Das Grundgesetz ist ja nun bekanntlich DAS Gesetz, wenn jetzt ein Gesetz exestiert, dass gegen das GG verstösst, ist das Gesetz damit hinfällig?
Grundgesetz
Grundrechte verletzt?
Grundrechte verletzt?
Ja, das kann aber nur das Bundesverfassungsgericht feststellen und das entsprechende Gesetz für nichtig erklären.
Gruß Justice
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"justice"
Also, wenn ich jetzt vor Gericht stehe wegen einem Gesetz das gegen das GG verstösst, müsste ich erst auf das Bundesverfassungsgericht?
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nein, theoretisch kann auch ein anderes Gericht feststellen, daß aus diesem oder jenem Grund die Anwendung des entsprechenden Gesetzes in Deinem konkreten Fall gegen das Grundgesetz verstößt. Aber das komplette Gesetz für nichtig erklären, kann nur das BVerfG.
Schildere doch mal Deinen konkreten Fall. Vielleicht kann man dann beurteilen, ob ein Grundrechtsverstoß vorliegt, oder nicht...
Gruß Justice
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"justice"
nein erst zur untersten Instanz der Gerichte und dann "hochklagen"
Das war bloss neugier, weil mir ist mal aufgefallen das sich ziemlich viele Gesetze mit dem GG widersprechen, es nicht wirklich brechen, aber halt widersprechen. Interessant wird es aber dann mit der Erklärung des GGs, also wie man das GG handhaben soll und da wird es sehr oft gebrochen und das fängt bei der Regierung an.
Hallo WeAseL,
nenn dochmal ein Beispiel, wo Du meinst, daß das Gesetz dem GG widerspricht.
Vielleicht läßt sich ja etwas plausibel erklären....
Ein Beispiel würde mich interessieren.
Gruß Justice
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"justice"
Das Musterbeispiel ist die GEZ, wir haben laut GG ein Recht auf Informationen müssen aber dafür bezahlen und das dreiste an der ganzen Sache ist, selbst wenn ich einen Fernseher zu Hause habe und den nur für eine Playstation benuzte muss ich auch dafür bezahlen.
Oder was zum Beispiel Kinder angeht. Im GG steht das alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und nochmal spezifisch das Männer und Frauen gleich sind (eine absolut feine Sache), aber sobald es um Sorgerecht oder sowas geht scheint das keinen mehr zu interessieren.
Bei mir ist es ja so krass, dass ich mein eigenes Kind adoptieren muss, weil sie zu dem Zeitpunkt noch verheiratet war.
Was soll das? Was sind das für Gesetze?
wir haben laut GG ein Recht auf Informationen müssen aber dafür bezahlen
Sie haben auch ein Recht auf Nahrung, Wohnung und Leben und müssen trotzdem dafür bezahlen (Supermarkt, Miete, Arztrechnung).
Im übrigen: wieso glaubt immer jeder, er sei der erste, der vor dem BVerfG die Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkgebühren prüfen lassen will? Das ist alles längst durchgehustet.
Kann mich Mareike nur anschließen. Mir stinken die GEZ-Gebühren auch, aber so ist es nun mal und sie sind nun mal auch Verfassungsgemäß.
Gegebenenfalls läßt sich sicher auch noch die Entsprechende Entscheidung finden.
Übrigens: Das mit der Adoption vom eigenen Kind ist mir ehrlich gesagt nicht klar...
Kann es sein, daß lediglich aufgrund der Ehe Deiner Frau zunächst ihr Ehemann als Vater vermutet wurde und du dann deine Vaterschaft erst anerkennen mußtest? Das wäre der übliche Weg und hat nichts mit Adoption zu tun.... Das ist auch nicht verfassungswidrig...
Gruß Justice
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"justice"
Es stört mich bloss, dass ich meinen Fernseher nur zum PS2-zoggen nutze und trotzdem dafür zahlen muss. Man kann nicht mal mit seinem Kind fernsehen ohne das es irgendwelche Gewalt mitkriegt, daran sieht man wie verkorkst deutschland eigentlich ist.
Wegen meinem Kind, dass habe ich von einem befreundeten Päärchen die das Gleiche durch haben und der Vater musste sein Kind auch adoptieren. Mir kommt das auch nicht unbedingt legitim vor.
