gemeinsame Werkstatt

21. Juni 2021 Thema abonnieren
 Von 
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
gemeinsame Werkstatt

Eine Gruppe von selbstständigen und auch nicht selbstständigen Handwerkern nutzen eine gemeinsame Werkstatt.
Die Maschinen gehören verschiedenen Personen, gemeinsame Ausgaben sind offiziell schwierig durchzuführen.

Unsere Vorstellung ist es, dass diese Werkstatt quasi einer Firma gehört, die die dann an uns vermietet, worüber wir dann auch die ganzen Maschinen laufen lassen könnten.
Einnahmen der Werkstatt wären quasi die Miete und Verkauf von Maschinen, Ausgaben wäre der Einkauf von Maschinen oder der Ausbau der Werkstatt.

Idee: Wir als nutzende gründen zusammen eine GbR, welcher dann diese Werkstatt gehört, bzw. die dann beim Eigentümer mietet und an uns als Selbstständige und Hobby Handwerker vermietet.

Ist das realistisch ?
Grüße

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Gewerberecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Gewerberecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119310 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von dö):
Wir als nutzende gründen zusammen eine GbR,

Die habt ihr schon.

Ihr müsstet jetzt nur noch dieses Detail
Zitat (von dö):
welcher dann diese Werkstatt gehört, bzw. die dann beim Eigentümer mietet und an uns als Selbstständige und Hobby Handwerker vermietet.

umsetzen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Ich würde in der Konstellation auch über eine Genossenschaft nachdenken.

0x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.448 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen