Moin zusammen,
soeben hat das Berliner Verwaltungsgericht die Testpflicht wie auch die digitale Nachverfolgung für den Einzelhandel bestätigt.
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/einzelhandel-berlin-verwaltungsgericht-bestaetigt-schnelltestpflicht-fuer-handel-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-210407-99-116021
Da sich verschiedene Bundesländer mit ihren Modellregionen anscheinend eine Öffnungsstrategie überlegen, die wie z.B. im Falle Niedersachsens auf Kontaktnachverfolgung in digitaler Form setzen und dabei eine bestimmte App vorschreiben:
(Nachzulesen hier: https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/land-wahlt-14-kommunen-fur-corona-modellprojekte-aus-199167.html ) bin ich extrem irritiert.Zitat:Der Zutritt zu einer sicheren Zone ist möglich, wenn ein negativer Corona-Test vorliegt und die von der Kommune vorgegebene App zur Kontaktnachverfolgung genutzt wird.
Dass viele Grundrechte in der Pandemie eingeschränkt werden ist für mich einerseits nachvollziehbar, andererseits habe ich das Problem kein Smartphone/Handy zu besitzen. Die viel umworbene Luca-App stellt zwar einen analogen "Schlüsselanhänger" zur Verfügung, der aber auch so seine Tücken hat (siehe https://t3n.de/news/kritik-luca-app-qr-code-missbrauch-1370826/) und mich abschreckt.
Ich fühle mich durch die Pflicht der digitalen Nachverfolgung ziemlich gegängelt und frage mich, auch wegen diesem etwas älterem Artikel https://www.sciencemediacenter.de/alle-angebote/rapid-reaction/details/news/luca-app-nutzen-technische-und-rechtliche-aspekte/ , ob ich nur die Möglichkeiten habe meine Einzelhandelseinkäufe des nicht täglichen Bedarfs online zu tätigen, oder ob mit negativem Test und analoger (sprich: Zettel & Stift) Kontaktliste die Auflagen auch erfüllt sein würden.
Es würde mich freuen eure Einschätzungen zu lesen und schreibe schon mal Danke für eure Zeit und das Lesen meines Beitrags.
-- Editiert von Nach-Richten am 07.04.2021 17:53