?? Recht auf Anonymität ??

28. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
Needy
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
?? Recht auf Anonymität ??

Hallo. Weiß nicht ob ich in der richtigen Kategorie bin. Ich wurde von nicht guten Freunden zusammen geschlagen und meine Wohungstür musste auch neu lackirt werden, da sie mit einem Messer zerkratzt wurde. Die zwei Herren haben mir auch gedroht, das sie mich umbringen. Ich habe nun keine lust, wenn ich in 2 wochen in meine neue Wohnung ziehe, dass die gleich wieder bei mir auf der Matte stehn. Kann man eine Art Anonymität beantragen, bzw. eine Auskunft beim Einwohnermeldeamt sperren lassen? Auch habe ich erfahren, das z.B. im U-Bahnbereich dicke Bücher liegen, wo jeder Bewohner der Stadt verzeichnet ist. Versteht sich von selbst, dass ich da auch nicht (mehr) rein will.

Hoffe das ist net so schwierig mir zu helfen.

mfg Needy

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Fabian_
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 8x hilfreich)

Also mir persönlich sind keine öffentlich einsehbaren Einwohnerlisten bekannt. Deine Stadt/Gemeinde ist auch prinzipiell nicht berechtigt Personendaten ohne dein Einverständnis weiterzugeben (außer natürlich an Polizei, Staatsanwaltschaft etc.). Datenschutz gilt auch bei Firmen, bei denen du deine Adresse angibst (Handyanbieter, Versicherungen etc.).
Der einzige Weg, an deine Adresse zu kommen, wäre das Telefonbuch. Du hast allerdings die Möglichkeit (nach Anruf bei der Telekom oder deinem jeweiligen Netzbetreiber) dich nicht ins Telefonbuch eintragen zu lassen oder aber den Eintrag ohne Hausnummer (nur Straße) oder ganz ohne Adresse zu veröffentlichen. Da du nach dem Unzug ja einen neuen Telfonanschluss beantragen wirst, kannst du das ja gleich mit angeben. Gleiches gilt fürs Handy, wenn du bei Vertragsabschluss angegeben hast, dass du einen Eintrag ins Telefonbuch wünschst.
PS: Wie sollen die Bücher im U-Bahn-Bereich denn aussehen?

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#2
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Das Melderecht ist Landesrecht. Zumindest in einigen Bundesländern ist es möglich, die Sperrung der eigenen Daten bei Gefährdung durch Dritte zu beantragen. Dazu sollte das Einwohnermeldeamt nähers wissen.

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#4
 Von 
Needy
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Antworten!
-> Fabian:
Keine Ahnung, wie die Bücher aussehen sollen. Aber eine sehr gute Freundin hat die schon gesehen und hat auch mich darin gefunden. Diese Bücher haben nix mit dem Telefonbuch zu tun!!! Natürlich habe ich beim Telefon ohne Telefonbucheintrag gewählt, und bin jedoch trotzdem in diesem großen Buch aufgelistet. Werde morgen mal beim Einwohnermeldeamt anrufen.

THX Needy

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