Ernennung zur Verfassungsrichterin ohne zweites Staatsexamen

24. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
Trompete2000
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 0x hilfreich)
Ernennung zur Verfassungsrichterin ohne zweites Staatsexamen

Hallo!

Kann hier jemand einem Laien mal erklären, wie eine Diplomjuristin (d.h. ohne 2. Staatsexamen?) zur Verfassungsrichterin ernannt bzw. gewählt werden kann? Konkret geht es hier um Barbara Borchardt.

Siehe hierzu auch Link: https://www.sueddeutsche.de/politik/meckenburg-vorpommern-verfassungsgericht-barbara-borchardt-1.4913932

Danke.

-- Editiert von Trompete2000 am 24.05.2020 16:08

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Trompete2000):
wie eine Diplomjuristin
Wie? Durch die Wahl im 2. Wahlgang.
Im 1. fiel sie durch, im 2. erhielt sie die erforderliche Mehrheit.

Aus unser aller Wiki
https://de.wikipedia.org/wiki/Barbara_Borchardt
Bei der Wahl zur Verfassungsrichterin im Schweriner Landtag 2020 erreichte Borchardt erst im zweiten Durchgang mit Hilfe von Stimmen aus den Reihen der CDU und SPD die nötige Zweidrittelmehrheit.
Guck, mit Hilfe welcher Stimmen sie nun ins Amt gehoben wurde.
Und vorher?
Seit dem 8. März 2017 war sie stellvertretendes Mitglied, seit dem 15. Mai 2020 ist sie Mitglied des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern.

Wenn nur eine Volljuristin kandidieren dürfte, hätte sie das gewusst und nicht kandidiert. Die, die sie wählten oder nicht wählten, hätten das auch gewusst.

https://www.mv-justiz.de/gerichte-und-staatsanwaltschaften/landesverfassungsgericht/Das-Landesverfassungsgericht/Mitglieder-des-Landesverfassungsgerichts/

ps
ein Laie erklärt einem Laien was.

Wie das Gericht jetzt besetzt ist--- kann man auf der Homepage noch nicht lesen. War ja erst am 15.5. ;)

-- Editiert von Anami am 24.05.2020 17:10

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#2
 Von 
Trompete2000
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Wenn nur eine Volljuristin kandidieren dürfte, hätte sie das gewusst und nicht kandidiert.
:augenroll: Ich bin immer wieder erstaunt...

Zitat:
Kann hier jemand einem Laien mal erklären, wie eine Diplomjuristin (d.h. ohne 2. Staatsexamen?) zur Verfassungsrichterin ernannt bzw. gewählt werden kann?
Die Frau wurde zum Mitglied des Landesverfassungsgerichts in Mecklenburg-Vorpommern gewählt. Dort ist sie "einfaches Mitglied". Die Wahl richtet sich nach einem entsprechenden Gesetz, dem Landesverfassungsgerichtsgesetz. Dort heißt es:

"Das Landesverfassungsgericht besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und fünf weiteren Mitgliedern. Jedes Mitglied hat einen Stellvertreter. Der Präsident, der Vizepräsident und zwei der weiteren Mitglieder sowie vier Stellvertreter müssen die Befähigung zum Richteramt haben."

Mit der "Befähigung zum Richteramt" ist das 2. Staatsexamen gemeint. Wie man im Gesetz lesen kann, müssen das 2. Staatsexamen (neben dem Präsidenten und Vizepräsidenten) nur zwei der Mitglieder und insgesamt vier der Stellvertreter haben. Es gibt daher keine Vorgabe, die für jedes Mitglied das 2. Staatsexamen vorschreiben würde. Da sie das 2. Staatsexamen nun nicht hat, macht es übrigens nichtmals einen Unterschied, ob sie nun "Diplomjuristin" ist oder nicht. Auch als Handwerksmeister könnte man zu einem der weiteren Mitglieder gewählt werden. Es müssen nur im Übrigens genügend Mitglieder dort tätig sein, die das 2. Staatsexamen vorweisen können.

Das führt zu zwei überraschenden Konsequenzen:

- Man kann Mitglied des Landesverfassungsgerichts werden, obwohl man kein "normaler" Richter werden könnte.

- Dementsprechend kann man dort auch landen, wenn man genau so "Laie" ist wie zum Beispiel Sie. Man muss insbesondere keine juristische Erfahrung haben.

Zitat:
Konkret geht es hier um Barbara Borchardt.
Wie gesagt, gab es ganz einfach keine Vorgabe, die besagt hätte, dass sie das 2. Staatsexamen braucht. Sie braucht auch nicht das 1. Staatsexamen oder überhaupt irgendeinen Abschluss.

Diese Frau als "Diplomjuristin" zu bezeichnen halte ich übrigens für etwas missverständlich. Ja, Sie darf diesen Titel in Deutschland führen. Der Grund dafür ist aber etwas überraschend und eher "formaler" Natur. Die Frau hat auf jeden Fall nie das 1. Staatsexmaen bestanden. Sie hat auch überhaupt nie Jura studiert. Sie hat wohl noch in der DDR per Fernstudium den Titel "Diplomjuristin" erlangt. So ein Studium hat mi dem (bundes-)deutschen Jurastudium und dem 1. Staatsexamen aber genau so wenig zu Tun wie eine abgeschlossene Bäckerlehre.

Aber aus den oben genannten Gründen kann das sowieso egal sein. Denn wie gesagt, sie hätte selbst mit der Bächerlehre dort Mitglied werden können.

