Lehrerin zieht Handy ein

8. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
userxyz
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Lehrerin zieht Handy ein

Servus, die Lehrerin hat heute mein Handy eingezogen da ich damit im Unterricht hantiert habe. Ich habe mir das Handy nach dem Unterricht wieder vom Tisch genommen da ich davon ausgegangen bin, dass die Sache damit geregelt ist. Der Lehrer hat mich dann nochmal zu sich gerufen und ich musste das Handy wieder abgeben. Jetzt muss ein Elternteil in die Schule fahren und das Handy abholen. Das geht nicht weil meine Eltern den ganzen Tag arbeiten. 1.Ist das rechtlich in Ordnung was die Lehrer da gemacht haben?
2.Darf die Schule das Handy über das Wochenende behalten?
3.Würde eine Vollmacht meiner Eltern reichen um mir das Handy zurück zu holen, weil sie persönlich eben nicht in die Schule kommen können.

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Was ein Lehrer darf ist von Bundesland zu Bundesland und sogar teilweise von Schule zu Schule verschieden. Das Entziehen über das Wochenende ist sicherlich nicht verhältnismäßig, aber darüber gibt es noch keine Urteile. In der Regel geht man davon aus, dass das Gerät noch am gleichen Tag zurückzugeben ist.

https://anwaltauskunft.de/magazin/gesellschaft/bildung-forschung/939/handy-in-der-schule-was-ist-erlaubt/

-- Editiert von micbu am 08.12.2016 16:12

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38380 Beiträge, 13985x hilfreich)

Es gibt auch andere Regelungen. Mal in die Schulordnung gucken.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Es gibt auch andere Regelungen. Mal in die Schulordnung gucken.

wirdwerden


Eine Schuldordnung kann nicht über den Gesetz agieren...

Dass das Handy am Abend abgegeben werden muss, ist eine gebilligte Enteignung. Alles darüber hinaus ist ein Problem für die Lehrer, da auch Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Eine Schuldordnung kann nicht über den Gesetz agieren...
Nein, natürlich nicht, hat ja auch niemand behauptet.

1x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von TomRohwer):
Wenn die Schule einem Schüler dessen Eigentum abnimmt und meint, es aus irgendwelchen Gründen dem Schüler nicht nach Unterrichtsende zurückgeben zu können (Messer, Schreckschusswaffe, Zigaretten, Alkohol, Drogen, ...), dann muss sie die Eltern/Sorgeberechtigten informieren und das Eigentum des Schülers diesen aushändigen.


Und genau das scheint doch hier angeboten worden zu sein - Eltern sollen abholen kommen.

Zitat (von userxyz):
3.Würde eine Vollmacht meiner Eltern reichen um mir das Handy zurück zu holen, weil sie persönlich eben nicht in die Schule kommen können.


Eigentlich ja. Dürfte aber zu weiteren Problemen führen, den Die Lehrerin hat sich sicher was dabei gedacht nicht Dir, sondern nur den Eltern das Teil zurückzugeben. Ich würde es nicht auf die Spitze treiben.


Berry

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von userxyz):
Würde eine Vollmacht meiner Eltern reichen um mir das Handy zurück zu holen, weil sie persönlich eben nicht in die Schule kommen können.

Eher nein, die Lehrerin will den Eltern vielleicht noch ein paar andere Dinge zum Unterricht erklären. Lehrer sind auch oft so kulant, das eben dann die Eltern das Handy bei denen Zuhause abgeholt werden kann, wenn die Eltern wirklich berufstätig sind.

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von TomRohwer):
Wenn die Schule einem Schüler dessen Eigentum abnimmt und meint, es aus irgendwelchen Gründen dem Schüler nicht nach Unterrichtsende zurückgeben zu können (Messer, Schreckschusswaffe, Zigaretten, Alkohol, Drogen, ...), dann muss sie die Eltern/Sorgeberechtigten informieren und das Eigentum des Schülers diesen aushändigen.


Und genau das scheint doch hier angeboten worden zu sein - Eltern sollen abholen kommen.

Zitat (von userxyz):
3.Würde eine Vollmacht meiner Eltern reichen um mir das Handy zurück zu holen, weil sie persönlich eben nicht in die Schule kommen können.


Eigentlich ja. Dürfte aber zu weiteren Problemen führen, den Die Lehrerin hat sich sicher was dabei gedacht nicht Dir, sondern nur den Eltern das Teil zurückzugeben. Ich würde es nicht auf die Spitze treiben.


Berry


Sie muss das Handy nach Schulschluss abgeben! Oder benenne mir bitte die rechtliche Situation. Es ist eine Enteingung, wenn die Lehrerin das Handy vom Schüler konfisziert und nicht mehr zurückgibt.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von userxyz):
Würde eine Vollmacht meiner Eltern reichen um mir das Handy zurück zu holen, weil sie persönlich eben nicht in die Schule kommen können.

Eher nein, die Lehrerin will den Eltern vielleicht noch ein paar andere Dinge zum Unterricht erklären. Lehrer sind auch oft so kulant, das eben dann die Eltern das Handy bei denen Zuhause abgeholt werden kann, wenn die Eltern wirklich berufstätig sind.


Ich bin da echt überrascht. Auf welcher rechtlichen Grundlage darf denn die Lehrerin das Handy deiner Meinung nach konfiziszieren? Es ist nicht ihr Eigentum.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

xxx

-- Editiert von Rechtschreibung am 13.12.2016 03:51

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Das Entziehen über das Wochenende ist sicherlich nicht verhältnismäßig
Sicherlich doch.

