Kontrolle der Personaldaten (Ausweiß / Reißpass ect.)

22. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb415042-63
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)
Kontrolle der Personaldaten (Ausweiß / Reißpass ect.)

Hallo, ich habe eine Frage zum Thema, Kontrolle der Personalien.

Ich selbst war mal zu Besuch in einem Frankfurter Rechnenzentrum. Als wir am Empfang waren, verlangte der Sicherheitsmitarbeiter, unsere Ausweiße. Es ging hier bei um den Zutritt ins Verwaltungsgebäude und nicht ins Rechnenzentrum.

Ich bin mir ziemlich sicher, das private Sicherheitsunternehmen keine Ausweißkontrollen machen dürfen! Oder sehe ich das falsch? Wäre jetzt dort die Polizei vor Ort, dann ja, aber solange es ein privates Unternehmen ist, und ich keine Randale oder Sachbeschädigung begehe oder sonstwas dürfen die von mir doch keinen Ausweiß verlangen?

Wie ist da die rechtliche Lage?

Danke

-- Editier von fb415042-63 am 22.05.2015 12:26

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Wie ist da die rechtliche Lage? Selbstverständlich dürfen Sie sich weigern, den vorzuzeigen - dann dürfen Sie halt nicht rein. Falls Sie ein Bankkonto haben - haben Sie da den Bankmenschen bei der Beantragung auch gefragt, ob der den Ausweis auch wirklich sehen dürfte? Die Bank ist nämlich genauso ein "privates Unternehmen" wie die Sicherheitsfirma...

-- Editiert von muemmel am 22.05.2015 12:44

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb415042-63
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Bank? Keine Bank, sondern ein Rechnenzentrum :)

Es ging nur für den Zugang ins Verwaltungsgebäude, wegen Meeting vor Ort.

Daher war ich da leicht verwirrt, warum er meine Daten haben wollte. Und auch den Ausweiß.

-- Editiert von fb415042-63 am 22.05.2015 12:53

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Bank? Keine Bank, sondern ein Rechnenzentrum


Ändert aber nichts an der Tatsache:
- Du warst nicht verpflichtet, den Ausweis vorzuzeigen
- Der Sicherheitsmitarbeiter war nicht verpflichtet, dich reinzulassen

Er hat dir das Angebot gemacht "ich lasse dich rein, wenn du den Ausweis vorzeigst".
Das Angebot hast du akzeptiert.
Das hättest du nicht müssen - dann wärst du halt draußen geblieben.


-- Editiert von drkabo am 22.05.2015 13:16

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Das nennt man Zugangskontrolle nach Identifikation.

Und ja JEDER darf den Ausweis von Dir verlangen. Der Müller-Schnurz genauso wie der Meier-Piepenbrink.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb415042-63
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Aso, heißt also im Klartext, verlangen kann er, aber muss ich nicht. Muss dann eben mit der Tatsache leben, nicht rein zu kommen. Ok, das hilft mir weiter, danke für eure Antworten.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat:
heißt also im Klartext, verlangen kann er, aber muss ich nicht. Muss dann eben mit der Tatsache leben, nicht rein zu kommen.

Absolut korrekt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 731x hilfreich)

Hier spielt sicherlich auch der gesetzliche Datenschutz eine Rolle, wenn in dem Rechenzentrum sensible Daten, wie etwa die von Personen gelagert werden. Es ergeben sich beträchtliche Haftungsrisiken, ggfs. sogar (Konventional-)Strafen, wenn die nicht dokumentieren wer da Zugriff auf die Systeme haben könnte.
Vom Verwaltungsgebäude aus gibt es sicherlich Zugriffsmöglichkeiten auf diverse Maschinen.

Firmen die in .de IT-Dienstleistungen an Dienstleister auslagern sind gesetzlich dazu gehalten den Diestleister auf diverse Sicherheitsmaßnahmen zu verpflichten.Überlicherweise steht dadrin auch dass dokumentiert wird, wer in Reichweite der System kommt. Und wenn ein Fremder kommt, muss eben der Ausweis her.

Dürfte auch in den Branchenstandards bzw. ISO-Zertifzierungen für Rechenzentren als Richtlinie enthalten sein.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Zitat (von maestro1000):
ISO-Zertifzierungen für Rechenzentren als Richtlinie enthalten sein.
Stimmt - das wäre u.a. ISO 27001, ISO 9000 u.a. Normen. Selbst in den Aussenbereich von RZs kommt man nur nach entsprechenden Kontrollen.
Es ist aber auch richtig, das in allen Industrieparks der Nation ein Zutritt nur nach Vorlegen des Ausweises möglich ist. Hat dann mit Datenschutz wenig zu tun. Egal ob LKW-Fahrer aus Litauen oder Prokurist aus Berlin - es kommt keiner rein ohne Perso-Vorlage. Diese Regelung wurde von keinem Landesdatenschutzbeauftragten bemängelt, wenn die Verarbeitung der Daten korrekt erfolgt. In solchen Fällen werden die Interessen abgewogen und da bringen Unternehmen einfach ein paar Pfund mehr auf die Waage.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

2x Hilfreiche Antwort

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