Gelten bei Einspruch aus dem Ausland andere friste

23. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
berton
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 16x hilfreich)
Gelten bei Einspruch aus dem Ausland andere friste

Hallo
Ich habe eine Frage:

1. Gelten bei einem Wohnsitz im Ausland für den Einspruch und Beschwerden andere Fristen?

Mein Antrag auf Wiedereinsetzung wurde vom OLG abgelehnt. Begründung war, das die einwöchige Frist nach Wegfall nicht eingehalten wurde.
Ich wohne im Ausland, was zur Folge hat, das alleine der Postweg mehr als eine Woche dauert.

2. Gelten bei Verfassungsklagen, wenn sie aus dem Ausland eingelegt werden andere Fristen, als 1 Monat?

Danke im voraus


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
berton
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 16x hilfreich)

Scheint keine anders lautende Antwort zu geben.
Ist für mich tatsächlich sehr nach denkenswert, denn aufgrund der Länge der Postwege sind auf jeden Fall große Unterschiede feststellbar, zwischen den Rechten von Deutschen die im Inland und diejenigen die im Ausland leben.
Der Postweg für eine Verfassungsbeschwerde, mit mehreren hundert Seiten, also als Brief nicht mehr sendbar dauert über eine Woche, was die Einspruchsfrist begrenzt.
Die Möglichkeit sie per Fax vorab zu senden, dürfte so manches Budget sprengen, bzw. sind die Möglichkeiten nicht immer gegeben.
Eine Abhilfe wäre da wohl die Einspruchsfrist am Datum des Poststempels wenn die Klage aufgegeben wurde fest zu machen.

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#2
 Von 
guest-12311.06.2012 09:58:36
Status:
Praktikant
(571 Beiträge, 281x hilfreich)

Sie können die Unterlagen mit DHL senden, dann sind die innerhalb von 3 Tagen (auch aus dem Ausland) beim Gericht.

Ich halte es übrigens nicht für bedenklich mit den Fristen, die ja gesetzlich vorgegeben sind. WEnn man im Ausland lebt, muss man sich den Gegebenheiten anpassen und nicht das Gericht.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
Der Postweg für eine Verfassungsbeschwerde, mit mehreren hundert Seiten, also als Brief nicht mehr sendbar dauert über eine Woche, was die Einspruchsfrist begrenzt.


Es gibt doch sicherlich Expressdienste, die Pakete weltweit innerhalb 1-2 Tagen zustellen können. Kostet dann halt "etwas" mehr, aber das ist eben der Luxus, wenn man unbedingt aus dem Ausland Verfassungsbeschwerden erheben will.

Ansonsten beauftragt man halt einen Anwalt, der in DE ansässig ist, damit.

Beim OLG ist das sowieso schon wegen der Anwaltspflicht klar.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Ich wohne in einem Tibetanischen Bergdorf, es sind mit dem Esel 15 Tage bis zum nächsten Briefkasten..........

Die Frist war 2 Wochen
http://www.juraforum.de/lexikon/wiedereinsetzung-in-den-vorigen-stand

Vor dem OLG braucht du doch eh einen Anwalt, bzw bereits früher, was kann man da verpassen.



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