Corona - Recht auf informationelle Selbstbestimmung?

7. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
Nach-Richten
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Corona - Recht auf informationelle Selbstbestimmung?

Moin zusammen,

soeben hat das Berliner Verwaltungsgericht die Testpflicht wie auch die digitale Nachverfolgung für den Einzelhandel bestätigt.
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/einzelhandel-berlin-verwaltungsgericht-bestaetigt-schnelltestpflicht-fuer-handel-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-210407-99-116021
Da sich verschiedene Bundesländer mit ihren Modellregionen anscheinend eine Öffnungsstrategie überlegen, die wie z.B. im Falle Niedersachsens auf Kontaktnachverfolgung in digitaler Form setzen und dabei eine bestimmte App vorschreiben:

Zitat:
Der Zutritt zu einer sicheren Zone ist möglich, wenn ein negativer Corona-Test vorliegt und die von der Kommune vorgegebene App zur Kontaktnachverfolgung genutzt wird.
(Nachzulesen hier: https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/land-wahlt-14-kommunen-fur-corona-modellprojekte-aus-199167.html ) bin ich extrem irritiert.

Dass viele Grundrechte in der Pandemie eingeschränkt werden ist für mich einerseits nachvollziehbar, andererseits habe ich das Problem kein Smartphone/Handy zu besitzen. Die viel umworbene Luca-App stellt zwar einen analogen "Schlüsselanhänger" zur Verfügung, der aber auch so seine Tücken hat (siehe https://t3n.de/news/kritik-luca-app-qr-code-missbrauch-1370826/) und mich abschreckt.

Ich fühle mich durch die Pflicht der digitalen Nachverfolgung ziemlich gegängelt und frage mich, auch wegen diesem etwas älterem Artikel https://www.sciencemediacenter.de/alle-angebote/rapid-reaction/details/news/luca-app-nutzen-technische-und-rechtliche-aspekte/ , ob ich nur die Möglichkeiten habe meine Einzelhandelseinkäufe des nicht täglichen Bedarfs online zu tätigen, oder ob mit negativem Test und analoger (sprich: Zettel & Stift) Kontaktliste die Auflagen auch erfüllt sein würden.

Es würde mich freuen eure Einschätzungen zu lesen und schreibe schon mal Danke für eure Zeit und das Lesen meines Beitrags.

-- Editiert von Nach-Richten am 07.04.2021 17:53

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8 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Da Sie Berlin erwähnten: Da steht lediglich in der Verordnung "Die Pflicht zum Führen einer Anwesenheitsdokumentation kann auch unter Nutzung digitaler Anwendungen, auch solcher die eine automatisierte Datenerfassung ohne Mitwirkung des Verantwortlichen ermöglichen, erfolgen". Von einer Pflicht der Nutzung digitaler Anwendungen steht da nichts: https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Nach-Richten
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Moin muemmel,

Danke für den Hinweis. Ja, das aus der Sueddeutschen betrifft zwar Berlin, gab mir aber für meinen Wohnsitz in Niedersachsen den Anlass mal nachzufragen, da ich mir vorstellen kann, dass ähnliche Aussagen auch die Gerichte hier treffen werden. Und für Niedersachsen gilt z.Zt. die vom Land vorgegebene/vorgeschriebene App mit dem zitierten Auszug.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Wohnst du denn in einer der 14 Kommunen, die da modellhaft ausgewählt wurden? Oder möchtest du ausgerechnet dort einkaufen?
Es steht ja den Geschäften und Einrichtungen dort frei, an der digitalen Modellvariante teilzunehmen. Vielleicht unterwerfen sich nicht alle der digitalen Kontaktverfolgung ?

Machst du deine Gängelungs-/Grundgesetz-/Grundsatzfrage an dem Nichtvorhandensein eines app-fähigen digitalen Endgerätes bei dir fest? Falls ja, kann dir die nicht fälschungssichere Luca-App doch egal sein.

