Die Höhe kannst nur du wissen, das hängt nämlich von deinen Einkünften insgesamt ab.
An Umsatzsteuer hatte ich übrigens gar nicht gedacht, da bei anvisierten 200 Euro monatlich ganz sicher ein Kleinunternehmen gegeben ist. Aber wichtig: Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer darfst du dann keinesfalls ausweisen. Es empfielt sich auch ein extra Hinweis darauf, damit dem jeweiligen Käufer klar ist, dass er keine Vorsteuer ziehen kann.

quote:
das mit meinem chef ist aber erfreulich, dann kann ich die reifen also von ihm erhalten. das einzige problem bleibt jedoch: was soll ich in meine buchführung schreiben? mein chef wird mir ja keine schenkungsurkunden ausstellen oder 2 euro rechnungen schreiben. die reifen nehme ich halt so mit. geht das dann auch?
Also wenn du ihm etwas bezahlst (auch wenn es nur 2 Euro sind), so muss er dir eigentlich auch eine Rechnung schreiben, mindestens aber eine Quittung (oder verbucht er diese Einnahmen gar nicht?).
Wenn das ganze nur ausnahmsweise geschieht und es sich zudem nur um Kleinigkeiten handelt, reicht imho auch ein Eigenbeleg (oder aber du verzichtest ganz auf das Absetzen deiner Kosten, da hat das Finanzamt sicher auch nichts dagegen:-). Geschenke musst du nicht verbuchen, wäre dann halt - wie gesagt - 100% Gewinn.

quote:
mit andere reifenshops meinte ich lediglich das andere leute ja auch LEGAL gewerblich gebrauchte reifen verkaufen und wohl auf ähnliche beschafungswege zurückgreifen werden.
Das mag ja sein, aber du kannst sicher nicht beurteilen, ob sie es auch alles richtig verbuchen und versteuern oder ob deren Geschäft überhaupt Gewinn abwirft.
Ich weise nochmals auf die Gewährleistung hin, das kann dir gerade bei gebrauchten Gegenständen schnell das Genick brechen. Dazu kommt die Haftung speziell bei solch' sicherheitsrelevanten Teilen, beispielsweise solltest du dir bei jedem einzelnen Reifen das Herstellungsdatum und den genauen Zustand anschauen (soweit das überhaupt möglich ist, denn ob du wirklich einen Schaden etwa in der Karkasse erkennen kannst, glaube ich nicht).
Als letztes Problem - wurde bisher auch noch nicht angesprochen - erwähne ich noch das Abmahnrisiko. Weißt du eigentlich, was man als Gewerbetreibender bei einem Onlineangebot so alles beachten muss bzw. falsch machen kann? (Fernabsatzgesetz, Widerrufsrecht, Gewährleistung, Verpackungsentsorgung, um nur ein paar Stichworte zu nennen)

Eigentlich sollte man es ja nicht tun, aber gerade aufgrund des Abmahnwahns würde ich fast dazu raten, es in diesem Fall lieber unter privat laufen zu lassen. Ich vermute, 200 Euro im Monat sind vielleicht fünf Reifensätze, und das ist ja nun nicht die Welt, so dass es vielleicht keinem Wettbewerber auffallen wird (?).

Aber Vorsicht, auch als privater bist du nicht 100%ig sicher. Beispielsweise würde ich dann Reklamationen immer sehr kulant behandeln. Und immer mal wieder den Account oder die Plattform wechseln (Ebay Kleinanzeigen ist beispielsweise aktuell der Renner).

In der Steuererklärung würde ich es aber wohl auch ohne Gewerbeschein angeben (einfach als private Veräußerungsgeschäfte, Anlage SO Zeile 41ff), dann bist du von der Seite aus schon mal sicher. Denn der Fiskus scannt imho recht vollständig die Onlineplattformen, und wenn es dann dadurch herauskommt, kann es schon zu spät sein.

