Hallo allerseits
mir ist mehrfach in dem Thread in ein anderes Forum geraten worden
https://www.123recht.de/forum/familienrecht/Vaterschaftsfeststellungsklage-bis-Umgang-per-PKH-und-gegen-Mutter-__f566335.html
etwa:
Zitat:Zitat (von wirdwerden):
Das mit dem anderen Forum ist eine grandiose Idee.
1. Denken Sie, dass ich es mit Aufklärungsdefiziten in Bezug auf Grundrechtsfragen zu tun habe?
2. Wenn ja trotz dem und wenn nein meinetwegen ohnedies: Wie wäre der Fall sachlich am besten zu lösen? (Den möglichst theoretisch gehaltenen Sachverhalt finden sie schon im Eingangspost des Threads)
Ich danke im Voraus für jede Hilfe und bin aber auch gespannt auf jede Antwort?
Zitat:Ps: hier noch mal der Sachverhalt mit den ursprünglichen Fragen in Kopie:
Hallo,
folgender Fall: Der leibliche Vater meldet sich zuerst nicht bei den Behörden an, er hält aber seit der Geburt Umgang seitens der Mutter, bis die Mutter zum vierten Lebensjahr jegliche Kommunikation des Vaters mit Mutter und Kind plötzlich verweigert.
Der leibliche Vater versucht daraufhin, über eine verspätete Vaterschaftsfeststellungsklage den Umgang per Prozesskostenhilfe gegen die Mutter zu erzwingen?
-Wie lange braucht alles bei maximal angenommener Verzögerungstaktik durch die Mutter, etwa dadurch, dass sie bis zum Schluss kaum oder gar nicht mitarbeitet?
-Welche Gerichtsverfahren (neben der Vaterschaftsfeststellungsklage) muss er initiieren bis zum wieder gewährten Umgang?
-Wozu braucht er -neben der Vaterschaftsfeststellungsklage- unbedingt einen Anwalt?
-Welche Kosten kämen dann neben der PKH evtl noch auf ihn zu?