Grundrechte verstoßen gegen Bestimmheitsgebot?

8. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
rudedy
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 15x hilfreich)
Grundrechte verstoßen gegen Bestimmheitsgebot?

Hallo Leute,

Die Grundrechte sind doch sehr kurz gefasste und unbestimmte Normen. Was ist "Freiheit des Glaubens" oder das "Eigentum"...oder "Rechtsstaat"...die Normen sind also sehr offen und unbestimmt. Verstoßen sie also nicht gegen das Bestimmtsheitsgebot?
Warum sind die GG eigentlich so kurz formuliert worden? Welcher Gedanke steckt dahinter? Es ist doch gefährlich unbestimmte Normen zu formulieren, die dann vollkommen falsch interpretiert werden...

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Grundrechte verletzt?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

1. Das Bestimmtheitsgebot ist im Grundgesetz festgeschrieben, gilt aber (logischerweise) nicht unbedingt für das Grundgesetz selbst. Wäre es anders, würde ja eine einzelne Bestimmung des Grundgesetz selbiges verfassungswidrig machen.

2. Das Grundgesetz beeinhaltet im Wesentlichen keine konkreten näher bestimmten Regeln, sondern gibt nur eine allgemeine Richtschnur vor, an welche sich sodann die weiteren Gesetze zu halten haben.

3. Wie jeweils ein Artikel des Grundgesetzes zu interpretieren ist und wie nicht, bestimmt letztendlich ausschließlich das Bundesverfassungsgericht. Und die haben das meines Erachtens in den letzten 60 Jahren zumindest im Großen und Ganzen ganz gut hingekriegt.

4. Zu den Einzelfragen empfehle ich einfach mal einen juristischen Kommentar zur Grundgesetz. Dort werden alle Begriffe definiert und anhand der Rechtsprechung des BVerfG interpretiert.

Es würde zulange dauern, alle Begriffe einzeln zu erläutern. Vielleicht nur mal das Beispiel "Rechtsstaat" herausgepickt. Der Begriff bedeutet im Grunde zweierlei. Zum einen bedeutet es, dass alle staatliche Gewalt selbst an Recht(sprechung) und Gesetz gebunden ist. Es gibt also keinen König, keinen Diktator oder Parteichef, der selbst bestimmen kann, was Recht und Gesetz ist, ohne, dass ihn eine unabhängige Justiz bremsen könnte, so nach dem Motto (die Partei, die Partei, die hat immer Recht.. ;) ) Zum anderen bedeutet es, dass der Bürger das Recht hat, sich gegen staatliche Maßnahmen vor Gericht zu wehren. In manchen anderen Gesellschaftssystemen gibt es zum Beispiel gar kein Verwaltungsrecht, also die Möglichkeit, Maßnahmen staatlicher Gewalt anzufechten, geschweige denn erfolgreich.



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"justice"

-- Editiert am 08.12.2010 13:00

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
rudedy
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 15x hilfreich)

Kennst du vllt ein Buch, wi ich merh zu diesem Thema erfahren könnte?
Warum die Normen unbestimmt sind? Was das für Vorteile und Nachteile hat? etc..

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)


Wie wäre es mit der Lektüre des EStG?

Da kann man sehr schön sehen, wohin zu viel Regelungswut führt.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Was ist "Freiheit des Glaubens" oder das "Eigentum"...oder "Rechtsstaat".


Hast du kein Wörterbuch?

Dieselbe Diskussion haben wir doch auch alle paar Monate zur angeblichen Unbestimmtheit des Beleidigungstatbestandes.

Verfassungen beziehen sich in ihrer Wortwahl immer auf etablierte Begriffe (andernfalls erläutern sie, was sie genau meinen).

Deswegen sind in der US-Verfassung Begriffe wie "natural born citizen" oder "high crimes and misdemeanours" nicht erklärt, weil den Gründern klar war, welchen Begriffsumfang diese im jahrhundertelang bestehenden Common Law hatten.

Aus demselben Grund bestimmt die deutsche Verfassung nicht "Eigentum" oder "Freiheit der Kunst". Weil es eben zuvor in Deutschland schon über ein Jahrhundert eindeutige Anwendung dieser Begriffe in der Rechtssprechung gab.

Im übrigen ist als zweites Argument anzubringen, daß jegliche "klare" Definition auch immer eine Einschränkung ist.

Mal als Beispiel: wie genau sollte denn etwa "Freiheit der Religionsausübung" definiert werden, ohne damit etwas auszuschließen, was zu dem Zeitpunkt einfach noch nicht bedacht wurde? Sollte der "Kirche des Gottkönigs Dieter Bohlen" verboten werden können, jeden Morgen das "Cherry Cherry Lady" abzusingen, nur weil die Verfassung das nicht unter die Aufzählung der Freiheiten der Religionsausübung aufgenommen hat?



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