Doch nicht alle gleich vor dem Gesetz ?

4. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Blindes Huhn
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Doch nicht alle gleich vor dem Gesetz ?

Kinder werden, wenn sie nur noch ein Elternteil haben und dieses Elternteil Grundsicherung im Alter bekommt, ungleich behandelt.

Kinder die „Glück“ hatten und dieses Elternteil eine Krankenversicherung hat, dürfen ihr Einkommen bis 100.000,-- EUR voll behalten, weil der Staat die Beiträge sowohl für eine GKV als auch für eine PKV übernimmt.

Kinder die das „Pech“ haben und das Elternteil keine Krankenversicherung hat, dürfen weit weniger als 100.000,-- EUR behalten, weil die „Hilfe zur Gesundheit“ von ihnen an den Staat zurück zu zahlen ist. Und das kann bei einer OP ganz schön teuer werden.

Wie vereinbart sich das mit dem GG ?
Weiß jemand ob vor dem Verfassungsgericht bereits Klage (oder Beschwerde ? ich kenne mich hier nicht aus) läuft ?

Vielen Dank und Grüße

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

und das Elternteil keine Krankenversicherung hat

Gibt es sowas? Ich dachte immer, man kann gar nicht nicht krankenversichert sein (außer man stellt sich sehr fahrlässig an). Wer sich das finanziell nicht leisten kann, für den springt doch der Staat ein.

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#2
 Von 
Blindes Huhn
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja Mareike, das gibt es. Fahrlässigkeit ist nicht (immer) im Spiel, Gesetzensänderung reicht aus. Im konkreten Fall : eine 70 jährige lange schon geschiedene Frau. Hat nur ein paar Jahre gearbeitet, bezieht 105 EUR Rente, Rest zum Existenzminimum zahlt Grunsicherung. Bis 31.12.2004 bezog sie Sozialhilfe, bei Bedarf bekamt sie Krankenschein vom Sozialamt.

Ab 01.01.2005 gibt es keine Sozialhilfe sondern für Rentner eben die Grunsicherung. Und weil keine KV verpflichtet ist, diese Frau zu versichern und keine sie versichern will, hat sie jetzt keine Krankenversicherung.

Hätte sie eine, würden der Staat die Kosten übernehmen und die Kinder müssten nur dann bezahlen, wenn sie mehr als 100.000,-- EUR Einkommen hätten.

Da sehe ich eine Ungleichbehandlung der Kinder.

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#3
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Nimm doch einfach mal die halbwaisenrente. Die auf das Einkommen eines Studenten angerechnet wird.

Ein Kind, was beide Eltern hat, darf von beiden Eltern unterhalt bekommen, und selber noch ca 8600 dazuverdienen, bis das Kindergeld gestrichen wird.

Ein Halbwaise bekommt die Halbwaisenrente (in meinen Augen der Unterhalt des Verstorbenen Elternteils) auf das Einkommen angerechnet, was heißt, daß er nur 8600 um die Waisenrente verkürzt verdienen darf.
Außerdem wird er durch die Waisenrente automatisch Sozialversicherungspflichtig, was ein Kind mit Unterhalt nicht ist, und während der Uni sich auch Privat versichern kann.

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#4
 Von 
Blindes Huhn
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Lifequard,

das Unterschiede gemacht werden zwischen Einkommensarten (Halbweisenrente wird angerechnet, Unterhalt wird nicht angerechnet) finde ich auf den ersten Blick auch nicht gerecht. Aber ich weiß ja nicht was da sonst noch mit eine Rolle spielt und mitberücksichtigt werden musste. Finden diese Praxis unsere Verfassungsrichter gerecht, d. h. hat jemand schon geklagt ? Weiß Du es ? Die Begründung würde mich interessieren.

Aber : aus der Sicht des GG kann Einkommen und die Sache mit der Grundsicherung anders beurteilt werden. Und : wenn irgendwo (weil z. B. wo kein Kläger da kein Richter..) am GG vorbei geschafft wird, darf es doch nicht so weit kommen dass wir jede Ungerechtigkeit und Ungleichheit hinnehmen.

Oder wird hier im Forum die Ungleichbehandlung der Kinder (aus dem von mir geschilderten Fall) nicht als solche angesehen ?

VG
Blindes Huhn

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#5
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Ich weiß nicht, ob das Problem mal vor das Verfassungsgericht gebracht worden ist. Kann ich mir aber schwer vorstellen.
Denn, daß Geld bekommt man ja nur während der Ausbildung. Ohne Ausbildung kein Geld. Und ich kann mir keine Ausbildung vorstellen, welche es Geld und Zeitmäßig ermöglicht, so ein Thema vor das Verfassungsgericht zu bringen.

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