prostitution-gewerbeschein?

3. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
muk01
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
prostitution-gewerbeschein?

hallo
ich habe hier eine vielleicht etwas ungewöhlichere frage...
zur zeit bin ich studentin und finanziere mir mein studium mit einem studentenjob. da dort allerdings meine einkünfte stark schwanken zwischen 300-600e sind reicht es nun mal nicht aus. seit letztem monat verdiene ich mir nun mit prostitution was dazu und möchte dies auch von den einnahmen her varierend weiter machen, so dass ich mein gehalt bei bedarf auf die notwendigen 600e aufstocken kann... das heißt den im einen monat ist dies nicht notwendig im anderen eben ein bisschen mehr...
da stellt sich jetzt natürlich bei mir die frage in wie weit bin ich da verpflichtet mich be finanzamt zu melden oder gar einen gewerbeschein zu beantragen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
da stellt sich jetzt natürlich bei mir die frage in wie weit bin ich da verpflichtet mich be finanzamt zu melden oder gar einen gewerbeschein zu beantragen?




Da hat der BFH im Februar 2013 seine frühere Auffassung aufgegeben, er sieht das jetzt auch beim einzelnen selbständigen Dienstleister ("Eigenprostitution") als Gewerbe an, so daß auch ggf. entsprechend Gewerbesteuer zu zahlen ist:

BFH PM

Die "alte" Rechtslage ist damit überholt.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17244x hilfreich)

Na, bis zur Gewerbesteuersteuer werden die Einnahmen nicht reichen (Freibetrag mindestens 24.500 Euro). Versteuert werden müssen die Einnahmen generell, aber wenn Sie 600 Euro im Monat verdienen, bleiben Sie unter dem Grundfreibetrag von aktuell 8130 Euro pro Jahr.

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