MfG Stefan

PS: Der Tipp, es illegal zu betreiben gilt ausschließlich für solche kleinen Fälle, die irgendwo im Grenzbereich zwischen Privat und Gewerbe liegen. Und natürlich ohne Gewähr.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mobby88
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

danke für die mühe und die ausführliche antwort. das hat sicher zeit gekostet.

zusammenfassung: ich kann also legal verkaufen, ohne das ich eine einkaufsquitung haben muss (die er mir nicht geben würde). das heisst bei mir währe dann umsatz=gewinn.

kennst du denn gute quellen, wo man hilfestellung bekommt, was man alles beachten muss? kann doch normal nicht allzu schwer sein die agbs, verpackungen usw und das alles hinzubekommen?!? was passiert denn bei so einer erwähnten abmahnung überhaupt?

kannst du/ihr über den daumen peilen, was man mit kleingewerbe bei 200 euro umsatz im monat für steuern und abgaben zahlen müsste? weil ich gar keine vorstellung davon habe und es sich irgendwann natürlich nicht mehr lohnt. (einkommenssteuer etc was es sonst so gibt)

klar werde ich es erstmal weiter als privat laufen lassen. hatte halt nur angst dass das finanzamt schon nach dem 10. satz reifen ankommt. was würde denn dann passieren? gibts erstmal eine verwarnung oder wirds gleich teuer? habe gehört die jungs sind auf ebay unterwegs, daher habe ich etwas angst.

ich behandle reklamationen sehr kulant. nehme jede wahre wieder zurück und überweise ohne angabe von gründen das geld zurück. so halte ich mir ärger vom leib.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mobby88
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

achja: meine einkünfte belaufen sich auf 1150 euro brutto und 905 euro netto im monat. wegen einkommenssteuer.

was ist denn bei verpackungen zu beachten? ich mache immer nur eine tüte drum, bei manchen packetdioensten reich sogar zusammenschnüren.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32904 Beiträge, 17275x hilfreich)

Die Einkommenssteuer richtet sich nicht nach dem Umsatz, sondern nach dem Gewinn. Wenn ich bei 200 Euro Umsatz mal 150 Euro Gewinn unterstelle, wären bei Lohnsteuerklasse 1 etwa 300 Euro Steuern pro Jahr zu entrichten. Bei 100 Euro Gewinn/Monat wären es etwa 190 Euro Steuern pro Jahr.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
zusammenfassung: ich kann also legal verkaufen, ohne das ich eine einkaufsquitung haben muss (die er mir nicht geben würde). das heisst bei mir währe dann umsatz=gewinn.
Du könntest noch die weiteren Kosten - etwa Versand und Einstellgebühren - abziehen.

quote:
kennst du denn gute quellen, wo man hilfestellung bekommt, was man alles beachten muss? kann doch normal nicht allzu schwer sein die agbs, verpackungen usw und das alles hinzubekommen?!?
Ganz schwieriges Thema. Es gab beispielsweise mal eine Musterwiderrufsbelehrung vom Staat (ich glaube es war das Wirtschaftsministerium), und selbst die war nicht gerichtsfest.
Fazit: Absolute Sicherheit wird es wohl nirgendwo geben. Im besten Fall haftet jemand anderes dafür, nämlich der Fachmann, der die Texte erstellt hat (und auch dafür bezahlt wurde).

quote:
was passiert denn bei so einer erwähnten abmahnung überhaupt?
Du bekommst in der Regel eine Unterlassungserklärung. Diese kannst du unterschreiben, mit der Folge einer sehr hohen Strafzahlung, falls du wieder einen Fehler machst. Außerdem möchte der abmahnende Anwalt eine kleine Gebühr von dir, Streitwert ist regelmäßig im 4- bis 5-stelligem Bereich (dass ist das eigentlich schlimme an den Abmahnungen).
Oder aber du unterschreibst nicht, wirst dann eventuell verklagt, mit dem kompletten Prozessrisiko.

quote:
kannst du/ihr über den daumen peilen, was man mit kleingewerbe bei 200 euro umsatz im monat für steuern und abgaben zahlen müsste? weil ich gar keine vorstellung davon habe und es sich irgendwann natürlich nicht mehr lohnt. (einkommenssteuer etc was es sonst so gibt)
Grob kannst du einen Einkommensteuerrechner aus dem Netz nehmen (etwa https://www.abgabenrechner.de/ekst/?), dort dann das aktuelle zu versteuernde Einkommen eintragen (siehst du im Steuerbescheid vom letzten Jahr, oder probier so lange herum, bis deine monatliche Lohnsteuer mal 12 herauskommt, stimmt dann ungefähr). Dann erhöhst du das Einkommen um deine Reifengewinne und vergleichst die Steuern.

quote:
klar werde ich es erstmal weiter als privat laufen lassen. hatte halt nur angst dass das finanzamt schon nach dem 10. satz reifen ankommt. was würde denn dann passieren? gibts erstmal eine verwarnung oder wirds gleich teuer? habe gehört die jungs sind auf ebay unterwegs, daher habe ich etwas angst.
Ja, ich hatte ja schon geschrieben, dass Ebay und Co. ziemlich sicher gescannt werden. Und daher hatte ich auch geraten, es jedenfalls in der Steuererklärung anzugeben (Gewerbeschein hat damit erst einmal nicht so viel zu tun, das dürfte dem Finanzamt bei solch' kleinen Erträgen auch ziemlich egal sein).
Private Veräußerungsgeschäfte sind zwar eigentlich eher andere Sachen (Gold, Autos, Kunstgegenstände), aber beispielsweise gehören auch Gewinne aus dem Weiterverkauf von Artikeln aus dem Personalverkauf oder von Messeangeboten dazu. Die Grenze von privat zu gewerblich ist da manchmal auch nicht so klar zu erkennen.

Wie bereits am Anfang gesagt, ist es bei dir wohl eindeutig ein Gewerbe, aber wo kein Kläger da kein Richter.

quote:
was ist denn bei verpackungen zu beachten? ich mache immer nur eine tüte drum, bei manchen packetdioensten reich sogar zusammenschnüren.
Weiß ich auch nicht genau, ich bin kein Fachmann dafür. Aber beispielsweise musst du Kartonage entweder wieder zurücknehmen oder die Entsorgung anderweitig sicherstellen (etwa über Interseroh).

MfG Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120330 Beiträge, 39874x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ganz schwieriges Thema. Es gab beispielsweise mal eine Musterwiderrufsbelehrung vom Staat (ich glaube es war das Wirtschaftsministerium), und selbst die war nicht gerichtsfest. <hr size=1 noshade>

Korrekt.
Die wurde vor Gericht regelmäßig zerpflückt ...

In zwischen gilt die Musterwiderrufsbelehrung mit Gesetzesrang, kann also von Gerichten nicht mehr so einfach zerpflückt werden.



quote:<hr size=1 noshade>kennst du denn gute quellen, wo man hilfestellung bekommt, was man alles beachten muss? kann doch normal nicht allzu schwer sein die agbs, verpackungen usw und das alles hinzubekommen? <hr size=1 noshade>

Hier mal sehr informative Dokumente zum Thema:
Übersicht Unternehmensgründung

Rechtsleitfaden Unternehmensgründung

Leitfaden Rechtssichere Internetseiten



Weitere für dich relevante Themen
- Kleinunternehmerregelung Finanzamt
- Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
- MarkenG
- UWG
- PAngV
- Gewährleistungsregelungen
- Garantie-Regelungen
- § 14 UstG
- BDSG
- LDSG
- Verpackungsverordnung
- WEEE - Registration
- Welchem der zugelassenen Entsorger willst du dich anschliesen?
- Hinweise gemäß BattV


Für die Website / den Onlineshop (ergänzend zu obengenanntem):
- Telemediengesetz
- Impressumspflicht (§ 5 TMG / § 55 RStV)
- Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (§§ 54 bis 61 RStV)
- Fernabsatzrecht
- BGB-InfoV
- SigG
- UrhG
- Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
- EGBGB, CISG (UN-Kaufrecht)
- § 22 KUG





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mobby88
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

ok danke für die infos, ich werde mich da mal genau einlesen.

habt ihr denn erfahrungen wie pronlematisch das alles in der realität werden kann? wer sollte denn so eine abmahnung schreiben wollen, wenn man immer alles ordentlich macht und zu seinen kunden kulant ist? ich meine sobald jemand nicht zufireden sein sollte nhem ich die wahre zurück und gut...