Geburtstermin ist übrigens 21.02.06
Zum Thema GEZ haben sich die Gerichte ausgibig ausgelassen. Hier die wichtigesten Entscheidungen:
„Die Rundfunkgebühr ist nicht Gegenleistung für eine Inanspruchnahme von Rundfunksendungen, sondern das von den Ländern eingeführte Mittel zur Finanzierung der Gesamtveranstaltung Rundfunk.“
BVerfGE 31,314
/329
„Die Rundfunkgebührenpflicht knüpft allein an den Empfängerstatus an, der durch den Besitz eines Empfangsgerätes begründet wird. Die Leistungspflicht besteht daher auch ohne Rücksicht auf die Nutzungsgewohnheiten der einzelnen Empfänger.“
BVerfGE 87,181
/201
„Die Rundfunkgebührenpflicht entsteht auch für Rundfunkgeräte, die ausschließlich für den Empfang kommerzieller Sender bereitgehalten werden.“
Hess. VGH, Beschluss vom 09.09.1997 - 5 Zu 2089/97 (ZUM-RD 198, 94),
OVG Berlin, Urteil vom 31.07.1990 - OVG 8 B 43.90
(ZUM 1991, 212
)
„Ein Rundfunkgerät wird von demjenigen zum Empfang bereitgehalten, der das maßgebliche Nutzungs- und Bestimmungsrecht über das Empfangsgerät tatsächlich ausübt. Ohne Bedeutung ist, wer Eigentümer des Rundfunkgerätes ist.“
BayVGH, Urteil vom 30.06.1981 - 8 B 80 A. 1575 (BayVBl. 1982,52)
„Entscheidend ist, dass das Rundfunkgerät betriebsbereit ist und jederzeit eingeschaltet werden könnte.“
BayVGH, Urteil vom 17.12.1996 - 7 B 94.706
„Der Tatbestand des Bereithaltens entfällt erst dann, wenn das Rundfunkgerät technisch so verändert worden ist, dass ein Rundfunkempfang hierdurch gänzlich unmöglich gemacht wird.“
BVerwGE 79, 90
/92
@ lawNet
Na das nenne ich mal Fleißarbeit !
@ WasEL:
Das mit der Adoption verstehe ich immernoch nicht. Man ist entweder der leibliche Vater oder man ist es nicht. Wenn man nicht der leibliche Vater ist, kan man das Kind adopieren. Alles andere kann nicht sein !
Gruß Justice
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"justice"
Ich könnte mir folgende Konstruktion vorstellen:
F ist mit M verheiratet. F beginnt eine Affäre mit N, bei der ein Kind gezeugt wird. Das gilt bis zum Beweis des Gegenteils als Ms Kind.
So weit waren wir oben ja schon.
Wenn jetzt aus irgendwelchen Gründen N (oder F) sich gegen einen Vaterschaftstest sträubt oder dieser kein eindeutiges Ergebnis liefert, bleibt N nur die Adoption, um 'Vater' des Kindes zu werden.
Aus Sicht des N wäre das ungerecht, weil er und F ja wissen, daß nur N als Vater in Frage kommt.
Nur weiß Vater (*g*) Staat das eben nicht...
Diese Konstruktion ist zwar eher umwahrscheinlich, aber tatsächlich die einzigste Erklärung!
Trotzdem würde ein Vaterschaftstest ja ein eindeutiges Ergebnis bringen. Die Wahrscheinlichkeit, daß der Test kein Ergebnis bringt ist doch sehr gering.....
Aber wie schon gesagt, eine andere Erklärung gibt es wohl nicht.....
Gruß Justice
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"justice"
Wurden die Gesetze nicht dorthingehend geändert, dass jemand, der die Vaterschaft anzweifelt (M oder N) ohne Zustimmung der Mutter (eindeutig F) keinen Gentest machen darf?
Wenn nun die F nun - um ihre Ehe aufrecht zu erhalten - die Einwilligung in einen Vaterschaftstest des Kindes gegenüber M oder N ablehnt wäre doch genau das Resultat erreicht.
Und danke für das Lob Justice. Aber ich muss mich ja gemäß meinem Status hier noch durch Fleiß hocharbeiten
-- Editiert von lawnet am 10.02.2006 14:43:44
--- editiert vom Admin
OK, das mit der Adoption hat sich aufgeklärt, habe nur was falsch verstanden.
Und wegen leiblicher Vater.