Immerhin brauchst du auch einen aktuellen Antigen-Test als Nachweis.
Das stelle ich mir unverhältnismäßig umständlich vor, nur, um mal persönlich in xy einzukaufen bzw. gar nur zu gucken, ob kaufen oder nicht...

aus dem Nds-Link:
Die ausgewählten Kommunen legen nun Dauer und Geltungsbereich des Modellgebiets per Allgemeinverfügung fest.

Die inf. Selbstbestimmung bleibt dir unbenommen.
Du entscheidest grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung deiner personenbezogenen Daten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Nach-Richten):
Ich fühle mich durch die Pflicht der digitalen Nachverfolgung ziemlich gegängelt

Es gibt keine Pflicht der digitalen Nachverfolgung.



Zitat (von Nach-Richten):
Recht auf informationelle Selbstbestimmung?

Ist gewahrt, denn man kann weiterhin über Weitergabe und Verarbeitung der Daten bestimmen.
Im übrigen ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung kein unantastbares Recht, es kann also durch durch andere Rechte / Gesetze eingeschränkt werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Nach-Richten
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Moin Anami,

ja, ich wohne in einer der gelisteten Kommunen und muss einiges einkaufen. Zum Teil stelle ich meine Frage wegen nicht vorhandenem Smartphone und möglicher Alternative dafür, aber auch weil ich vermute, zukünftige Öffnungsstrategien werden bis zur x-prozentigen Durchimpfung der Bevölkerung nur unter gewissen Bedingungen möglich sein. So wie ich es verstanden habe, ist es in den Modellregionen Pflicht digital unterwegs zu sein.

Zitat:
Zudem muss bei Zutritt die App für die Kontaktnachverfolgung aktiviert sein.
Deswegen hatte ich zähneknirschend nach einer Alternative gesucht. In meinem Kopfkino stellen sich die hy­po­the­tischen Fragen: Einkaufen zukünftig mit negativ Test = okay, Einkauf mit digitaler "Zutrittsberechtigung" = für mich nicht okay, da ich halt nicht über das entsprechende Gerät verfüge und ich mich Frage ob der Zutritt zu Laden xy verpflichtend mit digitaler Kontaktnachverfolgung nicht die Menschen ohne Smartphone erheblich benachteiligt. Und dann noch von der Kommune eine vorgegebene App, das stieß mir ganz übel auf.

Wenn diese "Hürden" nicht nur für die Zeit des Modellversuchs, sondern als Überbrückung bis zur Aufhebung der Einschränkungen vorhanden sein sollten, dürften wohl einige Menschen davon betroffen sein und ihnen der Zutritt ohne "Digitalpassierschein" verwehrt bleiben.

@Harry van Sell
Zitat:
Recht auf informationelle Selbstbestimmung kein unantastbares Recht, es kann also durch durch andere Rechte / Gesetze eingeschränkt werden.


Das wusste ich nicht. Dank an euch beide für die Auskünfte.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Nach-Richten):
So wie ich es verstanden habe, ist es in den Modellregionen Pflicht digital unterwegs zu sein.
So habe ich das nicht verstanden/gelesen. Am 3.4. veröffentlicht:
14 Kommunen in Niedersachsen können ab kommende Woche...können nun sichere Zonen einrichten... Im Ergebnis sind wir froh, dass die Niedersächsische Landesregierung an den Modellprojekten festhält...wer in den Projektgebieten der Modellkommunen Geschäfte oder sonstige Einrichtungen betreten möchte,.

1. Müssten die Geschäfte, in denen du einkaufen willst, sich beworben haben und ausgewählt worden sein.
2. Müssten die Geschäfte dann tatsächlich auch *mitmachen* trotz des Aufwandes.
3. Müsstest du dann tatsächlich über ein Smartphone und die aktivierte App verfügen, um dort einzukaufen.

