Wenn nur eine Volljuristin kandidieren dürfte, hätte sie das gewusst und nicht kandidiert.
Ich bin immer wieder erstaunt...
Kann hier jemand einem Laien mal erklären, wie eine Diplomjuristin (d.h. ohne 2. Staatsexamen?) zur Verfassungsrichterin ernannt bzw. gewählt werden kann?
Die Frau wurde zum Mitglied des Landesverfassungsgerichts in Mecklenburg-Vorpommern gewählt. Dort ist sie "einfaches Mitglied". Die Wahl richtet sich nach einem entsprechenden Gesetz, dem Landesverfassungsgerichtsgesetz. Dort heißt es:
"Das Landesverfassungsgericht besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und fünf weiteren Mitgliedern. Jedes Mitglied hat einen Stellvertreter. Der Präsident, der Vizepräsident und zwei der weiteren Mitglieder sowie vier Stellvertreter müssen die Befähigung zum Richteramt haben."
Mit der "Befähigung zum Richteramt" ist das 2. Staatsexamen gemeint. Wie man im Gesetz lesen kann, müssen das 2. Staatsexamen (neben dem Präsidenten und Vizepräsidenten) nur zwei der Mitglieder und insgesamt vier der Stellvertreter haben. Es gibt daher keine Vorgabe, die für jedes Mitglied das 2. Staatsexamen vorschreiben würde. Da sie das 2. Staatsexamen nun nicht hat, macht es übrigens nichtmals einen Unterschied, ob sie nun "Diplomjuristin" ist oder nicht. Auch als Handwerksmeister könnte man zu einem der weiteren Mitglieder gewählt werden. Es müssen nur im Übrigens genügend Mitglieder dort tätig sein, die das 2. Staatsexamen vorweisen können.
Das führt zu zwei überraschenden Konsequenzen:
- Man kann Mitglied des Landesverfassungsgerichts werden, obwohl man kein "normaler" Richter werden könnte.
- Dementsprechend kann man dort auch landen, wenn man genau so "Laie" ist wie zum Beispiel Sie. Man muss insbesondere keine juristische Erfahrung haben.
Konkret geht es hier um Barbara Borchardt.
Wie gesagt, gab es ganz einfach keine Vorgabe, die besagt hätte, dass sie das 2. Staatsexamen braucht. Sie braucht auch nicht das 1. Staatsexamen oder überhaupt irgendeinen Abschluss.
Diese Frau als "Diplomjuristin" zu bezeichnen halte ich übrigens für etwas missverständlich. Ja, Sie darf diesen Titel in Deutschland führen. Der Grund dafür ist aber etwas überraschend und eher "formaler" Natur. Die Frau hat auf jeden Fall nie das 1. Staatsexmaen bestanden. Sie hat auch überhaupt nie Jura studiert. Sie hat wohl noch in der DDR per Fernstudium den Titel "Diplomjuristin" erlangt. So ein Studium hat mi dem (bundes-)deutschen Jurastudium und dem 1. Staatsexamen aber genau so wenig zu Tun wie eine abgeschlossene Bäckerlehre.
Aber aus den oben genannten Gründen kann das sowieso egal sein. Denn wie gesagt, sie hätte selbst mit der Bächerlehre dort Mitglied werden können.
Das Gesetz nennt nur eine Voraussetzung, an der die Frau scheitern könnte:
"Die Mitglieder sollen im öffentlichen Leben erfahrene Personen des allgemeinen Vertrauens und für das Amt besonders geeignet sein."Dass die Frau im öffentlichen Lebens besonders erfahren ist, kann man wohl ohne weiteres annehmen. Ob sie auch das "allgemeine Vertrauen" besitzt, halte ich schon für deutlich zweifelhafter. Dass Sie für dieses Amt "besonders geeignet" ist, würde ich dann auch wirklich bezweifeln wollen. Nachdem, was so über sie bekannt geworden ist, ist das zumindest erklärungsbedürftig.
Letztenendes sind das aber natürlich nur sehr schwammige Voraussetzungen. Es handelt sich auch nur um eine Soll-Voraussetzung. Diese Vorgaben konnten ihrer Wahl daher nicht ernsthaft entgegenstehen, solange es diesbezüglich in der Politik keine ausreichend großen Bedenken gab.