Bundestagswahlrecht refomiert ? (2 BvF 3/11, 2 BvR 2670/11, 2 BvE 9/11)

2. Juni 2023 Thema abonnieren
 Von 
handycapwork
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 9x hilfreich)
Bundestagswahlrecht refomiert ? (2 BvF 3/11, 2 BvR 2670/11, 2 BvE 9/11)

siehe
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2012/07/fs20120725_2bvf000311.html

Grundrechte verletzt?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(29616 Beiträge, 5339x hilfreich)

Zitat (von handycapwork):
Bundestagswahlrecht refomiert ?
Was möchtest du wissen?

Es gilt:
https://www.bundestag.de/services/glossar/glossar/W/wahlrecht-445312
https://www.gesetze-im-internet.de/bwo_1985/
https://www.gesetze-im-internet.de/bwahlg/

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114207 Beiträge, 38967x hilfreich)

Zitat (von handycapwork):
siehe

Und?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46235 Beiträge, 16403x hilfreich)

Was will man mit dieser alte Kamelle aussagen?

Das Bundeswahlgesetz wurde auf Grund dieses Urteils geändert und bereits für die Bundestagswahl 2013 angewendet.

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#4
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 914x hilfreich)

Zitat:
Was will man mit dieser alte Kamelle aussagen?
BRD GmbH ...

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#5
 Von 
handycapwork
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
BRD GmbH ...


Also nach der Wahl 2013 nicht mehr "BRD GmbH" ???

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114207 Beiträge, 38967x hilfreich)

Ich kann aus den ebenso kargen wie wirren Schilderungen und Fragen nicht wirklich ein Anliegen entnehmen.

Den Sachverhalt und Fragen bitte mal strukturiert und für Dritte verständlich vortragen.



Zitat (von handycapwork):
Also nach der Wahl 2013 nicht mehr "BRD GmbH" ???

Es war - außer in den Köpfen einiger bedauernswerter Verwirrter - nie "BRD GmbH".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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