Hallo, ich wohne in Deutschland und möchte bald für eine norwegische Firma online von Deutschland aus arbeiten. Die Firma möchte von mir dann eine Rechnung erhalten. Ich habe kein Gewerbe angemeldet und es geht um monatliche Einkünfte um die 200 Euro. Ich bin in einem anderen, deutschen Unternehmen fest angestellt. Muss ich für die geringen Nebeneinkünfte ein Gewerbe anmelden oder kann ich das umgehen? Und wenn ja, in Deutschland oder in Norwegen?
private Dienstleistung für norwegische Firma abrechnen
7. September 2016
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Frage vom 7. September 2016 | 17:24
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 7. September 2016 | 18:16
Von
Status: Praktikant (970 Beiträge, 296x hilfreich)
Zitat:Muss ich für die geringen Nebeneinkünfte ein Gewerbe anmelden oder kann ich das umgehen?
Natürlich musst du das. Alles andere wäre Steuerhinterziehung. Ansonsten empfehle ich dir die Kleinunternehmerregelung sich mal genauer anzusehen.
Zitat:Und wenn ja, in Deutschland oder in Norwegen?
Deutschland natürlich.
#2
Antwort vom 8. September 2016 | 18:51
Von
Status: Philosoph (13687 Beiträge, 4352x hilfreich)
Hallo,
Nein, Steuerhinterziehung wird es erst wenn es nicht in der Steuererklärung angegeben wird.Zitat:Natürlich musst du das. Alles andere wäre Steuerhinterziehung.
Und ob überhaupt ein Gewerbe angemeldet werden muss ist auch nicht klar, solange wir nicht wissen worum es genau geht. Das Spektrum reicht da von Gewerbe über Freiberuf bis hin zu Arbeitnehmer.
Stefan
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#3
Antwort vom 12. September 2016 | 09:35
Von
Status: Schlichter (7109 Beiträge, 1484x hilfreich)
Die Nebeneinkübfte musst du bei deinem Arbeitgeber angeben
Auch wenn es 200 EUR im Monat sind solltest du dich über Scheinselbstständigkeit informieren wenn du ein Gewerbe anmeldest
#4
Antwort vom 13. September 2016 | 00:16
Von
Status: Lehrling (1744 Beiträge, 831x hilfreich)
Die Frage ist, wie die Anstellung aussehen soll, welche vertragliche Regelung es gibt.
ZitatHallo, :
Nein, Steuerhinterziehung wird es erst wenn es nicht in der Steuererklärung angegeben wird.Zitat:Natürlich musst du das. Alles andere wäre Steuerhinterziehung.
Und ob überhaupt ein Gewerbe angemeldet werden muss ist auch nicht klar, solange wir nicht wissen worum es genau geht. Das Spektrum reicht da von Gewerbe über Freiberuf bis hin zu Arbeitnehmer.
Stefan
Im Falle eines Gewerbes besteht aber die Gefahr der Ordnungswidrigkeit bei unterbleiben der Anzeige in Verbindung mit einem Bußgeld bis 1.000 €.
ZitatDie Nebeneinkübfte musst du bei deinem Arbeitgeber angeben :
Kommt auf den Einzelfall und die Umstände und den Arbeitsvertrag an.
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