Behandlung der (jüdischen) Kontingentflüchtlinge

18. Juli 2021 Thema abonnieren
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guest-12322.12.2023 22:48:26
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Behandlung der (jüdischen) Kontingentflüchtlinge

Moin werte 123recht.net-Gemeinde!

Neulich war ich in ein Gespräch mit einer Kollegin verwickelt, die sich als Flüchtlingshelferin ehrenamtlich engagiert. Sie ist mit Herz und Seele dabei, investiert viel Zeit in die Betreuung ihrer „Schützlinge" und sie hielt mir eine flammende Rede darüber, welch „unnötige Vorschriften und Auflagen" der deutsche Staat den Flüchtlingen in den Weg legt.

Sie erwähnte andere Einwanderungsgruppen, die es, ihrer Meinung nach, viel einfacher haben nach Deutschland einzuwandern, wie zum Beispiel, so die Kollegin, die Kontingentflüchtlinge (speziell jüdische Zuwanderer aus den Nachfolgerstaaten der ehm. UdSSR).

Auf meine Erwiderung, dass die „einwanderungswilligen" UdSSR-Juden die einzige Einwanderungsgruppe seien, die (seit 2005) VOR der Einreise eine „positive Integrationsprognose" abgeben müssen und dass dies doch eine sehr große Hürde darstelle (nach 2005 ist laut Statista auch so gut wie kein Jude nach Deutschland mehr eingewandert, insg. sind in 30 Jahren ca. 220tsd jüdische Kontingentflüchtlinge nach Deutschland gekommen), wollte sie mir erst nicht glauben.

Nachdem wir zusammen die online verfügbaren Informationen durchgegangen sind, gelang es mir, die Kollegin zu überzeugen. Noch mehr: sie veränderte ihren Standpunkt komplett, war in ihrem Unverständnis emotional aufgebracht („wo wir als Deutsche gerade den sowjetischen Juden gegenüber eine besondere Verantwortung haben" ) und „empfahl" mir, eine „Verfassungsklage" einzureichen.

Es sind zwei Punkte, die die Kollegin im Umgang mit den jüdischen Kontingentflüchtlingen "bemängelte", nachdem sie sich über die rechtliche Situation einen sehr groben Überblick verschaffen hat.

1. Seit 2005 müssen „einwanderungswilligen" UdSSR-Juden vorab eine Aufnahmezusicherung einer Jüdischen Gemeinde haben. Das bedeutet, dass die Menschen, dessen Vater Jude ist, von der Einwanderung ausgeschlossen sind. Argument von der Kollegin: „dem Hitler war es ja auch egal, wie religiös oder nicht religiös die Juden waren und ob sie nun väterlicherseits oder mütterlicherseits als jüdisch galten. Nürnberger Gesetze nahmen auf die Halacha (jüdisches Recht, an dem die jüdischen gemeinden bei der Aufnahme der Mitglieder gebunden sind) keine Rücksicht. Warum soll das der moderne Deutsche Staat tun?

2. Im Lichte der jüngsten deutschen Geschichte fand die Kollegin den Gedanken befremdlich, dass die „einwanderungswilligen" UdSSR-Juden als einzige „Einwanderungswilligen" dem deutschen Staat gegenüber einen „Nutzungsnachweis" ("positive Integrationsprognose" ) erbringen müssen.

- - -

Mal davon unabhängig, wie ernst das mit „Verfassungsklage" gemeint gewesen ist, würde mich die Einschätzung der Situation von der hiesigen Nutzerschaft sehr interessieren. Von diesem Winkel her habe ich die Situation noch nie betrachtet.



-- Editiert von alya_spock am 18.07.2021 17:28

-- Editiert von Moderator topic am 20.07.2021 11:40

-- Thema wurde verschoben am 20.07.2021 11:40

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60 Antworten
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#1
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Harry van Sell
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Zitat (von alya_spock):
Warum soll das der moderne Deutsche Staat tun?

Hätte die Kollegin sich mal näher mit dem Thema befasst, wäre ihr sicherlich der entscheidenden Unterschied nicht verborgen geblieben: Deutschland ist ein Rechtsstaat.



Zitat (von alya_spock):
Im Lichte der jüngsten deutschen Geschichte

Welche Rolle soll denn die Widervereinigung da spielen?


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
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Zitat (von Harry van Sell):
Welche Rolle soll denn die Widervereinigung da spielen?


Da ich davon ausgehe, dass Sie im Kontext des Beitrages die Aussage der Kollegin richtig einzuordnen wissen (mit anderen Worten: Sie sind kein Idiot) schreibe ich die Nachfrage Ihrer persönlichen Leidenschaft für den präzisen Ausdruck zu. Die Leidenschaft teile ich ebenfalls. Es wäre korrekter, den Ausdruck "Im Lichte der jüngsten deutschen Geschichte" jetzt in die Ausführungszeichen zu setzen. Geht leider nicht mehr - die Bearbeitungszeit ist um.

Und nun zu Fragen, danke :-)

-- Editiert von alya_spock am 18.07.2021 17:41

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#3
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
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Schüler
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Zitat (von Harry van Sell):
Deutschland ist ein Rechtsstaat.
Deutschland ist ein Rechtsstaat, was das Unrecht des NS-Unrechtsstaates mit der jüdischen Einwanderung "beheben" bzw. "wiedergutmachen" wollte.

Insofern finde ich den Gedanken der Kollegin logisch, dabei haben auch die Kriterien eine Rolle zu spielen, die zum Schaden damals geführt haben: das wäre die "jüdische Abstammung" ohne die Differenzierung in Vater/Mutter, wie sie die modernen jüdischen Gemeinden in Deutschland vornehmen.

Hier wäre noch folgendes anzumerken: auch das (von der Bundesrepublik Deutschland) geforderte Bekenntnis zum Judentum spielte bei den Nürnberger Gesetzen keine Rolle. Kein Jude hat sich mit der Behauptung "ich bin aber nicht gläubig/Christ/Moslem" retten können.


-- Editiert von alya_spock am 18.07.2021 17:57

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#4
 Von 
wirdwerden
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@ Harry, die neue deutsche Geschichte spielt da sogar eine sehr große Rolle. In der BRD gab es so eine Regelung nicht. Diese Regelung der Aufnahme eines bestimmten Kontingents an Juden aus der früheren UDSSR ist ein "Geschenk," welches uns das Parlament der DDR in einer seiner letzten Sitzungen machte. Damit war nach dem Staatsbeitritt der DDR die BRD in der Pflicht. Die Regelungen für diese Flüchtlinge waren anders und es gab ein internationales Abkommen (die Schweiz ist auch Partner in diesem Abkommen), welches die Voraussetzungen wesentlich liberaler festlegte, als sie in der BRD für andere Flüchtlinge sind.

Zunächst hielt man sich pingeligst an dieses Abkommen. Jeder der in der deutschen Botschaft in Moskau aufschlug, behauptete, er sei Jude, konnte nach Deutschland kommen. Die Begeisterung der in Deutschland lebenden Juden war groß, hoffte man doch auf eine Stärkung des Gemeindelebens in Deutschland, auch wollte man den Glaubensbrüdern, die ja in der UDSSR nur sehr eingeschränkt leben konnten, helfen. Die Ernüchterung kam schnell. Der spätere Vorsitzende des Zentralrates der Juden Spiegel sagte mal verbittert, offensichtlich lange es aus, ein Foto von einem jüdischen Grabstein zu zeigen, schon sei man als Jude identifiziert. Nach Deutschland kamen Russen, aber keine Russen jüdischen Glaubens. Wegen dieser Erfahrung führte man dann doch eine Prüfung des Statusses der auswanderungswilligen Russen ein.

Man wollte also einerseits den Missbrauch des Kontingents verhindern, andererseits aber auch nicht gegen das internationale Abkommen verstoßen. Das Prüfungsverfahren ist nach meiner Kenntnis immer noch ein anderes als das für andere Bevölkerungsgruppen, allerdings nicht mehr so freizügig, wie es eigentlich bei Beitritt zum Abkommen durch die DDR gedacht war.

Seitdem gehen die Einwanderungsanträge, die auf der Kontingentregelung basieren, kontinuierlich zurück. Die Probleme, die wir damit so etwa bis 2003 hatten, scheint es so nicht mehr zu geben.

wirdwerden

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#5
 Von 
Harry van Sell
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Unbeschreiblich
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Zitat (von wirdwerden):
Diese Regelung der Aufnahme eines bestimmten Kontingents an Juden aus der früheren UDSSR ist ein "Geschenk," welches uns das Parlament der DDR in einer seiner letzten Sitzungen machte.

Vielen Dank, jetzt weis ich wenigstens, was die jüngste deutschen Geschichte damit zu tun hat.



Zitat (von alya_spock):
Kein Jude hat sich mit der Behauptung "ich bin aber nicht gläubig/Christ/Moslem" retten können.

Da liegen mir aus dem Bekanntenkreis andere Informationen vor ...



Zitat (von alya_spock):
das wäre die "jüdische Abstammung" ohne die Differenzierung in Vater/Mutter, wie sie die modernen jüdischen Gemeinden in Deutschland vornehmen.

Und warum soll man nun die "alten" jüdischen Gemeinden abwerten? Das dürfte mit dem Grundgesetz doch ein wenig kollidieren.


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#6
 Von 
wirdwerden
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Unbeschreiblich
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Ich mach mal weiter, habs bewußt in zwei Beiträge aufgeteilt, damit es nicht zu ermüdend beim Lesen wird.

Diese Regelung hat überhaupt nichts mit dem Nazi-Unrechtsstaat zu tun. Deshalb kann man aus dieser unseligen Vergangenheit auch nichts herleiten. Es geht einzig und allein um das internationale Abkommen und die Frage, wie man das umsetzt. Am Anfang war man zu blauäugig, klar. Und dann stellte man das System um, indem man überprüfte, wer eben Jude iSd Abkommens ist, nur der darf rein. Ob die Prüfungskriterien effektiv sind, sie änderten sich ja auch immer mal, das kann ich nicht abschätzen.

Diese Sache mit der Mutter als Jüdin bzw. dem Nachweis, ist zu erklären. Der Glauben pflanzt sich über die jüdische Mutter fort, nicht über den Vater. Das wird da der Ansatzpunkt gewesen sein, wobei man das natürlich auch liberaler sehen kann, ganz klar. Die Idee mit der jüdischen Gemeinde in Deutschland macht ja Sinn. Denn von dort aus findet nicht nur die Integration statt, sondern dort wird natürlich schon im Vorfeld gemerkt, ob jemand Jude ist. In den Anfangsjahren kamen ja "Juden" nach Deutschland, die weder in Russland noch später hier eine Synagoge von innen gesehen hatten, die einfach verschwanden, nachdem sie die deutschen Papiere erhalten haben.

Auch das muss man wissen: Kontingentjuden bekommen sehr schnell und unproblematisch deutsche Papiere, können von Anfang an hier arbeiten, sich den Wohnort aussuchen u.s.w. Müssen keine Integrationskurse mitmachen, bzw. mussten es lange nicht, keine Ahnung, wie es im Augenblick ist. Die Juden, die "echt" sind, werden natürlich Schutz und Hilfe in der jüdischen Gemeinde in Deutschland suchen und auch finden. Aber die, die halt nur so rein kamen, dann verschwanden ...... ich möchte nicht wissen, wie viele von der "Russen-Mafia" so reingekommen sind.

wirdwerden

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#7
 Von 
Anami
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Zitat (von alya_spock):
welch „unnötige Vorschriften und Auflagen" der deutsche Staat den Flüchtlingen in den Weg legt.
Welche hat sie da allgemein gemeint? Flüchtlinge sind zunächst mal hier, die jüdischen Zuwanderer wollen kommen.
Vielleicht liegt darin die unterschiedliche Bewertung?
Betrachtet man alle ganz wertfrei als Ausländer, fällt vielleicht auf, warum es mal so und mal so ist.

Die jüdischen *Kontingentflüchtlinge* aus den SU-Nachfolgestaaten waren keine, wurden bis 2004 aber wie solche verwaltet/behandelt/rechtlich so gestellt.
Ab 2005 trat das Zuwanderungsgesetz in Kraft. Es gab per Gesetz keine jüd. K-Flüchtlinge mehr. Es gab Zuwanderer.

Die Personen, um die sich deine Kollegin bemüht, sind vermutlich vor allem Flüchtlinge, die hier Asyl beantragen, und wenn sie es gewährt bekommen, unter Auflagen hier leben können.

