Allg. Ausgangssperre vs Grundgesetz

28. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)
Allg. Ausgangssperre vs Grundgesetz

Hallo,

ich habe mal eine allgemeine "Frage"...

Anfang April findet der Natogipfel -hier- in Baden-Baden statt. 54.000 Einwohner. Es kommen ca. 15.000 Polizisten (!) + Geheimdienste und was sonst noch alles, was mir an sich wurscht wäre.

Nun ist es aber so, dass für die 2 Tage praktisch alle Hauptzugangsstraßen gesperrt werden "... Die Erreichbarkeit aller Ziele kann nicht sichergestellt werden..." und allg. Ausgangssperren verhängt werden (man darf nur mit Polizeibegleitung vor die Tür).

Ich bin selbstständig und meine Firma liegt etwas außerhalb der Stadt, die Wohnung in der Stadt. Konkret wird das heißen, dass ich 2 Tage nicht arbeiten kann, weil die Stadt abgeriegelt ist.

Dass keiner für den finanziellen Schaden der Läden und Firmen usw. aufkommt ist mir klar... Aber wen "könnte" ich dafür verantwortlich machen und den Verlust einfordern? Stadt, Staat, Land? (das nur hypothetisch)

Aber generell frage ich mich ob die Möglichkeit der pauschalen Ausgangssperre mit dem Grundgesetz vereinbar oder gar ganz "legales Mittel" des Staates ist. Wie auch immer: Die Tatsache, dass das einfach so gemacht wird missfällt mir äußerst!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Ohne eine entsprechende Rechtsgrundlage läuft gar nichts. Es muss daher in den entsprechenden Polizei- oder Landesgesetzen eine entsprechende Regelung enthalten sein. Wäre die Möglichkeit einer Ausgangssperre nicht irgendwo gesetzlich geregelt, dann würde sie auch nicht verhängt.

Damit ist die Frage nach der "Legalität" schon mal beantwortet. Was aber noch offen ist, ist die Frage ob das jeweilige Gesetz, welches die Ausgangssperre legitimiert, auch mit der darüber stehenden Verfassung vereinbar ist, also mit dem grundgesetz.

Im Rahmen dieser Prüfung müsste dann abgewägt werden, ob das Recht des Einzelnen auf Freizügigkeit und freie Berufsausübung im konkreten Fall wichtiger ist, als die durch die Ausgangssperre erreichte Sicherheit oder umgekehrt.

Ganz pauschal betrachtet ist - ohne das Gesetz zu kennen - ist das Gesetz aber vermutlich so formuliert, dass es einen engen Rahmen vorgibt, in welchem das recht der Bürger auf Freizügigkeit etc. beschnitten wird. daher dürfte es sicherlich verfassungsgemäß sein.

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#2
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

Ich muss sagen ich finde die Frage richtig Interessant. Da ich nämlich auch in der Region wohne und in Baden-Baden arbeite.

@Justice500

quote:
Im Rahmen dieser Prüfung müsste dann abgewägt werden, ob das Recht des Einzelnen auf Freizügigkeit und freie Berufsausübung im konkreten Fall wichtiger ist, als die durch die Ausgangssperre erreichte Sicherheit oder umgekehrt.

Ich denke wenn man das auf den einzelnen wirklich herunterbricht, ist es tatsächlich so das die Sicherheit wohl wichtiger ist. ABER wenn man die Bevölkerung als ganzes sieht, finde ich die Maßnahmen hier geradezu unverschämt.

Ich arbeite z.b. in einem Betrieb mit etwa 1000 Mitarbeiter, dieser Betrieb ist gezwungen einen Tag zuschließen. Und ich denke so wird es wohl vielen Betrieben/Schulen/öffentlichen Einrichtungen gehen. Dann nicht nur Baden-Baden, es ist die ganze Region betroffen im Umkreis von 50 km.

Und ist nicht der erste Satz im Grundgesetz "das alle Menschen gleich sind"? Also verstößt diese Ausgangssperre sehr wohl gegen das Grundgesetz, weil ich zuhause bleiben muss damit der Herr Obama sich sicher fühl? (überspitzt!)

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#3
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

> das alle Menschen gleich sind

Du solltest schon wissen, daß nur Gleiches gleich zu behandeln ist. Deswegen bekommt Frau Merkel auch Bodyguards auf Staatskosten und einen Dienstwagen und du eben nicht.

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