Laut Artikel 3 GG. sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich.
Wie kann es dann sein, dass es einen § 188 StGB gibt, der explizit Beleidigungen bzw. üble Nachrede gegen Personen des politischen Lebens ahndet? Die Strafen fallen dabei wesentlich höher aus,
Soll heißen, die gleiche Beleidigung wird unterschiedlich hart bestraft, abhängig davon, ob man Politiker ist oder nur ein normal Bürger.
§ 188 StGB
3. September 2022
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Frage vom 3. September 2022 | 17:26
Von
Status: Schüler (355 Beiträge, 147x hilfreich)
§ 188 StGB
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#1
Antwort vom 3. September 2022 | 17:45
Von
Status: Unbeschreiblich (29859 Beiträge, 5367x hilfreich)
Ich hab wahrscheinlich überhaupt keine Ahnung, aber soll das nicht eher heißen:Zitatdie gleiche Beleidigung wird unterschiedlich hart bestraft, abhängig davon, ob man Politiker ist oder nur ein normal Bürger. :
...abhängig davon, ob man einen Politiker oder nur einen Normalbürger beleidigt...?
hm?
#2
Antwort vom 3. September 2022 | 17:49
Von
Status: Lehrling (1382 Beiträge, 112x hilfreich)
ZitatWie kann es dann sein, dass es einen § 188 StGB gibt, der explizit Beleidigungen bzw. üble Nachrede gegen Personen des politischen Lebens ahndet? :
Schauen wir mal, wer macht denn Gesetze ... uuuups ...
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#3
Antwort vom 3. September 2022 | 17:50
Von
Status: Unbeschreiblich (114647 Beiträge, 39024x hilfreich)
ZitatWie kann es dann sein, dass es einen § 188 StGB gibt, der explizit Beleidigungen bzw. üble Nachrede gegen Personen des politischen Lebens ahndet? :
Der Schutzbereich eines Grundrechts findet regelmäßig seine Grenzen in anderen Verfassungsgütern. Zum Schutz der Grundrechte Dritter oder wichtiger Verfassungsgüter ist ein mehr oder weniger starker Eingriff möglich.
Dann gibt es noch Gesetzesvorbehalte, bedeutet nichts anderes als das Grundrechte durch Gesetze eingeschränkt werden können.
#4
Antwort vom 3. September 2022 | 19:11
Von
Status: Schüler (355 Beiträge, 147x hilfreich)
ZitatDann gibt es noch Gesetzesvorbehalte, bedeutet nichts anderes als das Grundrechte durch Gesetze eingeschränkt werden können. :
Na dann steht es aber dabei wie z.b. im Artikel 2
(2) ".... In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."
Man muss doch Grundregeln haben, an die man sich halten muss, sonst kann man ja nach Belieben die Gesetze ändern und z.b. auch wieder die Todesstrafe oder Sklaverei einführen.
Das besagte Gesetz führt dazu, dass Beleidigungen gegen Politiker auf Twitter wie z.b. "Du ******" zu Hausdurchsuchungen führen, was ich dann doch etwas unverhältnismäßig finde.
#5
Antwort vom 3. September 2022 | 19:26
Von
Status: Junior-Partner (5848 Beiträge, 1431x hilfreich)
ZitatWie kann es dann sein, dass es einen § 188 StGB gibt, der explizit Beleidigungen bzw. üble Nachrede gegen Personen des politischen Lebens ahndet? :
"Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) eine Beleidigung (§ 185) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene."
Der Gesetzgeber versucht mit dieser Strafvorschrift Personen besonders zu schützen, die im politischen Leben des Volkes stehen und damit eine wichtige Funktion erfüllen, und denen durch Beleidigungen oder üble Nachrede diese Funktion erheblich erschwert wird.
Weil der Gesetzgeber meint, daß diese Personen in dieser Funktion einen besonderen Schutz brauchen, mehr als der Durchschnittsbürger.
Dieser Grundgedanke findet sich des öfteren in Gesetzen - Schwangere z.B. genießen einen "höheren" Schutz gegen Nötigung zum Schwangerschaftsabbruch als Otto Normalbürger gegen Nötigung. (Bzw. es gibt eine höhere Strafandrohung, von der man sich höheren Schutz verspricht.)
Kinder und Jugendliche z.B. genießen in vielerlei Hinsicht auch einen höheren Schutz als Erwachsene.
#6
Antwort vom 3. September 2022 | 19:31
Von
Status: Junior-Partner (5848 Beiträge, 1431x hilfreich)
ZitatMan muss doch Grundregeln haben, an die man sich halten muss, sonst kann man ja nach Belieben die Gesetze ändern und z.b. auch wieder die Todesstrafe oder Sklaverei einführen. :
Der Vergleich hinkt. Die Todesstrafe oder die Sklaverei einzuführen scheitert an diversen Grundrechten, die vom GG garantiert werden.
Das hindert den Gesetzgeber aber nicht, Gefahren, die er als besondere, überdurchschnittliche Gefahren ansieht, mit höheren Strafandrohungen zu begegnen.
Grundsätzlich gilt das Prinzip, daß Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandelt werden muss. Hier will der Gesetzgeber auf eine von ihm gesehene Ungleichheit dadurch reagieren, daß er verschiedene Strafandrohungen erlässt.
#7
Antwort vom 4. September 2022 | 17:11
Von
Status: Unbeschreiblich (37300 Beiträge, 13755x hilfreich)
Es wird immer wieder verkannt, dass ungleiche Sachverhalte auch ungleich behandelt werden dürfen. Das Grundgesetz ist keine Egalisierungsmaschine, koste es, was es wolle. Und aufgrund eines Gesetzes können eben gewisse Gruppen besser gestellt werden als andere bzw. anders geschützt werden. Beispiele gibt es doch genug, z.B. im Steuerrecht, im Familienrecht, im Arbeitsrecht. Und hier geht es um einen speziellen Schutz einer speziellen Bevölkerungsgruppe.
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