Jüdische Personen sind seit 1989 nicht geflüchtet, um dann in D. Asyl zu beantragen. Als quasi Kontingentflüchtlinge wurden sie aufgenommen von Deutschland ohne jeden Asylantrag. Man hatte zu Wendezeiten für vieles keinen rechtlichen Rahmen. Sie passten nicht zu den Rechtsgrundlagen für dt.Spätaussiedler und wurden vermutlich in den Herkunftsstaaten nicht verfolgt, so dass Flucht ins Land des Holocaust und Asylantrag nicht angedacht sein könnten.

Deine Kollegin sollte mal nachfragen, warum die jüdischen Personen (einfach mal Ausländer genannt) zwischen 1989 und 2004 ihr Herkunftsland verlassen konnten/durften und warum Deutschland nicht erst seit 2005 allgemein die Zuwanderung *steuert* und *reguliert*. Das kann man missbilligen oder begrüßen, je nachdem. Diese Freiheit haben wir hier.

Das Zuwanderungsgesetz mutierte zu Aufenthaltsgesetz und Fachkräfteeinwanderungsgesetz und Freizügigkeitsgesetz.

Jüdische Ausländer können nach einem Punktesystem zuwandern. Dazu gehört nicht nur die Aufnahme in eine jüdische Gemeinde, sondern auch nachgewiesene Deutschkenntnisse, eine nachweisbare positive Integrationsprognose (Arbeitsplatz).

Das gilt für Zuwanderungswillige aus anderen Staaten und unabhängig der Religion auch.

Zitat (von alya_spock):
Warum soll das der moderne Deutsche Staat tun?
Da habe ich keine echte Antwort, aber eine nachgelesene Idee. Auf die Halacha beruft sich als Zuwanderungskriterium nicht der moderne deutsche Rechtsstaat, sondern die jüdische Gemeinde. Die lt. Nationalpass als *Nichtjuden* gekennzeichneten Zuwanderer konnten in D. bleiben, mussten nicht in ihr Herkunftsland zurück. Ob die jüdischen Gemeinden dauerhaft und immer solche Grenzen ziehen, weiß ich nicht.
In der NS-Zeit lebten deutsche jüdische Bürger hier in D. --- sie wollten nicht herkommen, sondern hier weiterhin leben.

Ich habe hier nachgelesen:
https://www.bpb.de/gesellschaft/migration/kurzdossiers/252561/juedische-kontingentfluechtlinge-und-russlanddeutsche


Wer kommt denn jetzt noch als jüdischer Kontingentflüchtling aus den Nachfolge-Staaten der Sowjetunion?


-- Editiert von Anami am 18.07.2021 19:26

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
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Kleine Korrekturen:

Zitat (von wirdwerden):
Kontingentjuden bekommen sehr schnell und unproblematisch deutsche Papiere

Je nachdem, was Sie unter "deutsche Papiere" verstehen. Kontingentflüchtlinge bekommen das, was jetzt "Niederlassungserlaubnis" heißt. Einbürgern dürfen sie sich nach 8 Jahren. Studienzeiten wurden bis 2005 nicht miteingerechnet, seit 2005 zu Hälfte.

Zitat (von wirdwerden):
können von Anfang an hier arbeiten
Ja.

Zitat (von wirdwerden):
sich den Wohnort aussuchen
Nein, solange diese von den Sozailtransferleistungen leben. Bis dahin gibt es eine "Wohnsitz-Auflage".

Zitat (von wirdwerden):
Müssen keine Integrationskurse mitmachen
Bis 2005. Seit dem - schon.

Zitat (von wirdwerden):
wie viele von der "Russen-Mafia" so reingekommen sind.
Die Gesamtzahl der Kontingentflüchtlinge ist bekannt: 220tsd. Den "Russen-Mafia"-Anteil, mangels Möglichkeit zum Nachzählen, kann man nur abschätzen.

Zitat (von Anami):
Die jüdischen *Kontingentflüchtlinge* aus den SU-Nachfolgestaaten waren keine, wurden bis 2004 aber wie solche verwaltet/behandelt/rechtlich so gestellt.

Das ist falsch. Als "Flüchtlinge nach §..." galten diese seit Anfang an.

Zitat (von Anami):
Man hatte zu Wendezeiten für vieles keinen rechtlichen Rahmen.
Seit 1991 gab es den "rechtlichen Rahmen" als "Kontingentflüchtling".

Zitat (von Anami):
Jüdische Ausländer können nach einem Punktesystem zuwandern.


Das ist korrekt. Dagegen an sich ist nichts einzuwenden, im Gegenteil.

Mein Gedankengang war folgender:

Es gibt eine Personengruppe XXX. Diese Personengruppe XXX wurde vor knapp 100 Jahren nach den Kriterien A, B und C definiert. Der Nachfolgestaat möchte die Personengruppe XXX für das Unrecht vor knapp 100 Jahren "entschädigen". In den 100 Jahren haben sich aber die A, B und C-Kriterien, die XXX von 100 Jahren definiert haben, geändert. Jetzt wird die Personengruppe nach den Kriterien C, D und E definiert. Welche Kriterien gelten nun für das "Entschädigen" der XXX-Personengruppe? Die A, B und C, die damals galten, oder C, D und E, die jetzt gelten? Nach meiner laienhaften Logik: die A, B und C. Gerne lasse ich mich auf den logischen Fehler hinweisen.

-- Editiert von alya_spock am 18.07.2021 19:52

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#9
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wirdwerden
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Vereinzelt kommen sie noch. Nach wie vor sind wir dem internationalen Abkommen beigetreten. Und dieses Abkommen hat eben zur Folge, dass wir diese Menschen anders behandlen müssen. Ich halte das Wort "Flüchtling" auch für unglücklich. Es sind genau genommen Einwanderer. Eben mit besonderen Voraussetzungen, die wegen des Abkommens von anderen abweichen.

Die jüdischen Gemeinden ziehen sehr wohl Grenzen. Meist werden die jedoch schon vor der Einwanderung nach Deutschland gezogen. Es wird eben zwischen Russen und russischen Juden unterschieden. Und das geht doch recht einfach. Denn mit den Juden übernehmen zumindest die jüdischen Gemeinden, die ich kenne, auch erhebliche Integrationsarbeiten. Viel ehrenamtlich, aber auch teilweise bezahlt. Und das kann man nicht allgemein stemmen. So viele Gemeindemitglieder, die dazu in der Lage sind, gibt es ja auch nicht.

