Zwischen zwei Häusern verläuft ein Weg, der als Durch- bzw. Grundstückeinfahrten dient.
An beiden Grundstücken verlaufen Grünstreifen, die nicht befahrbar sind.
Um eine Fahrbahnverbreiterung zu erreichen, wird der Grünstreifen von Grundbesitzer A zu asphaltiert und die Fahrbahn direkt an die Hauswand gelegt. Bei Grundbesitzer B passiert nichts, er behält seinen Abstand zur Fahrbahn und lässt seine Hecke 60 cm weit in den Weg überwachsen.
Was ist hier mit der Gleichbehandlung?
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Kommune: Gleichbehandlung von Bürgern?
25. Oktober 2012
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Frage vom 25. Oktober 2012 | 17:20
Von
Status: Frischling (46 Beiträge, 4x hilfreich)
Kommune: Gleichbehandlung von Bürgern?
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#1
Antwort vom 26. Oktober 2012 | 13:09
Von
Status: Lehrling (1039 Beiträge, 532x hilfreich)
quote:
Was ist hier mit der Gleichbehandlung?
Nur Gleiches ist gleich zu behandeln. Gibt es eine Begründung für den Umbau rein zu Lasten A's? Wenn es eine sachliche gibt (etwa "der Streifen auf Seiten von B ist unterspült und würde die Last nicht aushalten"), muß auch nicht gleichbehandelt werden.
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#2
Antwort vom 26. Oktober 2012 | 18:08
Von
Status: Frischling (46 Beiträge, 4x hilfreich)
Nein, völlig ohne Begründung.
Das einzige Argument ist Fahrbahnerweiterung aus Verkehrssicherheitsgründen.
Aber B ist bei der Kommune angestellt.
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#3
Antwort vom 29. Oktober 2012 | 12:56
Von
Status: Lehrling (1039 Beiträge, 532x hilfreich)
quote:
Nein, völlig ohne Begründung.
Noch mal zur Klarstellung: es kommt nur darauf an, ob es eine nachvollziehbare Begründung *gibt* und nicht, ob man sie dir gegenüber (schon) geäußert hat.
Hast du mal um Aufklärung angefragt, warum die Erweiterung (nur) zu deinen Lasten erfolgte?
quote:
Aber B ist bei der Kommune angestellt.
Kann natürlich ein Indiz für Mauschelei sein, muß es aber nicht.
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#4
Antwort vom 29. Oktober 2012 | 17:45
Von
Status: Unparteiischer (9557 Beiträge, 2353x hilfreich)
Wurde denn etwas von Ihrem Grundstück weggenommen? Wenn ja, welche Entschädigungen wurden gezahlt? Das muss doch ein umfangreiches Verwaltungsverfahren gegeben haben.
Oder gehörte der Grünstreifen gar nicht Ihnen? Dann sind Ihre Möglichkeiten auch nur äußerst begrenzt.
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