Grundrecht auf Information

25. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Malshandir
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 48x hilfreich)
Grundrecht auf Information

Ein Freund von mir studiert Medizin und wohnt auf dem flachen Lande. Dort hat er einen Telefonanschluss und DSl bei der Telekom beantragt. Sollte zum 15.10.2010 kommen.
Dann hiess es 12.12., am 17.12. war dann ein Techniker im Ort, hat aber das Haus nicht gefunden.
Am 21.12. war dann endlich ein Techniker da und fand das Haus und meinte dann. "Oh da muss ich ja noch etwas installieren, dass Teil habe ich nicht mit. Ich komme später wieder." (Es ist ein uraltes Haus).
Tja dann sollte er am 7.1. kommen. Termin wurde kurzfristig dann auf 21.1. verschoben.
Nun am 21.1. kam niemand, es wurde nicht einmal abgesagt.
Nun sagte ihm die Telekom es ginge frühestens am 3.3.

Frage nun ist so etwas zumutbar, hat sich die Telekom eventuell schadenersatzpflichtig gemacht. (er musste jedes Mal den Tag frei nehmen, weil er nebenbei jobben muss).
Andere Anbieter gibt es leider nicht.

Es ist für ihn natürlich schwer so ordentlich zu studieren, da er kein Internet hat und der Handyempfang im Haus sehr schlecht ist, meist nicht vorhanden, so dass auch surfsticks keine Lösung sind.

Gibt es eine Möglichkeit die Telekom zu verpflichten die Installation vorher durchführen zu lassen?
Welche Schadenersatzansprüche hat er?

Er ist verständlicherweise sehr genervt und fühlt sich in seinem Grundrecht auf Informationsfreiheit eingeschränkt, da er keinen Zugang zu den Informationen erhält.
Persönlich finde ich 6 Monate echt heavy.

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27 Antworten
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#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3766x hilfreich)

Grundrecht auf Information besteht, keine Frage. Das Grundgesetz regelt aber keine Zeitspanne, in der jedem in jeder Ecke der Welt eine Information zugänglich sein muss. Auf dem Dorf ist die Beschaffung der Informationen für deinen Freund mühsamer. Die Telekom ist jedoch nicht für die Sicherung der Grundrechte verantwortlich. Sie ist Anbieter einer Dienstleistung und hat in der Fülle ihrer Aufträge Koordinationsprobleme (und das können auch Kunden bestätigen, die in einer Großstadt wohnen).



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#2
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)



Da sollte man sich aber doch mal ansehen, was im GG steht:

Art. 5 GG

(1) Jeder hat das Recht ... sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.


Wenn ich mich in den tiefsten Bayrischen Wald zurückziehe, ist der zwangsläufige Verlust meiner Informationsfreiheit mit Art. 5 kompatibel.

Die Grundrechte sind primär Abwehrrechte gegen Eingriffe der öffentlichen Hand. Die Telekom ist aber eine private AG.

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#3
 Von 
guest-12306.02.2011 14:54:01
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 59x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>... nicht zuständig, dieses Grundrecht zu gewähren.
<hr size=1 noshade>


Das stört mich irgendwie:

Nichts und niemand ist zuständig GR zu gewähren.

GR sind Menschenrechte, die hat man ab Geburt "automatisch", angeboren, unveräusserlich.

Die Kardinalfrage ist, inwieweit sie vom Staat eingeschränkt werden dürfen, Art. 19 GG .

"We hold these truths to be self-evident, that all men are created equal, that they are endowed by their Creator with certain unalienable Rights, that among these are Life, Liberty and the pursuit of Happiness. ..."
Declaration of Independence 4. Juli 1776

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#5
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3766x hilfreich)

Wie meinen??
´´Nichts und niemand ist zuständig GR zu gewähren.´´
Das ist jetzt aber sehr pathetisch. Nur, die Welt ist kein Zaubergarten, du denkst hier wohl einfach um die falschen Ecken:

Auch die Religionsfreiheit ist ein Grundrecht, trotzdem hat man keinen Anspruch auf eine Moschee, eine ev. und kath. Kirche in unmittelbarer Nähe.

Das Grundrecht der Freizügigkeit beinhaltet auch nicht den Anspruch auf Flughäfen im Abstand von 50 km.....

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Das ist jetzt aber sehr pathetisch. <hr size=1 noshade>



Die klassischen Grundrechte sind Abwehrrechte, keine Forderungs- oder Leistungsrechte. Die müssen nicht "gewährt" werden, die sind angeboren.

