Guten Morgen,
ich habe eine Frage und zwar bin ich in das Schulbüro (Sekretariat) meiner Schule gegangen und wollte mir einen Ansprechpartner beim Schulamt oder der Bezirksregierung geben lassen! Eine Person die über dem Direktor steht, da ich Probleme in der Schule habe. Dies wissen auch der Direktor und auch die Sekretärin, ich nehme an sie weiß wozu ich die Nummer brauche! Ihre Antwort war aufjedenfall: "Nein kann ich nicht, erfragen sie sich die Nummer bei der Auskunft."
Darf sie DAS?????? Gibt es nicht so ein Gesetz, dass sie verpflichtet ist mir die Nummer zugeben?? Sie muss ja auch wohl wissen wer beim Schulamt für unsere Schule zuständig ist!
Auskunft
20. November 2006
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Frage vom 20. November 2006 | 08:29
Von
Status: Frischling (48 Beiträge, 15x hilfreich)
Auskunft
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#1
Antwort vom 27. November 2006 | 15:33
Von
Status: Beginner (93 Beiträge, 42x hilfreich)
Gesetz dem Fall es gäbe tatsächliche eine derartige Verpflichtung, möchtest Du dann wirklich Verwaltungsrichtlich gegen sie vorgehen? Die Nummer des Schulamtes steht wohl in jedem Telefonbuch und die geben Dir auch gerne Auskunft, wer für Deinen Bezirk zuständig ist. Das scheint wohl der bessere, schnellere und friedlichere Weg zu sein.
MFG
#2
Antwort vom 28. November 2006 | 00:36
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1711x hilfreich)
... und außerdem paßt das auch Null in 'Verfassungsrecht'.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 28. November 2006 | 11:39
Von
Status: Lehrling (1353 Beiträge, 328x hilfreich)
Davon abgesehen, dass das Thema wirklich nicht hierher gehoert: Warst Du bei der Sekretaerin oder bei der Telefonauskunft?
Und jetzt?
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