Hallo Forum,
ich ärgere mich gerade über die Polizeibehörde in Berlin.
Ich war mit meinen Fahrzeugscheinen ca. 3 Monate nachdem ich mich infolge meines Umzuges umgemeldet hatte, zur Umschreibung beim Bürgeramt.
Ich erhielt einige Zeit später einen Bußgeldbescheid, da ich meinen KFZ-Schein fürs Motorrad nicht innerhalb der Frist nach dem Umzug habe umschreiben lassen. Ärgerlich, aber da muss ich wohl durch.
Was mich aber nervt ist dass mein Freund ebenfalls seine Fahrzeuge zu spät umgemeldet hat und der ist nicht angeschreiben worden. Auch bin ich nur für mein Motorrad angeschrieben worden, nicht aber für mein Auto, das ich zur gleichen Gelegenheit umgemeldet habe, also auch zu spät.
Ich habe jetzt gehört, dass die Behörde total überarbeitet ist und daher die Bußgeldbescheide mehr oder weniger nur stichprobenartig verschickt werden. Dafür sind wir ja anscheinend das beste Beispiel.
Kann man diese Situation schon so sehen, dass eine Verwaltung "gleiches ungleich" behandelt?
Nicht dass ich eine Verfassungsbeschwerde einreichen will, mich interessiert das mehr auf dem "Lehrbuch-Niveau".
Wer kann dazu etwas sagen, ob in so einem Fall eine Klage Erfolg hätte und wenn nicht, warum nicht?
Ich freue mich auf Antworten,
viele Grüße
Vmax
Gleiches ungleich behandelt?
Grundrechte verletzt?
Grundrechte verletzt?
Möchtest du gerne auch noch für die verspätete Ummeldung deines Autos einen Bußgeldbescheid?
--- editiert vom Admin
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buß- oder ordungsgeld?
ich glaube das ist eine sogenannte "kann-bestimmung". man kann ein bußgeld/ordungsgeld-bescheid bekommen, muss man aber nicht zwingend. liegt in der entscheidung der behörden:-)
sei doch froh, dass du nur für´s motorrad zahlen musstest.
ich brauchte auch nicht´s zahlen, obwohl ich mein auto ein halbes jahr später nach berlin meldete. mich jetzt bitte nicht mit anzählen...smile.
grüße
-- Editiert von Úedipus am 01.11.2005 09:32:32
natürlich bin ich froh, darum gehts nicht.
Für mich war das nur ein "lebender Fall" zum Thema Verwaltungsrecht. Und da das Semester ja gerade angefangen hat, sind wir noch nicht soweit ;-)
Aber genau das mit dem Thema "Behörde kann, muss aber nicht" habe ich schon mal gehört. Das entscheidet sich ja angeblich nach dem zugrunde liegenden Rechtsverstoß, das ist bei mir u.a. §27 I, Ia StVZO. Dagegen hab ich ja definitiv verstoßen, aber woher weiß ich, ob das eine Vorschrift mit "Kann"-Anteil ist?
Also bitte gern weitere Kommentare, wie man eine solche Beschwerde prüfen müsste und ob sie Aussicht auf Erfolg hätte.
Nicht interessant sind für mich Beiträge wie von cobold64.
vielen Dank & Grüße
vmax
Die Vorschrift des §27 I, Ia StVZO ist keine Kann-Vorschrift. Sonst dürfte dafür ja kein Bußgeld verhängt werden.
Auch das Bußgeld für einen Verstoß dagegen ist nach meiner Kenntnis keine kann-Vorschrift.
Dass dennoch oftmals kein Bußgeld verhängt wird, liegt daran, dass der Sachbearbeiter der Bußgeldstelle nicht verpflichtet ist, jede ihm bekannt gewordene Ordnungswidrigkeit auch anzuzeigen. Eine Pflicht zur Anzeige gilt wie für jeden anderen Bürger auch für einen genau festgelegten Umfang von Straftaten.
Eine Beschwerde würde also zu nichts führen, außer dass für Dich und Deinen Freund auch noch ein Bußgeld verhängt wird.
Auch, wenn die Antwort von cobold64 nicht interessant ist, er hat es auf den Punkt gebracht.
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