private Dienstleistung für norwegische Firma abrechnen

7. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
Nadinefischer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
private Dienstleistung für norwegische Firma abrechnen

Hallo, ich wohne in Deutschland und  möchte bald für eine norwegische Firma online von Deutschland aus arbeiten. Die Firma möchte von mir dann eine Rechnung erhalten. Ich habe kein Gewerbe angemeldet und es geht um monatliche Einkünfte um die 200 Euro.  Ich bin in einem anderen, deutschen Unternehmen fest angestellt. Muss ich für die geringen Nebeneinkünfte ein Gewerbe anmelden oder kann ich das umgehen?  Und wenn ja, in Deutschland oder in Norwegen?

Probleme mit dem Gewerbe?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Zitat:
Muss ich für die geringen Nebeneinkünfte ein Gewerbe anmelden oder kann ich das umgehen?

Natürlich musst du das. Alles andere wäre Steuerhinterziehung. Ansonsten empfehle ich dir die Kleinunternehmerregelung sich mal genauer anzusehen.

Zitat:
Und wenn ja, in Deutschland oder in Norwegen?

Deutschland natürlich.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Natürlich musst du das. Alles andere wäre Steuerhinterziehung.
Nein, Steuerhinterziehung wird es erst wenn es nicht in der Steuererklärung angegeben wird.

Und ob überhaupt ein Gewerbe angemeldet werden muss ist auch nicht klar, solange wir nicht wissen worum es genau geht. Das Spektrum reicht da von Gewerbe über Freiberuf bis hin zu Arbeitnehmer.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7109 Beiträge, 1484x hilfreich)

Die Nebeneinkübfte musst du bei deinem Arbeitgeber angeben
Auch wenn es 200 EUR im Monat sind solltest du dich über Scheinselbstständigkeit informieren wenn du ein Gewerbe anmeldest

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Die Frage ist, wie die Anstellung aussehen soll, welche vertragliche Regelung es gibt.

Zitat (von reckoner):
Hallo,

Zitat:
Natürlich musst du das. Alles andere wäre Steuerhinterziehung.
Nein, Steuerhinterziehung wird es erst wenn es nicht in der Steuererklärung angegeben wird.

Und ob überhaupt ein Gewerbe angemeldet werden muss ist auch nicht klar, solange wir nicht wissen worum es genau geht. Das Spektrum reicht da von Gewerbe über Freiberuf bis hin zu Arbeitnehmer.

Stefan


Im Falle eines Gewerbes besteht aber die Gefahr der Ordnungswidrigkeit bei unterbleiben der Anzeige in Verbindung mit einem Bußgeld bis 1.000 €.

Zitat (von cirius32832):
Die Nebeneinkübfte musst du bei deinem Arbeitgeber angeben


Kommt auf den Einzelfall und die Umstände und den Arbeitsvertrag an.

1x Hilfreiche Antwort

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