Frage zum § 626 BGB

19. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
suezzezicke
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zum § 626 BGB

Hallo, meine Tochter knapp 3 Jahre besucht zur Zeit einen Kindergarten. Jedoch wollen wir jetzt am liebsten so schnell wie möglich raus, da folgende Probleme sind. Der Kindergarten ist recht weit weg und muss zu Fuss gegangen werden da kein Auto zur verfügung steht. Es kann sein, das ich in nächster Zeit arbeiten muss, mein mann arbeitet bereits. Meine Eltern könne meine Tochter aus Gesundheitlichen gründen, die erst jetzt aufgetreten sind, meine Tochter nicht abholen. Gibt es die Möglichkeit das § 626 BGB greift?

Grundrechte verletzt?

Grundrechte verletzt?

Ein erfahrener Anwalt für Grundrechte gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt für Grundrechte gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Ob hier ein Grund für eine fristlose Kündigung gegeben ist, solange Sie noch ohne Arbeit sind und das Kind deshalb von Ihnen in den Kindergarten gebracht und dort wieder abgeholt werden könnte, kann hier nicht beurteilt werden.
Vielleicht sollte eine einvernehmliche Regelung mit dem Träger des Kindergartens versucht werden, die Ihrem Anliegen entgegenkommen würde.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Übrigens :forum:

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.925 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen