Hausrecht vs. Heimvertrag?

22. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
jokena81
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 5x hilfreich)
Hausrecht vs. Heimvertrag?

Hallo,

ich arbeite in einer vollstationären Wohnform. Ein Betreuter von mir soll nun in eine andere Wohngruppe im selben Haus ziehen aus wirtsch. Gründen (Neueinzug), die offizielle Begründung ist jedoch eine andere (er wird in der anderen WG mehr gefördert). Der Klient ist nicht damit einverstanden. Außerdem ist im Heimvertrag eine Klausel, dass ein Umzug innerhalb des Heimes nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Bewohners erfolgen kann. Die Leitung möchte das dennoch durchsetzen und beruft sich auf das Hausrecht. Ich bin der Meinung, das ist nicht rechtens! Wie seht Ihr das? Darüber hinaus verstößt es doch auch gg. das Selbstbestimmungsrecht....

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lenina Huxley
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 434x hilfreich)

quote:
Darüber hinaus verstößt es doch auch gg. das Selbstbestimmungsrecht..


Das kommt auf den jeweiligen Betreuungsvertrag an. Im Krankenhaus hast du auch kein "Selbstbestimmungsrecht", in welchem Zimmer du liegen darfst.

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Der Vertrag liefert doch die Antwort, oder nicht?

Außerdem ist im Heimvertrag eine Klausel, dass ein Umzug innerhalb des Heimes nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Bewohners erfolgen kann.

Wenn man das Beispiel Mietverhältnis nimmt, dann ist der VM auch an vertragl. Vereinbarungen, z. B. an Kündigungsfristen, gebunden und kann im Rahmen seines Hausrechts nicht nach Gusto den Mieter rauswerfen.

-- Editiert HeHe am 22.11.2011 15:58

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Und mit dem GG hat das gar nichts zu tun. Denn das sichert nur die Rechte des Bürgers gegenüber dem Staat. Nicht die Rechte von privaten Vertragspartnern untereinander. Hier kommt es auf den Vertrag an und auf die Heimordnung, sofern eine existiert.

wirdwerden

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#4
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

Was sagt denn der Heimvertrag bezügl. des Kündigungsrechts der Einrichtung aus?

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#5
 Von 
guest-12311.04.2019 18:17:55
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 168x hilfreich)


die Ausübung des Hausrechts kann nicht grundsätzlich eine Nichtigkeit vertraglicher Vereinbarungen bewirken. In dem von Ihnen geschilderten Fall ist dies m.E. sicherlich ausgeschlossen.

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Herzliche Grüße,
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[color=green]Hinweis: sollte Form oder Inhalt dieses Beitrags den Eindruck einer Rechtsberatung erwecken, so bitte ich ausdrücklich um Verzeihung! Wenn Sie in der Sache ganz sicher gehen möchten, klicken Sie bitte hier, um gegen ein kleines Entgelt in den Genuß einer echten Rechtsberatung zu kommen. [/color]

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