Art 87f GG, §2 und 3 PUDLV

19. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)
Art 87f GG, §2 und 3 PUDLV

Welche Möglichkeiten hat man, die Bundesregierung zu zwingen, wieder einen Zuverläßigen Postdienstleister zu benennen / gründen, welcher die Verfassung, wie das PUDLV ernst nimmt?

Wie wäre hier der Klageweg?

Da auch im PUDLV keine Laufzeiten garantiert werden, ab wann liegt eine §246 II Stgb vor, wenn eine Sendung in einem Sortierzentrum im Kreis fährt, bzw. in einer defekten Packstation eingelegt ist.

Weiterhin ist in der PUDLV geregelt, das 80% der Briefsendungen in Einlieferungstag + 1 Werktag zugestellt werden müßen. Auch muss in geschlossenen Siedlungen ab einer bestimmten Einwohnerzahl ein Briefkasten in max. 1000m entfernung vorhanden sein, mit einer Werktäglichen leerung. Nun ist der jetzige Universaldienstleister jedoch in ländlichen Bereichen dazu übergegangen, vor 10 Uhr zu leeren, was dazu führt, dass entweder die Laufzeit verlängert wird, oder aber die Menschen gezwungen werden, mit dem Auto mehrere Kilometer durch die Region in die nächste Kleinstadt zu fahren.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

quote:
Welche Möglichkeiten hat man, die Bundesregierung zu zwingen, wieder einen Zuverläßigen Postdienstleister zu benennen / gründen


Gar keine.

§5 PUDLV normiert bereits das Ende der Fahnenstange, ein reines Petitionsrecht.

quote:
ab wann liegt eine §246 II Stgb vor, wenn eine Sendung in einem Sortierzentrum im Kreis fährt, bzw. in einer defekten Packstation eingelegt ist


Gar nicht. Diese spezielle Quixoterie kannst du dir gleich wieder abschminken, das hat man dir hier im Forum aber auch schon mehrfach gesagt.

quote:
Nun ist der jetzige Universaldienstleister jedoch in ländlichen Bereichen dazu übergegangen, vor 10 Uhr zu leeren


*lol* Ja, ruf mal sofort Tante Merkel und das Bundesverfassungsgericht an, die freiheitlich-demokratische Grundordnung steht kurz vor ihrem Untergang!
Wenn du jetzt noch verrätst, wieso 1 Tag mehr oder weniger für dich so lebenswichtig ist... Schickst du wichtige Briefe immer erst am Tag vor Fristablauf ab?

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

quote:
Nun ist der jetzige Universaldienstleister jedoch in ländlichen Bereichen dazu übergegangen, vor 10 Uhr zu leeren,

Was ja immer noch werktäglich wäre ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Richtig,

allerdings steht in der PUDLV auch, dass 80% der eingelieferten Sendungen binnen 1 Werktages zugestellt werden müssen.
In einer Kleinstadt habe ich mal mit einem Zusteller gesprochen, weil ich mich gewundert habe, warum der selbe Zusteller um 16:30 und 17:45 leert. Die Sendungen von 16:30 hat er um 17:45 noch im Auto. Aussage des Zustellers ist, würde man die Leerung um 16:30 ausfallen lassen, liefe man Gefahr, dass der Briefkasten überläuft.
aber auch um 9:30 ist der Kasten wieder mehr als halb voll. Weitere Kästen aufstellen bringt nix, weil die meisten einen bestimmten Kasten benutzen.
Im Schnitt ist der Sack um 16:30 mehr als halb voll, um 17:45 ist der Sack voller als um 16:30, um 9:30 ist der Sack auch wieder mehr als halb voll. Daraus kann man in Etwa schließen, dass 50% des Sendungsaufkommens zwischen 15 und abends eingelegt wird.
Wird also nur um 9 Uhr geleert, wird die Mehrzahl der Sendungen E+2 befördert.

Dies führt dazu, dass eilige Sendungen mit dem Auto in die Nachbargemeinde gefahren werden.

So auch bei mir. Schöne ist, das die kleinen Gemeinden in einem anderen Landkreis mit anderen Kennzeichen liegen, weswegen ausgeschlossen werden kann, dass dieser Verkehrsansturm auf den Briefkasten von innerhalb der eigenen Kleinstadt kommt.
Nun ist ein kleines Kind von so einem Post anliefere überfahren worden, was mich auf den Plan gerufen hat.


Die andere Frage beruht auf einem Ersatzteil, welches ein bestimmter Paketdienstleister erst 7 Tage durch die Republik transportiert hat, weil eine Fehlscannung vorgelegen hat. Ich habe denen das vor einer Woche gesagt, und Angeboten, es im Sortierzentrum abzuholen, was technisch nicht möglich war. Nun lag es dann noch 4 Tage in einer Packstation, weil es technisch nicht möglich war, einen mTan zu generieren, und diesen dann auch in die Packstation zu übertragen, damit diese die Ware freigibt.

Da sei dann doch mal die Frage erlaubt, ob irgendwann eine Unterschlagung nach dem 2 Satz vorliegt.


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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

quote:
allerdings steht in der PUDLV auch, dass 80% der eingelieferten Sendungen binnen 1 Werktages zugestellt werden müssen.


Ja, aber nicht für jeden Briefkasten jeder Stadt, sondern im bundesweiten Schnitt.

quote:
Nun ist ein kleines Kind von so einem Post anliefere überfahren worden, was mich auf den Plan gerufen hat.


Zusammenhang? Hat das einen persönlichen Rachefeldzug gegen die Post ausgelöst oder wie meinst du das?

quote:
Die andere Frage beruht auf einem Ersatzteil, welches ein bestimmter Paketdienstleister erst 7 Tage durch die Republik transportiert hat, weil eine Fehlscannung vorgelegen hat.


Newsflash: Sh*t happens. Du erwartest doch nicht allen Ernstes, daß dir irgendjemand ein fehlerfreies System garantieren muß?

quote:
Da sei dann doch mal die Frage erlaubt, ob irgendwann eine Unterschlagung nach dem 2 Satz vorliegt.



Gar nicht, weil die Zueignungsabsicht offenbar fehlt. Und Inkompetenz ist keine Straftat.

Komm mal wieder runter, du bist auf dem besten Wege, in eine querulatorische Störung zu rennen. Das ist ein wohlgemeinter Rat und kein bösartiger persönlicher Angriff. Ich habe das leider schon zu oft miterlebt.

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