Das ist nicht pathetisch, da sind viele dafür gestorben bis das in den Verfassungen der freiheitlichen Länder stand.

Forderungen, Ansprüche gegen den Staat (status positivus) lassen sich daraus nur in Ausnahmefällen ableiten. Bsp. Art. 6 (4), 7 (4), 19 (4) GG.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38275 Beiträge, 13967x hilfreich)

Abgesehen davon, er kann sich doch informieren. Über Zeitungen, Fernsehen, was auch immer. Falls es keinen Kiosk und keine Tankstelle im Ort gibt, dann kann er doch in die nächste Stadt fahren, sich dort informieren. Sich auch dort in ein Internetcaffee setzen. Geht doch alles. Oder?

wirdwerden

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#8
 Von 
Malshandir
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 48x hilfreich)

@Wirdwerden
Eben nicht, als Student ist man per se auf das Internet angewiesen, da viele Fachinformation nunmal in Englisch sind und auch nur online erreichbar sind.
Daneben gibt es auf dem lande keine Internetcafes.

Ich weiss nicht, ob Du studierst hast. Ich finde es von der Telekom schon eine Frechheit jemand ständig neue Termine zu versprechen.

Ich mein selbst ALG2-Empfängern steht ein Internetanschluss zu, damit diese nicht vom Leben ausgeschlossen werden, aber einen Studenten, der ihn nachweislich benötigt, lässt man hängen.

m.E. gibt es eine Grundversorgungspflicht und die sehe ich nicht gewahrt.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119114 Beiträge, 39683x hilfreich)

quote:
und fühlt sich in seinem Grundrecht auf Informationsfreiheit eingeschränkt,

Was ja nun gar nichts mit Internetzugang zu tun hat, sondern mit einen voraussetzungslosen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden.



quote:
Eben nicht, als Student ist man per se auf das Internet angewiesen, da viele Fachinformation nunmal in Englisch sind und auch nur online erreichbar sind.
Daneben gibt es auf dem lande keine Internetcafes.

Aber in der Stadt in der sich die Uni befindet?
Und eine Uni ohne Internetzugang wäre mir auch neu ... bei vielen Unis ist der für eingeschriebene sogar kostenlos.



quote:
m.E. gibt es eine Grundversorgungspflicht

Auf welcher juritischen Grundlage?
Bisher exisitert so etwas nur für TV und Rundfunk.

Selbst wenn es eine solche gäbe, könnte diese schon durch Internet per Modem/ISDN gesichert sein. Und das dürfte ja bei ihm möglich sein.


Die Regierung hat zwar die neuen Frequenzen mit der Auflage vergeben dafür zu sorgen, das auch unterversorgte Gebiete endlich mit Geschwindigkeiten ähnlich DSL versorgt werden. Jedoch dürfen auch hier Versorgungslücken bestehen bleiben.
Daraus lässt sich jedoch kein einklagbarer Anspruch ableiten.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#10
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3766x hilfreich)

@flawless

Ich habe nicht geschrieben, dass die GR pathetisch sind, sondern die Ausdrucksweise des TE - deine übrigens auch: ´´... dafür haben Menschen ihr Leben gelassen´´....Ja, genau, auch heute an vielen Orten der Welt! Hier werden einem manchmal die Antworten unter den Fingern rumgedreht.


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#11
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Hier werden einem manchmal die Antworten unter den Fingern rumgedreht.



Danke für die Bewertung.

Mir ist das zwar wurscht, irgendwie absonderlich ist es aber schon, daß man einen Beissreflex auslöst, wenn man die GRe hochhält.

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38275 Beiträge, 13967x hilfreich)

Unser hoffnungsvoller Student mag sich in seiner Hochschule umschauen. Da gibt es Räume, in welchen gaaaanz viele PCs stehen. Mit Bildschirm. Da kann man sich ransetzen, und arbeiten. Soviel man will. Bei uns von früh um 6.00 bis in die Abendstunden, 22.00. Machen viele Studis.

wirdwerden

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#13
 Von 
Malshandir
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 48x hilfreich)

Na was meinste was der Student tut, nur am Wochenende wenn man dann zuhause studiert nützt es einen nichts, wenn man nicht studieren kann, die Uni hat zu.
Und erst eine Stunde durch die Gegend fahren ist auch kostspielig und am Wochenende nur mit Auto möglich, da der ÖPNV im ländlichen Gebiet am Wochenende katastrophal ist.

Ich meine jeder ALG2 bekommt sofort alles in den Arsch geblasen, aber ein Student, der für alles bezahlt und fleissig studieren will, dem verwehrt man etwas.