Zitat: "Wenn aber die Eheleute sich einig sind, nichts zu tun und das Kind *als eigenes* anzusehen, kann der leibliche Vater fast nichts tun, jedenfalls nichts, was mir im Moment einfallen würde."
Im GG steht, der Vater eines Kindes ist der jenige der das Kind zeugt oder die Vaterschaft anerkennt.
Geht das dann nicht gegen das GG?
Ich bin mit der Mutter des Kindes zusammen, sie ist aber noch im Scheidungsjahr, was aber schon über ein Jahr ist.
Achso, was LawNet sagt:
"„Die Rundfunkgebührenpflicht knüpft allein an den Empfängerstatus an, der durch den Besitz eines Empfangsgerätes begründet wird. Die Leistungspflicht besteht daher auch ohne Rücksicht auf die Nutzungsgewohnheiten der einzelnen Empfänger.“
BVerfGE 87,181/201"
Ich weiss, Eigentum verpflichtet, aber ich finde das trotzdem ein bisschen legitim. Ich kann doch nicht jemanden etwas aufzwingen, was ich nicht haben will. Nur weil ich ein Fernseher habe heisst das nicht, dass ich auch gleich Fernsehen schaue, wir leben im Zeitalter von PS2, Videorekodern, DVD-Playern usw.
<I>Im GG steht, der Vater eines Kindes ist der jenige der das Kind zeugt oder die Vaterschaft anerkennt.
Wo steht das denn im GG?
Ich kann doch nicht jemanden etwas aufzwingen, was ich nicht haben will.
Siehe Rentenversicherung, diverse Steuern etc.
Was habt ihr die ganze Zeit mit dem GG? Wer vater ist, steht im § 1592 BGB
.
Gruß Justice
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"justice"
--- editiert vom Admin
Ach man.
Gesetze sind der grösste Beweiss, wie primitv wir eigentlich sind.
Mir hat mal jemand gesagt:
Dein Kind ist das, welches du liebst.
Und das ist so.
'Gesetze sind der grösste Beweiss, wie primitv wir eigentlich sind.':
Also ist die Anarchie für dich die am weitesten entwickelte und erstrebenswerteste Herrschafts- bzw. Lebensform?
Sry,
ich meinte nicht die Gesetze an sich ich meinte unsere Gesetze, habe ein Wort vergessen. Mein Fehler.
Wir lassen uns von Kleinigkeiten auffressen, das Gesetz ist teilweise so Lückenhaft das Schwerverbrecher mit sonst was für geringen Strafen wegkommen und Leute die geringe Geldschulden haben sogar in Haft kommen können. Wo steckt da Gerechtigkeit drin? Was für mich wieder beweisst, das es niemanden um Menschen geht sondern nur ums Geld und dass wird immer schlimmer.
Hier scheren Sie mal wieder - wie das so oft gemacht wird - ganz verschiedene Ursachen über einen Kamm.
Dass Schwerverbrecher mit geringen Strafen davonkommen, während man 'Kleinigkeiten' gnadenlos verfolgt, liegt oft nicht an den Gesetzten, sondern an denen, die sie anwenden. Gerade im Bereich der Strafjustiz bieten die Vorschriften eine nicht unerhebliche Bandbreite von Strafhöhen. Inwieweit die einzelnen Strafrahmen der Tatbestände ausgeschöpft werden, ist eine tatrichterliche Entscheidung.
Dass hier Juristen des öfteren mit wenig Fingerspitzengefühl das bestehende Recht anwenden und es dabei zum Teil zur Pervertierung des Rechts kommt (ein Mörder wird durch ein Oberlandesgericht freigelassen, ein Ladendieb wandert wegen 3 Packungen Kaugummi ins Gefängnis >> beides reale Beispiele), hat jedoch mit der grundsätzlichen Struktur der bestehenden Gesetze nichts zu tun.
Was noch eher als Gesetzesänderungen notwendig wäre, ist die Schulung der maßgeblichen Juristen in den Bereichen "soziale Kompentenz", "Augenmaß" und "Fingerspitzengefühl".
--- editiert vom Admin
Dein Kind ist das, welches du liebst.
Und das ist so.
Brad Pitt ist mein Kind?
@Mareike
Wenn dem so ist, aber ich denke du weisst was ich meine.
--- editiert vom Admin
Hi Lorenz,
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