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mobby88
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

im prinzip kann man soch eigentlich davon ausgehen das man ungefähr das an steern mehr bezahlt, als würde man mit nem normalen job mehrverdienen und die dementsprechende lohnsteuer hätte

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo mobby88,

quote:
habt ihr denn erfahrungen wie pronlematisch das alles in der realität werden kann? wer sollte denn so eine abmahnung schreiben wollen, wenn man immer alles ordentlich macht und zu seinen kunden kulant ist? ich meine sobald jemand nicht zufireden sein sollte nhem ich die wahre zurück und gut...
Persönlich habe ich damit keine Erfahrung, aber die Internetforen sind ja voll davon.
Von deinen Kunden wird es aber so gut wie nie eine Abmahnung geben, wenn schon dann eher eine Klage (daher ist es schon mal sinnvoll, kulant zu handeln).
Die Abmahnungen kommen vielmehr meist von der Konkurrenz, manchmal auch von Verbraucherschutzverbänden u.ä.
Und gerade der Konkurrenz geht es in Wirklichkeit in erster Linie darum, dir zu schaden. Daher wird auch jeder ****** abgemahnt, als Beispiel möchte ich da die Batterieverordnung* nennen (betrifft dich mit deinen Reifen zum Glück nicht).
Außerdem gibt es wohl einige halbseidende Anwälte, die ausschließlich mit Abmahnungen ihr Geld verdienen. Dabei ist die hinter der Abmahnung stehende Person/Firma nur eine Art Strohmann, da der Anwalt alleine nicht tätig werden kann/darf (er hat kein berechtigtes Interesse).

Beispiel: Ein Anwalt scannt Ebay nach gewerblichen Angeboten, die einen Fehler in der Widerrufsbelehrung enthalten. Wenn es dann einen Treffer gibt, so sucht er als nächstes einen Anbieter ähnlicher Produkte in seiner Nähe, dem er nun vorschlägt, doch gegen diese üblen Konkurrenten vorzugehen. Und am Ende wird irgendwie geteilt.
Oder anders herum: Ein Gewerbetreibender hat einen unliebsamen Konkurrenten und will diesem Schaden, gleichzeitig - oder sogar vordringlich - aber auch noch daran verdienen. Also sucht er sich einen Anwalt, der am Ende seine Gebühren zum Teil an ihn weiterreicht.
Das ist beides nicht legal, wird aber so gemacht und ist nicht einfach zu beweisen. Manche sprechen in diesem Zusammenhang schon von Abmahnmafia.

*kennst du bestimmt: Batterien gehören nicht in den Hausmüll, sondern ... - und darauf muss angeblich hingewiesen werden.

quote:
im prinzip kann man soch eigentlich davon ausgehen das man ungefähr das an steern mehr bezahlt, als würde man mit nem normalen job mehrverdienen und die dementsprechende lohnsteuer hätte
Ja, genau so war mein Beispiel mit dem Steuerrechner gemeint. Bei kleinen Beträgen kannst du auch einfach den Grenzsteuersatz nehmen, dieser wird auf der von mir verlinkten Seite auch ausgewiesen.

MfG Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120330 Beiträge, 39874x hilfreich)

quote:
wer sollte denn so eine abmahnung schreiben wollen,

Die Kunden nicht, Mibewerber und Anwälte schon eher wie Stefan schon ausführlich darlegte.



quote:
Batterien gehören nicht in den Hausmüll, sondern ... - und darauf muss angeblich hingewiesen werden.

Korrekt - das steht z.B. in der Batterieverordnung nebst den Symbolen die zu verwenden sind ...





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