Es geht ja auch darum, es wurden ihm immer wieder Termine zugesagt und dann nicht eingehalten. die Frage ist, ob hier nicht ein Verzugsschaden vorliegt.

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#14
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Es geht ja auch darum, es wurden ihm immer wieder Termine zugesagt und dann nicht eingehalten. die Frage ist, ob hier nicht ein Verzugsschaden vorliegt. <hr size=1 noshade>



Nach den §§ 78 ff. TKG , siehe § 84 (1) hat man unter den dortigen Voraussetzungen einen Anspruch gegen die Telekom auf den Anschluß/Abschluß eines Vertrages.

Nach § 126 TKG kann man ggf. die Bundesnetzagentur einschalten, falls das nicht funktioniert.

Verzugsschaden müsste betragsmässig nachgewiesen werden, wenn Termine nachweislich verbindlich vereinbart waren und kommentarlos nicht eingehalten wurden, wäre das denkbar.

Mit den GRen hat das aber alles nur sehr indirekt zu tun.



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#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119114 Beiträge, 39683x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Und erst eine Stunde durch die Gegend fahren ist auch kostspielig <hr size=1 noshade>

Echt? Bei uns ist der Studentenausweis gleichzeitig der Fahrausweis fürden ÖPNV. Otto Normlabürger zahlt im Jahr 600 EUR dafür ...
Kann mir nicht vorstellen, das andere Städte so Studentenunfreundlich sind?



quote:<hr size=1 noshade>Ich meine jeder ALG2 bekommt sofort alles in den Arsch geblasen, aber ein Student, der für alles bezahlt und fleissig studieren will, dem verwehrt man etwas. <hr size=1 noshade>

Ja, willkommen am Stammtisch. Dem ALG2-Empfänger legt der THW persönlich die 300MBit-Leitung ...
:neck:



quote:<hr size=1 noshade>Es geht ja auch darum, es wurden ihm immer wieder Termine zugesagt und dann nicht eingehalten. die Frage ist, ob hier nicht ein Verzugsschaden vorliegt.
<hr size=1 noshade>

Es dürfte nach wie vor ein zivilrechtliches Problem bleiben.
Nicht eingehaltene Verträge - dazu zählen auch Vertragsbestanteile wie Terminzusagen - können zur erfolgreichen gerichtlichen Durchsetzung führen.
Ob es Gled gibt? Sehr problematisch, dnen der Student müsste seinen Schadne nachweisen ...




Zitat:
Nach den §§ 78 ff. TKG , siehe § 84 (1) hat man unter den dortigen Voraussetzungen einen Anspruch gegen die Telekom auf den Anschluß/Abschluß eines Vertrages.

§ 78 TKG - Universaldienstleistungen

(1) Universaldienstleistungen sind ein Mindestangebot an Diensten für die Öffentlichkeit, für die eine bestimmte Qualität festgelegt ist und zu denen alle Endnutzer unabhängig von ihrem Wohn- oder Geschäftsort zu einem erschwinglichen Preis Zugang haben müssen und deren Erbringung für die Öffentlichkeit als Grundversorgung unabdingbar geworden ist.

(2) Als Universaldienstleistungen werden bestimmt:
1. der Anschluss an ein öffentliches Telefonnetz an einem festen Standort und der Zugang zu öffentlichen Telefondiensten an einem festen Standort mit - soweit technisch möglich - den Dienstemerkmalen Anklopfen, Anrufweiterschaltung und Rückfrage/Makeln,

Ups, da steht aber nirgendwo etwas von DSL/Breitband ... also dürfte ISDN ausreichend sein, sogar das gute alte Zwitscher-Modem dürfte nach dem Gesetz ausreichend sein ...
Da sehe ich schwarz für ein Grundrecht auf DSL ...



Hat der Student einen Festnetz-Telefonanschluss?
Ja oder Nein?




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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-- Editiert am 31.01.2011 21:10

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#16
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Hat der Student einen Festnetz-Telefonanschluss?



Laut TE nein:

quote:
Dort hat er einen Telefonanschluss und DSl bei der Telekom beantragt.


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#17
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

quote:
Echt? Bei uns ist der Studentenausweis gleichzeitig der Fahrausweis fürden ÖPNV. Otto Normlabürger zahlt im Jahr 600 EUR dafür ...
Kann mir nicht vorstellen, das andere Städte so Studentenunfreundlich sind?

dann kennst du z.B. München nicht...

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2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Malshandir
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 48x hilfreich)

Nein er wartet seit oktober auf den Anschluss.