Das alles hat auch überhaupt nichts mit dem Kuddelmuddel nach dem Staatsbeitritt zu tun. Es existierte einfach das Abkommen und das war zu befolgen.

wirdwerden

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#10
 Von 
wirdwerden
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(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Wir haben gleichzeitig geschrieben. Es geht nicht um Entschädigung, das ist ein ganz anderer Strang. Es geht hier ausschließlich um die Frage, wie wir ein internationales Abkommen national ausfüllen, ohne gegen das Abkommen zu verstoßen.

wirdwerden

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#11
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
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Schüler
(496 Beiträge, 106x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Die lt. Nationalpass als *Nichtjuden* gekennzeichneten Zuwanderer konnten in D. bleiben, mussten nicht in ihr Herkunftsland zurück.
Sie dürfen seit 2005 erst gar nicht nach Deutschland kommen. ...?

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#12
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Harry van Sell
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Zitat (von alya_spock):
Die A, B und C, die damals galten, oder C, D und E, die jetzt gelten?

Eventuell sogar nur F und G weil die anderen gegen Gesetze verstoßen würden.

Wenn A, B und C nicht Kriterien eines Rechtsstaates waren, wird es durchaus problematisch diese auch heute noch als Kriterien zu benennen. Auch wenn es als "Entschädigung" gedacht ist, sortiert man die Leute ja wieder nach den Kriterien des "Unrechtstaates".
Des weiteren ist auch zu berücksichtigen das es in 100 Jahren auch eine gesellschaftlichen und geistige Evolution stattgefunden hat - ok, auf diesem Planeten habe ich da Probleme tatsächlich was zu erkennen, aber es gibt ja hoffentlich noch andere ...


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#13
 Von 
Harry van Sell
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Zitat (von alya_spock):
Sie dürfen seit 2005 erst gar nicht nach Deutschland kommen. ...?

Doch, kommen dürfen sie - nur das bleiben gilt halt nur für einen begrenzten Zeitraum.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#14
 Von 
Anami
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Zitat (von alya_spock):
Mein Gedankengang war folgender:
Dem kann ich nicht ganz folgen.
Wenn man das auf die jüdischen Personen des Staates von vor 100 Jahren projiziert ( Sowjetunion und Deutschland um etwa 1920), dürfte man mE ---jetzt---absolut niemanden entschädigen. Aus welchem geltenden Recht heraus?

Du hattest doch gefragt, wie User die beiden Ansichten der Kollegin einschätzen.
Wo findet sich da irgendwas von Entschädigung? Zuwanderer/Einwanderer unterliegen unterschiedlichen Gesetzen. Wer früher kam, unterlag anderen. Jetzt werden sie nach den jetzt geltenden Gesetzen behandelt. Wie andere Zuwanderer auch.
Die Kollegin meint, den Flüchtlingen würden extra Hürden aufgebaut und andere, zb jüdische K-Flüchtlinge hätten es viel leichter.
Das kann ich nicht erkennen.
Die Kollegin meint:
Zitat (von alya_spock):
wo wir als Deutsche gerade den sowjetischen Juden gegenüber eine besondere Verantwortung haben"
Und den nichtjüdischen aus der ehemaligen SU etwa nicht? Oder den polnischen Juden oderoderoder.

Zitat (von alya_spock):
Als "Flüchtlinge nach §..." galten diese seit Anfang an.
Welches Gesetz war das ? Ich habe nur nachgelesen...Ich meine, sie wurden K-Flüchtlingen gleichgestellt, weil man kein anderes Gesetz hatte. Bis 2004.

Zitat (von wirdwerden):
sind wir dem internationalen Abkommen beigetreten.
Welches meinst du hier? Und was ist der Inhalt dieses Abkommens?
Zuerst hast du von dem geschrieben, was uns die DDR im letzten Atemzug noch gebracht hatte. Das wurde aber von der *gesamtdeutschen Konferenz der Minipräsidenten* in 01/1991 bestätigt und eben bis 2004 ein in Deutschland geltendes Gesetz. Hätte das der alten BRD nicht gepasst, hätte man es schon bald geändert. Es hat offenbar gepasst.
Dann ca 15 Jahre später änderten sich die Gesetze.
Was hat das mit der Russen-Mafia zu tun? Mein lieber Scholli, warum nennst du nicht gleich noch die libanesischen Clans, die Albaner, die Nigerianer... alles neue Mafiosi, oder was?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#15
 Von 
Harry van Sell
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Zitat (von Anami):
Was hat das mit der Russen-Mafia zu tun?

Steht doch da. Lesen und verstehen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#16
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
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Zitat (von Anami):
Welches Gesetz war das ? Ich habe nur nachgelesen...Ich meine, sie wurden K-Flüchtlingen gleichgestellt, weil man kein anderes Gesetz hatte. Bis 2004.
Moin Anami.

Hier finden Sie ein ganz altes Dokument aus dem Jahr 1997, die Paragraphen stehen bei (Original ist sehr verblichen, ich habe ihn jetzt künstlich "angezogen" zum Zwecke der besseren Lesbarkeit).

https://i.ibb.co/8xk4s4S/01.png

Zu dem Rest nehme ich später die Stellung.

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#17
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
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Zitat (von Anami):
Du hattest doch gefragt, wie User die beiden Ansichten der Kollegin einschätzen.
Wo findet sich da irgendwas von Entschädigung?

Moin Anami.

Verzeihen Sie bitte, ein Missverständnis: Entschädigung tauchte einzig in allein an meinem Verständnis der Legitimation der jüdischen Einwanderung nach Deutschland auf.

Zitat (von Harry van Sell):
Eventuell sogar nur F und G weil die anderen gegen Gesetze verstoßen würden.

Moin, Harry van Sell.

Nein, haben sie nicht. Es waren einfach andere. Israel, zum Beispiel, nimmt die Juden aus der ganzen Welt auf und benutzt dabei streng genommen nicht die Halacha (sehr vereinfacht: Mutter-Jude->Kind-> Jude), was bei einem Staat, was sich als „jüdisch" versteht, eher Sinn haben würde. Sondern die Regelungen, die, genau so wie die „Nürnberger Gesetze", auf den ethnischen und nicht ausschließlich den religiösen Aspekten das „Jude-Seins" aufbauen.

