Liebes Forum,
ich bin seit vielen Jahren Mitglied in einer Waldgenossenschaft und habe eine nicht unerhebliche Anzahl an Anteilen an dieser Genossenschaft. Die Anteile sind fest mit meinem Grundstück im Schwarzwald verankert. Ich selber wohne nicht im Schwarzwald und genau dort liegt das Problem. Laut Satzung werde ich vom Anteil des Gewinns zur Hälfte ausgeschlossen, weil ich meinen Hauptwohnsitz nicht in dem Ort habe in dem die Anteile liegen.
Verstößt das nicht grundlegend gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz? Auf Nachfrage teilte uns die Genossenschaft mit, dass die Satzung im Jahr 2011 vom Regierungspräsidium Freiburg intensiv rechtlich geprüft wurde und auch die Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht festgestellt wurde.
Das Regierungspräsidium habe ich angeschrieben, leider wird auf meine Frage nur oberflächlich geantwortet und dem Thema ausgewichen. Man teilt mir mit, dass die Satzung mit dem Landeswaldgesetz vereinbar ist. Nach meiner Kenntnis bricht das GG als höherrangiges Gesetz das Landeswaldgesetz. Bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege.
Es ist für mich schwer nachzuvollziehen, dass ein Mitglied aufgrund abweichenden Erstwohnsitzes nur an der Hälfte des Gewinns teilnimmt, obwohl es gleichermaßen am Bestand der Forstwirtschaft mitwirkt.
Ich hoffe ihr könnt mir Tipps oder Ratschläge geben wie ich am besten weiter vorgehe. Falls dieser Fall Aussicht auf Erfolg hat, würde ich entsprechend rechtliche Schritte einleiten.
Ich bedanke mich recht herzlich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Nekkel