hallo allerseits,
wer kennt sich aus?
mein sohn geht in die 3 klasse grundschule bayern, ist katholisch getauft, die erziehungsberechtigten wurden in den ersten beiden klasen jeweils gefragt, in welchen religionsunterricht er teilnehmen soll/will (gibt versch. an der schule sowie ehtik), er ging in katholisch, weil wir bis dahin keine probleme hatten. nun ist er aber soweit, dass er nicht an gott glauben will und nicht zu seiner erstkommunion gehen will, ich akzeptiere das auch, will ihm ja nichts aufdrängen. aber gerade dieses jahr wurde er nicht gefragt, wurde einfach zu katholisch eingetragen, wo auch der kommunionsunterricht beim pfarrer mit inbegriffen ist.
habe gestern (3/4 wochen nach schulanfang) nun nen brief an die klassenlehrerin geschrieben, dass er bitte zu ethik wechseln sollte. die lehnte das ohne gründe ab.
hat ein kind nicht auch recht auf religionsfreiheit? kennt ja jemand gesetze, die die schule diesbezüglich betreffen.
mit dem pfarrer hab ich gestern telefoniert, an der kommunion muss er nicht teilnehmen, am unterricht schon (wurde aber da schon ziemlich angeschnauzt, was ich für dumme fragen hätte, ob ich noch nicht lange genug hier wohne, dass ich das nicht wisse, so "freundlich" ist hier die kirche, aber wieso kommunionsunterricht, wenn er nicht zur kommunion geht??
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Grundschule Religionsunterricht
Grundrechte verletzt?
Grundrechte verletzt?
Also, wir haben eine Schulpflicht, aber keine Teilnahmepflicht am Kommunionsunterricht. Du meldest das Kind nicht an, und gut ist.
Komplizierter sehe ich das in der Schule. Wenn denn Ethik-Unterricht angeboten wird, dann sollten die Eltern eigentlich ein Wahlrecht haben. Da schaust Du mal in das Landesschulgesetz und auch in die Schulordnung. Es könnte sein, dass die Kinder, die einer bestimmten Konfession angehören, auch an dem entsprechenden Religionsunterricht teilnehmen müssen. Ich würde so eine Regelung allerdings für verfassungswidrig halten. Es gibt die grundgesetzlich garantierte Religionsfreiheit, und die ist m.E. nicht durch die Zugehörigkeit zu einer Religion aushebelbar. Da müsste das Recht der Eltern (Erziehung ist primär Elternsache, Art. 6 GG
) Vorrang haben.
wirdwerden
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danke erstmal
naja, dieser kommunionsunterricht ist automatisch bestandteil des kath. religionsunterricht, d.h. pflicht ist ja 3 std die woche und 2 davon sind kommunionsunterricht. bei diesem komischen pfarrer
und ich denke, es ist nicht so, dass sie an dem unterricht teilnemen müssen, wessen konfession sie angehören, denn in der ersten und zweiten klasse wurden wir ja noch gefragt, es wurde nicht automatisch gemacht.
im landesschulgesetz bayern steht jetzt, dass die eltern sie vom religionsunterricht befreien können. aber vielleicht gelten da fristen? aber wie soll ich fristen einhalten, wenn ich nicht mal gefragt wurde?
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Da gibt es keine Fristen. Es geht ja um eine Entscheidung für die Zukunft. Ich würde förmlich beantragen, das Kind ab sofort zum Ethik-Unterricht wechseln zu lassen. Und für den Fall, dass dies verweigert werde, um einen beschwerdefähigen Bescheid bitten.
Ich hab noch einen Tipp, keine Ahnung, ob das weiter bringt, aber trotzdem: es gibt ein Religionserziehungsgesetz. Schau da doch auch mal rein.
Aber primär ist nach wie vor Art. 6 GG
einschlägig, gekoppelt mit der Religionsfreiheit.
wirdwerden
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http://www.starnberg.de/index.php?id=331
Kirchenaustrittserklärung
Mündliche Erklärung:
Sie können den Kirchenaustritt durch Vorsprache beim Standesamt (Hauptwohnsitz) erklären. Hierzu benötigen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass. Der Austritt wird sofort wirksam.
Tipp: Bringen Sie Ihre Lohnsteuerkarte ebenfalls mit, dann kann unser Einwohnermeldeamt den Kirchenaustritt sofort eintragen. Denn nur wenn dieser auf der Lohnsteuerkarte vermerkt ist, führt Ihr Arbeitgeber keine Kirchensteuer mehr ab. Sie können aber auch ohne Lohnsteuerkarte aus der Kirche austreten!
Schriftliche Erklärung:
Diese Erklärung ist nur wirksam, wenn die Unterschrift des Erklärenden auf der schriftlichen Austrittserklärung notariell beglaubigt ist. Der Kirchenaustritt ist erst mit Eingang beim zuständigen Standesbeamten wirksam.
Austrittserklärung von minderjährigen Personen
Zu welcher Religion sich ein Jugendlicher nach Vollendung des 14. Lebensjahres bekennen will, steht ihm gemäß dem Gesetz über die religiöse Kindererziehung selbst zu. Dieses umfasst auch das Recht, dass der Jugendliche aus einer Kirche, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft austritt.
Was ist notwendig?
unter 12 Jahren
Das Kind kann den Kirchenaustritt noch nicht selbst erklären.
Hier können der/die Erziehungsberechtigte/n stellvertretend handeln.
zwischen 12 und 14 Jahren
Hier kann das Kind den Austritt auch noch nicht selbst erklären.
Hier können der/die Erziehungsberechtigte/n ebenfalls stellvertretend handeln.
Jedoch bedarf es hier der ausdrücklichen Zustimmung des Kindes.
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quote:
(2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen.
Über die Teilnahme schon, über die Nichtteilnahme nicht....
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