Zitat (von Harry van Sell):
Auch wenn es als "Entschädigung" gedacht ist, sortiert man die Leute ja wieder nach den Kriterien des "Unrechtstaates".
Ja, genau das ist ja für mich der Knackpunkt, ich komme nur zu einem gegenseitigen Schluss und versuche meinen Fehler zu finden :-)

Zitat (von Harry van Sell):
Des weiteren ist auch zu berücksichtigen das es in 100 Jahren auch eine gesellschaftlichen und geistige Evolution stattgefunden hat - ok, auf diesem Planeten habe ich da Probleme tatsächlich was zu erkennen, aber es gibt ja hoffentlich noch andere ...
So, wie es da steht: in der Tat.

Da es sich bei der Veränderung von A,B und C und keine Verbesserung oder zivilisatorischen Fortschritt handelt im Vergleich zu C (bleibt deckungsgleich), D und E handelt, finde ich den Wechsel nur von dem Standpunkt der wirtschaftlichen Gründen heraus, die wirdwerden nannte, sinngemäß „um weniger Russen-Mafia ins Land zu holen", nachvollziehbar.

Wenn ich das sehr platt zusammendampfe, so will der Staat „Juden entschädigen", macht aber die Abwicklung dermaßen absurd, dass kaum ein Jude mehr kommt/kommen kann".

Zitat (von wirdwerden):
Nach Deutschland kamen Russen, aber keine Russen jüdischen Glaubens. Wegen dieser Erfahrung führte man dann doch eine Prüfung des Statusses der auswanderungswilligen Russen ein.


und

Zitat (von wirdwerden):
ch möchte nicht wissen, wie viele von der "Russen-Mafia" so reingekommen sind.


Ich bitte Sie.

Erstens findet die jüdische Einwanderung nicht nur aus Russland statt, sondern aus den Ländern der ehm. UdSSR statt, außer denen, die EU-Mitglieder sind. Insofern kann ich Ihren Beitrag entweder damit begründen, dass

A) Ihnen das bis jetzt nicht bekannt war
B) Sie bewusst eine ganze Einwanderungsgruppe unter Verdacht stellen, „Ruusen-Mafia" hörig zu sein.

Falls A) zutrifft, möchte ich Sie bitte, den Informationsdefizit erst mal aufzuholen. Wikipedia-Artikel zu UdSSR würde da sicherlich als Einstieg hilfreich sein.

Falls B) zutrifft, lassen Sie uns mal die Fakten sehen. Die Rechnung zu „Russen-mafia" müssen Sie aber bitte schon selbst anstellen. Wenn Sie das nicht schaffen: macht nichts. Die Fakten sprechen für sich.

Es sind 220 tsd jüdische Kontingentflüchtlinge eingewandert. Lassen Sie uns, unter Berücksichtigung der „Russen-mafia"-Fälle gleich auf 250000 abrunden.

Ca. 16-20%, je nach Gemeinde, Gesamtzahlen liegen nicht vor, sind unter 18 Jahre alt, sie schließen wir mal aus der „Russen-Mafia" aus, ok?

Laut Statista gab es (2020) 93695 Mitglieder der jüdischen Gemeinden in Deutschland und somit 93695 Juden.

Ca. 90% der Mitglieder der jüdischen Gemeinden in Deutschland sind Kontingentflüchtlinge. Die „Integration der zugewanderten Juden in die Gemeinden" hat stattgefunden, nur nicht ganz so, wie Sie es gemeint haben: die 10% der deutschen Juden haben einiges versucht, haben aber schlussendlich den Kampf aufgegeben, sich mit den Tatsachen abgefunden und integrieren sich in die „Russen-Mafia" prächtig.

Der  Ausländerzentralregister verzeichnete 2005 → 113.692 Kontingentflüchtlinge in Deutschland auf, die nach dem 1. Januar 1991 eingewandert sind.

Von diesen Kontingentflüchtlingen stammten 111.811 aus den UdSSR-Nachfolgerstaaten.

Die Diskrepanz (1881) kann man, wenn man will, auf die „Russen-Mafia-Abwanderung" schieben. Angesichts dessen, dass die Kontingentflüchtlinge anfangs aus den 15 Staaten kamen, wünsche ich Ihnen viel Spaß beim Rechnen.

:dau:

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#18
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
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(496 Beiträge, 106x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Steht doch da. Lesen und verstehen ...
Das es "da steht" (ist ja offensichtlich) bedeutet nicht automatisch, dass das, was "da steht", etwas anders ist, als eine faktisch einfach zu widerlegende Plattitüde ist.

Mit der Aufzählung der zahlen sollte sich das Thema erledigt haben. Ich würde gerne zum Eingangsbeitrag zurück kehren wollen.

Mich würde weiterhin Ihre Stellungnahme zu

Zitat (von alya_spock):
(...)
Zitat:
(...) Des weiteren ist auch zu berücksichtigen das es in 100 Jahren auch eine gesellschaftlichen und geistige Evolution stattgefunden hat (...)
Da es sich bei der Veränderung von A,B und C und keine Verbesserung oder zivilisatorischen Fortschritt handelt im Vergleich zu C (bleibt deckungsgleich), D und E handelt, finde ich den Wechsel nur von dem Standpunkt der wirtschaftlichen Gründen heraus, die wirdwerden nannte, sinngemäß „um weniger Russen-Mafia ins Land zu holen", nachvollziehbar.

Wenn ich das sehr platt zusammendampfe, so will der Staat „Juden entschädigen", macht aber die Abwicklung dermaßen absurd, dass kaum ein Jude mehr kommt/kommen kann".(...)


interessieren.

-- Editiert von alya_spock am 18.07.2021 22:50

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#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von alya_spock):
Laut Statista gab es (2020) 93695 Mitglieder der jüdischen Gemeinden in Deutschland und somit 93695 Juden.

Diese Theorie ist schlicht falsch.



Zitat (von alya_spock):
macht aber die Abwicklung dermaßen absurd, dass kaum ein Jude mehr kommt/kommen kann

Ich sehe keine absurde Abwicklung - sind halt kaum mehr welche da.


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#20
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
Status:
Schüler
(496 Beiträge, 106x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Diese Theorie ist schlicht falsch.
Inwiefern...?

PS: Da die Juden in Deutschland nicht als eine ethnische Minderheit gelten, sondern als eine streng reglementierte religiöse Gruppe, sehe ich keinen Grund für Irrtum?