Die schnell-lebigen Pandemiebedingungen können die Zeiger schon ab Montag wieder auf andere Zeiten stellen, wenn die BuKa was für alle auf den Tisch legt.
Auch, wenn Herr Weil schon mal vorbaut und meint, in Nds wärs doch gar nicht so schlimm...

Über kurz oder lang wird es auch ohne kommunale Insel-Pandemie-Modell-Versuchs-Reihen und ohne entspr. App, also ohne ein Smartphone nicht gehen, wenn man *raus und rein* will.

Zitat (von Nach-Richten):
dürften wohl einige Menschen davon betroffen sein und ihnen der Zutritt ohne "Digitalpassierschein" verwehrt bleiben.
Ja, das kann durchaus eine der Einschränkungen für bestimmte Personen sein. Wenn man das nicht hinnehmen will, bleibt man zu Hause und ...kann klagen... :pc:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
Nach-Richten
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Moin Anami,

ich habe heute noch etwas gefunden: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html

Zitat:
„§ 18 bModellprojekte(1) 1Ein Modellprojekt muss 1. der Erprobung von Testkonzepten zur Feststellung einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-Cov-2, 2. der Erprobung von digitalen Systemen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten und deren Übermittlung an die nach dem Infektionsschutzgesetz zuständigen Behörde zur kurzfristigen und vollständigen Kontaktnachverfolgung und 3. der Untersuchung der Entwicklung des Infektionsgeschehens unter den Bedingungen der Betriebs- und Einrichtungsöffnungen nach Absatz 2 in einem Projektgebiet dienen. 2Ein Projektgebiet umfasst ein Teilgebiet einer kreisangehörigen Gemeinde oder kreisfreien Stadt, die das Projektgebiet durch öffentlich bekannt zu gebende Allgemeinverfügung festlegt.
Zitat:
(4) 1Die nach § 5 erforderliche Datenerhebung und Dokumentation muss für jede Personeinschließlich jeder Mitarbeiterin und jedes Mitarbeiters im Sinne des Absatzes 3 Satz 1 elektronisch erfolgen und einen elektronischen Abruf der Daten durch die örtlich zuständige Behörde des Infektionsschutzgesetzes ermöglichen.2Die im Rahmen des Modellkonzeptes erhobenen personengebundenen Daten können durch die zuständigen Behörden sowie gegebenenfalls die mit der wissenschaftlichen Begleitung beauftragten Stellen verarbeitet werden, um die Umsetzbarkeit von Öffnungsschritten unter Nutzung eines konsequenten Testregimes zu untersuchen und darzulegen.


Das bestätigt deine aufgeführten Kriterien. Die Läden in den Gemeinden / Städten die freiwillig an dem Modell teilnehmen (können), sind bisher noch nicht gelistet und die erforderliche und noch ausstehende Allgemeinverfügung habe ich auch noch nicht entdeckt. Der LK Göttingen will wohl schon am 13.04. loslegen, andere peilen den 16.-17.04. an.

Zitat:
Die schnell-lebigen Pandemiebedingungen können die Zeiger schon ab Montag wieder auf andere Zeiten stellen, wenn die BuKa was für alle auf den Tisch legt.
Auch, wenn Herr Weil schon mal vorbaut und meint, in Nds wärs doch gar nicht so schlimm...


Yepp, davon gehe ich fast schon aus, dass die Regierung verschärfen wird. Und Herr Weil seine Ansichten, nun ja .... wie haben ein Jahr des Wahlkampfes, vielleicht bringt es ja Punkte.

Zitat:
Ja, das kann durchaus eine der Einschränkungen für bestimmte Personen sein. Wenn man das nicht hinnehmen will, bleibt man zu Hause und ...kann klagen...
:-) Das ist so schön doppeldeutig.

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Nach-Richten):
Das ist so schön doppeldeutig.
Das zeigt dir nur die Optionen auf.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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