Hallo, meine Tochter knapp 3 Jahre besucht zur Zeit einen Kindergarten. Jedoch wollen wir jetzt am liebsten so schnell wie möglich raus, da folgende Probleme sind. Der Kindergarten ist recht weit weg und muss zu Fuss gegangen werden da kein Auto zur verfügung steht. Es kann sein, das ich in nächster Zeit arbeiten muss, mein mann arbeitet bereits. Meine Eltern könne meine Tochter aus Gesundheitlichen gründen, die erst jetzt aufgetreten sind, meine Tochter nicht abholen. Gibt es die Möglichkeit das § 626 BGB greift?
Frage zum § 626 BGB
19. Februar 2009
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Frage vom 19. Februar 2009 | 19:02
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zum § 626 BGB
Grundrechte verletzt?
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#1
Antwort vom 20. Februar 2009 | 10:59
Von
Status: Lehrling (1970 Beiträge, 995x hilfreich)
Ob hier ein Grund für eine fristlose Kündigung gegeben ist, solange Sie noch ohne Arbeit sind und das Kind deshalb von Ihnen in den Kindergarten gebracht und dort wieder abgeholt werden könnte, kann hier nicht beurteilt werden.
Vielleicht sollte eine einvernehmliche Regelung mit dem Träger des Kindergartens versucht werden, die Ihrem Anliegen entgegenkommen würde.
#2
Antwort vom 22. Februar 2009 | 09:31
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
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