-- Editiert von alya_spock am 18.07.2021 22:57

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#21
 Von 
Harry van Sell
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Unbeschreiblich
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Zitat (von alya_spock):
Inwiefern...?

Ganz einfach: es ist nicht jeder Jude in DE Mitglied in einer solchen Gemeinde ...


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#22
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
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Zitat (von Harry van Sell):
es ist nicht jeder Jude in DE Mitglied in einer solchen Gemeinde


Jaeineinein, die Zahl darf sich in äußerst engen Grenzen halten. Aus den praktischen Gründen: Besuch der Synagoge zum G*ttesdienst und evtl. Teilnahme daran. Dieser gestaltet sich für die Nicht-Mitglieder der Gemeinden sehr schwierig und ist im Regelfall nur als Besucher/Tourist möglich. Die Gemeinde-Mitglieder, die aus einer anderen Gemeinde in die Synagoge zum G*ttesdienst möchten, müssen ihre Gemeindezugehörigkeit (Mitgliedsausweis) nachweisen.

Die Rechnung basiert natürlich auf der "modernen deutschen" Auslegung dessen, wer in Deutschland ein Jude ist. Die geht ja (un) bekannter maßen etwas damit auseinander, wie Juden sich selbst definieren.



-- Editiert von alya_spock am 18.07.2021 23:08

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#23
 Von 
Harry van Sell
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Zitat (von alya_spock):
Jaeineinein, die Zahl darf sich in äußerst engen Grenzen halten.

Naja, so um die 150.000 mehr ist dann nicht mehr wirklich "eng".


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#24
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
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Schüler
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Zitat (von Harry van Sell):
150.000 mehr ist dann nicht mehr wirklich "eng".
Können Sie die Zahl begründen oder ist die Zahl eine gefühlte?

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#25
 Von 
Harry van Sell
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(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von alya_spock):
Können Sie die Zahl begründen oder ist die Zahl eine gefühlte?

40.000 (Bestands-Juden)
+220.000 (Kontingent-Juden)
-93.000 (Deine Zahl)
-17.000 (Abwanderung, Tod)
----------------------------------------
= 150.000

Zahlen natürlich gerundet


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#26
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
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Schüler
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Zitat (von Harry van Sell):
Zahlen natürlich gerundet
Harry van Sell, die Rechnung ist falsch. Sie berücksichtigen Folgendes nicht:

01. Die Zahl 93.000 beinhaltet sowohl Bestands- als auch Zugewanderten Juden. 90% sind zugewandert. Macht 83700 Kontingentflüchtlinge in den Gemeinden. Gut, das ist eine Kleinigkeit. Relevanter ist:

02. Bis 2005 eingewanderte Kontingentflüchtlinge sind nach der Definition der Gemeinden (und die Bundesrepublik benutzt seit 2005 ebenfalls diese Definition) nicht ausschließlich Juden. Bis 2005 wanderten die Juden als eine Ethnie ein (die Mehrheit kam bis dahin). Nach 2005 - als eine Religiöse Gruppe, die mit einer Ethnischen Zugehörigkeit stark verknüpft ist.

-- Editiert von alya_spock am 18.07.2021 23:33

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#27
 Von 
wirdwerden
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(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Ich wehre mich entschieden dagegen, wie hier mein Beispiel "Russen-Mafia" aus dem Zusammenhang gerissen und falsch eingesetzt wird. Diejenigen, die seinerzeit unter Missbrauch der Einwanderungsmöglichkeiten nach Deutschland gekommen sind, tauchten nie in den jüdischen Gemeinden auf, oder nur am Anfang, um finanzielle Hilfen zu bekommen, andere Unterstützungen, etwa bei Wohnungssuche u.s.w. Und dann waren sie weg. Die, die sich in den "Schutz" der Gemeinden begaben, sind in der Regel gut integriert, auch in Deutschland. Gerade die zweite Generation, kein Problem, hat in der Regel einen guten Schulabschluss, lebt ein "deutsches" Leben. Natürlich sind in vielen jüdischen Gemeinden in der Mehrzahl Kontingentjuden, aber wo ist das Problem? Vorher gab es an vielen Orten doch gar keine Gemeinden, kein jüdisches Leben. Das muss man doch sehen. Für drei jüdische Familien, die beispielsweise in "meiner" Stadt lebten, da wird doch keine Synagoge erbaut. Das wurde doch erst durch die Einwanderer wieder aktuell.

Diese Synagogen sind auch deshalb so wichtig, weil sie ja nicht nur Gotteshäuser sind, sondern eher eine Kombi aus Kirche und Gemeindezentrum. Da gibt es nachmittags Nachhilfeunterricht, es wird gemeinsam gekocht, eine Bibliothek ist da und vieles andere mehr. Ich führe die gute Integration gerade der zweiten Generation auch darauf zurück, dass diese intensive Einstiegsbetreuung vorlag. Nur die, die sich dem entzogen, es nie vor hatten, da war das dann schwierig, vorsichtig formuliert.

Alya, Deine Unterscheidung zwischen ethnischer und religiöser Herkunft gefällt mir insoweit nicht. Weil die Realität damals anders war. Es wurde einfach nichts überprüft. Jeder, der behauptete, er sei Jude, der war es auch und durfte ausreisen. Dass da dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet wurde, hat man erst später festgestellt. Es langte eben das Foto eines jüdischen Grabsteins, wer immer dort begraben war.

Von einem Überrennen jüdischer Gemeinden durch Kontingentjuden kann also überhaupt nicht die Rede sein. Wohl aber von einer Neugründung jüdischer Gemeinden in vielen Städten.