Das Gesetz nennt nur eine Voraussetzung, an der die Frau scheitern könnte:

"Die Mitglieder sollen im öffentlichen Leben erfahrene Personen des allgemeinen Vertrauens und für das Amt besonders geeignet sein."Dass die Frau im öffentlichen Lebens besonders erfahren ist, kann man wohl ohne weiteres annehmen. Ob sie auch das "allgemeine Vertrauen" besitzt, halte ich schon für deutlich zweifelhafter. Dass Sie für dieses Amt "besonders geeignet" ist, würde ich dann auch wirklich bezweifeln wollen. Nachdem, was so über sie bekannt geworden ist, ist das zumindest erklärungsbedürftig.

Letztenendes sind das aber natürlich nur sehr schwammige Voraussetzungen. Es handelt sich auch nur um eine Soll-Voraussetzung. Diese Vorgaben konnten ihrer Wahl daher nicht ernsthaft entgegenstehen, solange es diesbezüglich in der Politik keine ausreichend großen Bedenken gab.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

In Ergänzung zu der sehr informativen Antwort von Zuckerberg: es gibt doch häufig Konstellationen, die es Menschen ermöglichen, in einem Job tätig zu sein, obwohl sie die Voraussetzungen eigentlich nicht erfüllen. So - um mal im Rechtswesen zu bleiben - die Schöffen im Strafverfahren, oder die Laienrichter in der Kammer für Handelssachen (LG), im Arbeitsgericht ...... Allerdings schreiben diese Richter ohne Befähigung zum Richteramt keine Urteile, das bleibt den Berufsrichtern vorbehalten.

Es gibt inzwischen auch Lehrer ohne Referendarausbildung, das war früher (wenn man mal von Lehrern an Berufsschulen absieht) auch undenkbar, heute ist es für Quereinsteiger relativ einfach.

Was da in MV vor sich ging, ist abgesehen davon, dass die Frau nicht unumstritten ist, letztlich ein normaler Vorgang.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Viele Leute sind ja auch überrascht, wenn sie hören, daß der Kanzlerposten nicht die Mitgliedschaft im Bundestag voraussetzt (oder überhaupt mal von irgendwem irgendwo gewählt worden zu sein); der Bundestag kann jeden passiv Wahlberechtigten zum Kanzler wählen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Ich bin immer wieder erstaunt...
Zitat (von Trompete2000):
Kann hier jemand einem Laien mal erklären,
Zitat (von Anami):
ps. ein Laie erklärt einem Laien was.
Also erklärte hier mal der Laie @Anami dem Laien @Trompete2000, wie das da in M-V ging.
Der Fragesteller hat sich prompt bedankt. Als Laie schließe ich daraus, dass er es verstand und keine weiteren Fragen hatte.

Ich habe aus deinem langen juristisch angehauchten Konvolut leider nicht einmal mitnehmen können, dass Frau Borchardt gar nicht kandidieren musste. Sie brauchte sich nur schriftlich bereit erklärt haben, Mitglied des Landesverfassungsgerichts zu werden.
Das entnehme ich dem Abs. 1 des https://www.anwalt24.de/gesetze/lverfgg_m_v/3#
Und *lernte* es gestern Abend bei einer Diskussion mit ganz anderen Personen. Allesamt Laien.

Unbenommen bleibt allen, dem TE auf ihre Weise zu antworten.
Ich darf hier sogar sagen: Auch ich bin immer wieder erstaunt, was User hier schreiben. Was sich hier in ca 350 /100 Wörtern alles verbirgt (was im EP gar nicht gefragt war).

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Gibt es da nicht die Sondervorschrift, dass die Diplomjuristen der DDR den westdeutschen Volljuristen gleichgestellt wurden? Deswegen ist ja auch ein Gregor Gysi als Nur-Diplomjurist als Rechtsanwalt zugelassen.

Ich gehe mal stark davon aus, dass man auch in MV eine echte Juristin sein muss, um Verfassungsrichterin zu werden. Ich gehe weiter davon aus, dass die Dame im konkreten Fall von der Anerkennung der DDR-Diplome profitiert.

Wobei es tatsächlich ziemlich krass ist, dass jemand, der in einem Unrechtsstaat "Recht" gelernt hat, mit dieser Qualifikation heute als Verfassungsrichterin tätig sein darf. Ich rege mich über sowas auch durchaus auf.

0x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von justice005):
Ich rege mich über sowas auch durchaus auf.
Das ist dir erlaubt. Ändert nichts daran, dass auch Personen wie Frau Borchardt nun mit den Stimmen der CDU und SPD zur Mehrheit und zu ihrer Stelle gelangte.

Hast du dich auch aufgeregt, als sie am 8. März 2017 zum stellvertretenden Mitglied des LVerfG M-V gewählt wurde?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

@ justice: gleichgestellt wurden die Juristen, die ihr Diplom erlangt hatten und anschließend die der westdeutschen Referendarausbildung als "Richterassistent" entsprechenden Ausbildung absolviert hatten. Das waren aber "Diplom-Juristen," die eben nach Abitur ein Studium aufgenommen hatten. Daneben gab es eben die verdienten Parteigenossen, die quasi als Verdienst für ihre Treue ein Fernstudium absolvieren durften, sich nach Abschluss "Diplom-Juristen" nennen konnten. Aber eben nicht die Kenntnisse oder beruflichen Möglichkeiten haben wie jemand, der die klassische Ausbildung absolviert hat. Mit Anwesenheitsstudium und zusätzlicher Ausbildung bei Gericht.

wirdwerden

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