Hallo,
ich arbeite in einer vollstationären Wohnform. Ein Betreuter von mir soll nun in eine andere Wohngruppe im selben Haus ziehen aus wirtsch. Gründen (Neueinzug), die offizielle Begründung ist jedoch eine andere (er wird in der anderen WG mehr gefördert). Der Klient ist nicht damit einverstanden. Außerdem ist im Heimvertrag eine Klausel, dass ein Umzug innerhalb des Heimes nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Bewohners erfolgen kann. Die Leitung möchte das dennoch durchsetzen und beruft sich auf das Hausrecht. Ich bin der Meinung, das ist nicht rechtens! Wie seht Ihr das? Darüber hinaus verstößt es doch auch gg. das Selbstbestimmungsrecht....
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Hausrecht vs. Heimvertrag?
Grundrechte verletzt?
Grundrechte verletzt?
quote:
Darüber hinaus verstößt es doch auch gg. das Selbstbestimmungsrecht..
Das kommt auf den jeweiligen Betreuungsvertrag an. Im Krankenhaus hast du auch kein "Selbstbestimmungsrecht", in welchem Zimmer du liegen darfst.
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"War mein Rat hilfreich? Freue mich immer über Bewertungen mit 3-5 Sternen. "
Der Vertrag liefert doch die Antwort, oder nicht?
Außerdem ist im Heimvertrag eine Klausel, dass ein Umzug innerhalb des Heimes nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Bewohners erfolgen kann.
Wenn man das Beispiel Mietverhältnis nimmt, dann ist der VM auch an vertragl. Vereinbarungen, z. B. an Kündigungsfristen, gebunden und kann im Rahmen seines Hausrechts nicht nach Gusto den Mieter rauswerfen.
-- Editiert HeHe am 22.11.2011 15:58
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Und mit dem GG hat das gar nichts zu tun. Denn das sichert nur die Rechte des Bürgers gegenüber dem Staat. Nicht die Rechte von privaten Vertragspartnern untereinander. Hier kommt es auf den Vertrag an und auf die Heimordnung, sofern eine existiert.
wirdwerden
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Was sagt denn der Heimvertrag bezügl. des Kündigungsrechts der Einrichtung aus?
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die Ausübung des Hausrechts kann nicht grundsätzlich eine Nichtigkeit vertraglicher Vereinbarungen bewirken. In dem von Ihnen geschilderten Fall ist dies m.E. sicherlich ausgeschlossen.
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Herzliche Grüße,
[color=blue]TachelesNow
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