wirdwerden

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#28
 Von 
Anami
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(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von alya_spock):
Sie dürfen seit 2005 erst gar nicht nach Deutschland kommen. ...?
Sorry, ich meinte genau die als jüdische Kontingentflüchtlinge bezeichneten Personen, die bis einschl. 2004nach Deutschland eingereist sind. Bis zur Änderung der Rechtslage ab 2005.
Ich verstehe die Gesetzgebung ab 2005 als Zugeständnis an die jüd. Gemeinden und grundsätzlich als Zuwanderungsbremse, ganz sicher auch im Zusammenhang mit der EU-Erweiterung ab 2004, d.h. nicht nur wegen der Juden aus den SU-Nachfolgestaaten.
Diese Rechtslage vor und nach 2005 lässt nichts von Entschädigung erkennen. Vielleicht kann man das *Zugeständnis* nennen?
Ich kann dein Dokument nicht lesen, aber klar ist, dass alle, die eingereist sind, nach einem Gesetz behandelt werden. Hier eben so, obwohl sie keine Flüchtlinge waren. Vogelfrei bleibt hier nach Einreise keiner.
Zitat (von alya_spock):
Wenn ich das sehr platt zusammendampfe, so will der Staat „Juden entschädigen", macht aber die Abwicklung dermaßen absurd, dass kaum ein Jude mehr kommt/kommen kann".
Ganz von außen und überhaupt nicht polemisch oder antisemitisch gedacht/gemeint/geschrieben: Man hört und liest durchaus seit ca 20 Jahren, dass die existierenden jüdischen Gemeinden einerseits foh waren, dass ihre Gemeinden wuchsen, dass sie sich aber seit dem Zerfall der SU quasi von jüdischen *Flüchtlingen* aus diesen Staaten *überrannt* fühlten. Eben im Zeitraum bis 2004.
Noch platter eingedampft: Es gibt fast nur noch Russen in den j. Gemeinden.
Das sollte begrenzt werden und die EU-Erweiterung war Anlass und das Z-Gesetz das Instrument dafür.
Ich meine, die Rechnerei ist nichts, was irgendein Unrecht oder eine Rechtswidrigkiet oder gar Verfassungswidrigkeit belegt.
Sowohl für einen Flüchtling mit besonderem Status als auch für einen Zuwanderer/Einwanderer mit besonderem Status zählt der Einzelfall und das in der Zeit für ihn geltende Gesetz.

Zitat (von alya_spock):
Die Rechnung basiert natürlich auf der "modernen deutschen" Auslegung dessen, wer in Deutschland ein Jude ist. Die geht ja (un) bekannter maßen etwas damit auseinander, wie Juden sich selbst definieren.
Wirklich? Wenn die Aussage korrekt ist, dass die jüd. Gemeinden schweres Gewicht darauflegen, dass SIE bestimmen, wer Jude ist bzw. in die Gemeinde aufgenommen wird, dann ist es nicht die deutsche Auslegung, sondern eher die Auslegung der Halacha--- die kommt in dt. Gesetzen nicht vor.
Zitat (von alya_spock):
Nach 2005 - als eine Religiöse Gruppe, die mit einer Ethnischen Zugehörigkeit stark verknüpft ist.
WIE definiert das Zuwanderungsgesetz diese Gruppe/Person? Flucht vor/wegen religiöser Verfolgung entfällt ja wohl.
Deshalb: Zuwanderung reglementiert nach *Punktesystem* (ähnlich dem Punktesystem bei der Einbürgerung).
Dass Ausländer, die zuwandern wollen, sich einer Religion und einer Ethnie zugehörig und verknüpft verstehen, ist mE kein Kriterium für besondere Privilegien oder Mengen/Zahlen.
Der deutsche Gesetzgeber scheut sich noch immer davor, D als Einwanderungsland zu definieren. Da erfindet man lieber alle paar Jahre neue Gesetze mit neuem Namen/Regeln/Hürden... fehlt noch, frei nach Giffey, das neue schöne gute Zuwanderungs-Reglementierungsgesetz. Bloß nicht zugeben, dass D. längst ein Einwanderungsland ist. :sad:
--------------------------------------------
Zitat (von wirdwerden):
Das wurde doch erst durch die Einwanderer wieder aktuell.
Du meinst aber Kontingentflüchtlinge, die von ca. 1987bis 2004 in relativ großer Zahl aus der ehemaligen SU ausreisen und nach D. einreisen konnten. DAS waren keine Einwanderer. Ich persönlich meine, es waren auch keine Flüchtlinge.

Zitat (von wirdwerden):
Von einem Überrennen jüdischer Gemeinden durch Kontingentjuden kann also überhaupt nicht die Rede sein.
Die Zahlen der ca 17 Jahre von ca 1987 bis 2004 sprechen eine andere Sprache. Was einzelne jüd. Gemeindeglieder sagen, auch.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#29
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
Status:
Schüler
(496 Beiträge, 106x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
(...) Gerade die zweite Generation, kein Problem, hat in der Regel einen guten Schulabschluss


Moin Wirdwerden.

Ihnen fehlt das faktische Wissen, um sich über das Thema zu unterhalten. Gerade die zweite Generation …? Die Kontingentflüchtlinge weisen eine Akademikerquote (je nach Erhebung) von 75 bis 85 % Prozent auf.

Zitat (von wirdwerden):
(...) Ich führe die gute Integration gerade der zweiten Generation auch darauf zurück, dass diese intensive Einstiegsbetreuung vorlag.

Es lag keine Einstiegsbetreuung vor. Die rar gesäten Sozialarbeiter (1 Person 2x Woche a 3 Stunden für das ganze 5-Stockige Übergangswohnheim mit 6-8 Familien pro Stockwerk), die sich um die Kontingentflüchtlinge kümmerten, wurden von den Sozialämtern bestellt. Die Gemeinden wiesen die Menschen in ihrer Not und mit ihren Fragen und Sorgen ab.

Und wenn Sie auf ihre „persönliche Erfahrung" zurück greifen („ich kenne drei jüdische Familien") so kann ich Ihnen auch gerne etwas aus dem Nähkästchen erzählen:

Mein frommer Onkel, bevor seine Mitgliedschaft in der Gemeinde bestätigt wurde, musste vor einem Gemeinde-Mitarbeiter die Unterhose abnehmen, damit dieser die Beschneidung sehen konnte, bevor mein frommer Onkel an dem G*ttesdienst auch teilnehmen konnte. Das hätte er vor einem NS-Aufseher auch vermutlich gemusst.

Zitat (von wirdwerden):
(...) Deine Unterscheidung zwischen ethnischer und religiöser Herkunft gefällt mir insoweit nicht.
Wenn Ihnen die Fragestellung (denn genau diese „Unterscheidung" ist das Kernstück der Fragestellung) „sowieso nicht gefällt", müssen Sie auf die Eingangsfrage nicht eingehen. Es ist auch dann eingeraten, wenn Sie wissen, dass Sie das Thema emotional herausfordert und Sie kein weder faktisches noch praktisches Wissen über das Thema haben.