ÖPNV ist auch mit Studententicket kostenlos, aber am Wochenende fährt nichts. Habe es selbst einmal probiert als ich ihn besuchen war. 2 Mal am Tag ein Bus am Wochenende und da gilt Studententicket nicht, da das Busunternehmen nicht zu dem Bereich gehört.

Schaden, hmm ein Semester länger studieren oder Fahrtkosten etc.
Bei der Telekom heisst es nur lapidar, es dauert halt.

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1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Schaden, hmm ein Semester länger studieren oder Fahrtkosten etc.



Es ist noch gar nicht so lange her, da gab es noch gar kein www. Examen konnte man trotzdem ablegen. Telefon konnte man sich nicht leisten.

Fahrtkosten zur eigenen Wohnung?

Ich dachte da eher an belegbaren Verdienstausfall im Nebenjob.

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2x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119114 Beiträge, 39683x hilfreich)

Naja, Taxikosten für die Fahrt in die nächste Stadt? Zumindest für einen Weg, für den anderen kann er sich ja an dem Bus bedienen?

Dazu müsste sich die Telekom aber ersteinmal nachweislich in Verzug befinden.
Denn die Gesetze sagen nicht über Zeiträume aus in denen der Anschluss erfolgt sein muss.


Wäre das nicht mal ein schönes Thema für die juristische Fraktion an der Uni des Studenten - als Vorlesungsthema?



quote:
dann kennst du z.B. München nicht...

Doch aber nicht als Student ...





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2x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Malshandir
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 48x hilfreich)

Er ist Medizinstudent.
Nun im Moment besucht er eher Freunde, um dort zu studieren, aber das geht nicht immer, vor allem in den Prüfungszeiträumen schwer.

Ich kenne das Problem selber, habe früher in seiner Gegend gewohnt. Da ist auch die Telekom oder wie ich sie lieber nenne Telemüll noch sehr sehr langsam, manchmal denke ich, dort fahren noch Postkutschen.

Er hätte einen Nebenjob bekommen können, der scheitert daran, dass er kein Telefon hat, denn er hätte Telefonbereitschaft gehabt.

Das es auch anders geht habe ich 1999 in FFM erlebt, da war ich abends kurz vor 17 uhr im Telekom-Shop und am übernächsten Tag morgens hatte ich den Anschluss.

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1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119114 Beiträge, 39683x hilfreich)

quote:
Er hätte einen Nebenjob bekommen können, der scheitert daran, dass er kein Telefon hat, denn er hätte Telefonbereitschaft gehabt.

Da wird er höchstwarscheinlich keinen Schadensersatz beanspruchen können.
Das hängt aber sehr von der Handyversorgung (und zwar aller Anbieter) vor Ort und der Art der Telefonbereitschaft ab.



quote:
Das es auch anders geht habe ich 1999 in FFM erlebt, da war ich abends kurz vor 17 uhr im Telekom-Shop und am übernächsten Tag morgens hatte ich den Anschluss.

Ja das sind die Unterschiede Ballungsgebiet und Land ...





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1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Malshandir
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 48x hilfreich)

Wieso Handyabdeckung?
Er bräuchte dazu ein Festnetzanschluss an den man ihn angerufen hätte.

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1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119114 Beiträge, 39683x hilfreich)

Wieso? Telefonieren kann man auch über das Handy?




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2x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Malshandir
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 48x hilfreich)

Siehe Eingangsthread.
Wenn Handyempfang dawäre, dann würde es ja über einen Surfstick gehen.

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1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3766x hilfreich)



´´Mir ist das zwar wurscht, irgendwie absonderlich ist es aber schon, daß man einen Beissreflex auslöst, wenn man die GRe hochhält. ´´

Wie meinen??? Es ging mir weder für noch gegen Grundrechte, sondern gegen die pathetische Dramatik in der Darstellung .........aber ich gebs auf, wir schreiben aneinander vorbei.

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1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119114 Beiträge, 39683x hilfreich)

quote:
Siehe Eingangsthread.
Wenn Handyempfang dawäre, dann würde es ja über einen Surfstick gehen.

Ich las das
quote:
da er kein Internet hat und der Handyempfang im Haus sehr schlecht ist, meist nicht vorhanden, so dass auch surfsticks keine Lösung sind.

so das nur die Datenversorgung über das Handy/den Surfstick nicht möglich wäre.



Sofern die Telekom gerichtsfest nachweisbare Termine immer wieder ohne nachvollziehbare Begründung verschoben hat, müsste man ihr zivilrechtlich nahetreten - und zwar auf die Füße - kräftig ...




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