Hallo,
lt. obigem Grundgesetz darf die deutsche Staatsbürgerschaft nicht entzogen werden.
Dem gegenüber steht die Aussage des Konsulats, dass diese erlischt, wenn man die amerikanische Staatsbürgerschaft ohne vorherige Erlaubnis annimmt.
Wie passt das zusammen?
Herzlichen Dank im voraus.
Grundgesetz Artikel 15
24. Mai 2006
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Frage vom 24. Mai 2006 | 17:03
Von
Status: Beginner (108 Beiträge, 19x hilfreich)
Grundgesetz Artikel 15
Grundrechte verletzt?
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#1
Antwort vom 24. Mai 2006 | 21:56
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1711x hilfreich)
1. Sie meinen Art. 16 GG
.
2. Art. 16 I GG
sagt:
'[...] Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
'
Also? Es hilft immer, wenn man Gesetze ganz liest und nicht bloß einzelne Sätze aus dem Zusammenhang reißt.
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