Zitat (von wirdwerden):
(...) Es wurde einfach nichts überprüft. Jeder, der behauptete, er sei Jude, der war es auch und durfte ausreisen. (...) Es langte eben das Foto eines jüdischen Grabsteins, wer immer dort begraben war. (…)
Uns beiden liegen keine verifizierbaren Informationen darüber vor, was überprüft und was nicht überprüft wurde. Als persönlich Betroffene berichte ich Ihnen gerne von dem Ablauf:

Meine Familie hat 1991 den Antrag gestellt, als Kontingentflüchtling ausreisen zu dürfen. Der Antrag wurde Anfang 1997 positiv beschieden. Dazwischen wurden u.a. auch die Archive in Moskau (Oma, Geburtsjahr 1904) durchforstet, meine Eltern kommen aus der Ukraine.

Als die Oma am Ende des Bürgerkrieges (1922) heiratete, stand in ihrer „Heiratsurkunde" neben ihren Familien- und Vatersnamen auch ihr „Rufname" (Ester → Vorname, Esterka → Rufname, dass Anhängen von Endung „-Ka" zu „Verniedlichung" der Namen ist in Osteuropa gebräuchlich: Lena/Lenka, Olga/Ol'ka etc.). Darüber wurde ein sprachliches Gutachten erstellt, der bestätigte, dass Esterka mit Ester das gleiche ist.

Mein Opa wurde Ende 19 Jahrhundert in Armenien geboren. Archive in Erevan waren nach dem Brand nicht vorhanden, es existierte aber eine handschriftliche „Geburtsbescheinigung" von einem Rabbiner, dass das Kind „Ibragim" in der Familie so und so ehelich geboren und und ordnungsgemäß beschnitten wurde. Auf Jiddisch. Jiddisch hat in der Schriftsprache, wie Hebräisch, keine Vokale. Die Sowjets machten aus meinem Opa erst mal einen „Ibragim" (Russisch, Kyrillische Buchstaben) und dann irgendwann mal nach dem Umzug nach Moskau einen „Abragim". Als „Abragim" fungierte mein Opa auch in dem Vatersnamen meiner Mutter (Abragimovna). Auch darüber wurde ein wissenschaftliches Gutachten erstellt. Die „Einfach-nicht-Überprüfung" dauerte 6 Jahre.

Zitat (von wirdwerden):
(...) Von einem Überrennen jüdischer Gemeinden durch Kontingentjuden kann also überhaupt nicht die Rede sein. Wohl aber von einer Neugründung jüdischer Gemeinden in vielen Städten. (…)
Ach das ist faktisch falsch.

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#30
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
Status:
Schüler
(496 Beiträge, 106x hilfreich)

Zitat (von Anami):
(… ) Ich kann dein Dokument nicht lesen, aber klar ist, dass alle, die eingereist sind, nach einem Gesetz behandelt werden.

Moin Anami!

Dann tippe ich das Entscheidende ab:

August 1997 reiste ich nach Deutschland als „ausländischer Flüchtling im Sinne §1 Abs. 1 des Gesetzes über Maßnahmen für die im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge von 22.07.1980 ( BGBL. I S. 1057)" ein.

Zitat (von Anami):

Noch platter eingedampft: Es gibt fast nur noch Russen in den j. Gemeinden.
Auch hier, ganz wertfrei: es sind keine „Russen", sondern höchstens „Russischsprechende", die in den Gemeinden irgendwann mal auch ihre Erfahrung machen durften: für die Sowjets waren sie „Juden", für die deutschen Juden waren sie „Russen". Wie ich schrieb und die Zahl ist verifizierbar, sind ca. 90% der Gemeindemitglieder Kontingentflüchtlinge. Die 10% der deutschen Juden haben sich gut integriert: die Gemeindezeitung erscheint zweisprachig.

Zitat (von Anami):

Wenn die Aussage korrekt ist, dass die jüd. Gemeinden schweres Gewicht darauflegen, dass SIE bestimmen, wer Jude ist bzw. in die Gemeinde aufgenommen wird, dann ist es nicht die deutsche Auslegung, sondern eher die Auslegung der Halacha--- die kommt in dt. Gesetzen nicht vor.


Ja, die Gemeinden orientieren sich streng nach Halacha, denn die jüdischen Gemeinden in Deutschland sind in der erschlagenden Mehrheit orthodox, können und dürfen also nicht anders, das liberale jüdische Leben ist in Deutschland so gut wie nicht vorhanden. Hier auch – wertfrei.

Zitat (von Anami):
WIE definiert das Zuwanderungsgesetz diese Gruppe/Person?


Die Einwanderungsbestimmungen für die Kontingentflüchtling sind beim BAMF normalerweise nachlesbar – momentan scheint die Seite nicht erreichbar zu sein.

Der große Unterschied, der 2005 im Kontext stattfand, ist die „Umstellung" der Anforderungen an die einreisewilligen Juden von „Zugehörigkeit zu einer bestimmten ethnischen Gruppe" zu „Zugehörigkeit zu einer bestimmten religiösen Gruppe". Genau diese Umstellung hinterfragte meine Kollegin und hinterfrage jetzt auch ich. Denn diese Umstellung führte dazu, dass die „Mischlinge des ersten Grades" und „Geltungsjuden" (so Nürnberger Gesetze) seit 2005 nicht mehr nach Deutschland einwandern dürfen, weil sie (im Sinne von Halacha) keine „Juden" sind.

Die „jüdische Zuwanderung aus den UdSSR-Nachfolgerstaaten" fing 1991 an. Mit Wirkung vom 1. Januar 2005 wurde das HumAG (alter Rechtsrahmen) im Rahmen der Einführung des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG (*) ) aufgehoben. Jetzt sind es §§ 23 und 24 AufenthG, die ausschlaggebend sind. Bis 01.01.2005 reisten ca. 160tsd jüdische Emigranten ein.
(*) Wortlaut: Nach § 23 Abs. 2 AufenthG kann das BMI „zur Wahrung besonders gelagerter politischer Interessen der BRD im Benehmen mit den obersten Landesbehörden anordnen, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Ausländern aus bestimmten Staaten oder in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen eine Aufnahmezusage erteilt".

Zitat (von Anami):
DAS waren keine Einwanderer. Ich persönlich meine, es waren auch keine Flüchtlinge.
Was waren denn die 160 Tausend ...?!

-- Editiert von alya_spock am 19.07.2021 13:42

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