Zitat:
Dass das Handy am Abend abgegeben werden muss, ist eine gebilligte Enteignung.
Und was soll nun eine "gebilligte Enteignung" sein? Wer hat diese gebilligt? Außerdem musste der Schüler das Handy doch gar nicht am Abend abgeben, sondern während der Schulzeit. Oder war das zufällig abends?

[GELÖSCHT UNANGEMESSEN]

Zitat:
Eine Schuldordnung kann nicht über den Gesetz agieren...
Hier etwas Neues. Sie können sich jetzt aussuchen, welche meine beiden (jeweils für sich genommen richtige) Gegenthesen nun Ihre als falsch beweist:

- Die Schulordnung ist Teil des Gesetzes.

- Die Schulordnung kann sehr wohl über das Gesetz agieren.

Zitat:
Oder benenne mir bitte die rechtliche Situation.
Das macht Sir Berry bestimmt gerne. Benennen Sie ihm doch vorher den Namen der Schule, die der TE besucht. Dass es darauf ankommen kann, hat man Ihnen ja schon im ersten Satz der ersten Antwort verraten.
[GELÖSCHT UNANGEMESSEN]

-- Editiert von Rechtschreibung am 13.12.2016 03:57

-- Editiert von Moderator am 13.12.2016 09:37

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Temperatio
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 10x hilfreich)

Denke auch, dass der Lehrer sich was dabei gedacht hat, dass die Eltern das Handy abholen sollen und daher denke ich, dass solch eine Vollmacht wenig Sinn macht. Generell denke ich, dass es nicht ganz okay ist/war von dem Lehrer das Handy ein ganzes Wochenende zu behalten. Aber dies ist ja dem Grund geschuldet, dass deine Eltern das Handy nicht abholen können. Ist doof, aber Möglichkeiten es vorher abzuholen, sind ja somit gegeben.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Rechtschreibung):
Zitat:
Das Entziehen über das Wochenende ist sicherlich nicht verhältnismäßig
Sicherlich doch.

Zitat:
Dass das Handy am Abend abgegeben werden muss, ist eine gebilligte Enteignung.
Und was soll nun eine "gebilligte Enteignung" sein? Wer hat diese gebilligt? Außerdem musste der Schüler das Handy doch gar nicht am Abend abgeben, sondern während der Schulzeit. Oder war das zufällig abends?

[GELÖSCHT UNANGEMESSEN]

Zitat:
Eine Schuldordnung kann nicht über den Gesetz agieren...
Hier etwas Neues. Sie können sich jetzt aussuchen, welche meine beiden (jeweils für sich genommen richtige) Gegenthesen nun Ihre als falsch beweist:

- Die Schulordnung ist Teil des Gesetzes.

- Die Schulordnung kann sehr wohl über das Gesetz agieren.

Zitat:
Oder benenne mir bitte die rechtliche Situation.
Das macht Sir Berry bestimmt gerne. Benennen Sie ihm doch vorher den Namen der Schule, die der TE besucht. Dass es darauf ankommen kann, hat man Ihnen ja schon im ersten Satz der ersten Antwort verraten.
[GELÖSCHT UNANGEMESSEN]

-- Editiert von Rechtschreibung am 13.12.2016 03:57

-- Editiert von Moderator am 13.12.2016 09:37


Mach weiter so. Bald bist du hier gelöscht und dann ist endlich Ruhe:

https://anwaltauskunft.de/magazin/gesellschaft/bildung-forschung/939/handy-in-der-schule-was-ist-erlaubt/


Fest steht: Auch beim Einkassieren eines Schülerhandys gilt der sogenannte Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Selbst wenn ein Lehrer den Entzug des Handys als pädagogische Maßnahme anwendet, darf er das Gerät nicht beliebig lange behalten. „Bei einem Verstoß gegen das Einschaltverbot kann man davon ausgehen, dass das Handy noch am selben Tag zurückgegeben werden muss", so Dr. Matthias Ruckdäschel vom DAV.

oder

http://www.focus.de/familie/schule/recht/wie-weit-duerfen-lehrer-gehen-schulrecht_id_1731770.html

Das Handy muss nach dem Unterricht, spätestens nach der Schule dem Schüler wiedergegeben werden.


Und falsch, die Schulordnung darf natürlich (!) nicht gegen geltendes Recht verstoßen.


Hast du keine Freunde, die du trollen kannst? Offensichtlich nicht... :devil:

-- Editiert von asd1971 am 16.12.2016 11:56

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12305.05.2021 11:24:05
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 36x hilfreich)

Zitat:

Fest steht: Auch beim Einkassieren eines Schülerhandys gilt der sogenannte Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Selbst wenn ein Lehrer den Entzug des Handys als pädagogische Maßnahme anwendet, darf er das Gerät nicht beliebig lange behalten. „Bei einem Verstoß gegen das Einschaltverbot kann man davon ausgehen, dass das Handy noch am selben Tag zurückgegeben werden muss", so Dr. Matthias Ruckdäschel vom DAV.

Und falsch, die Schulordnung darf natürlich (!) nicht gegen geltendes Recht verstoßen.


Schon mal daran gedacht, daß der Schule/dem Lehrer ein Teil der elterlichen Personensorge übertragen wurde?

"Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen."

Erziehen = Handy einkassieren, weil es den Unterricht stört. Können Mama und Papa doch auch machen, oder?

Kind minderjährig? Dann

Handy nur an Eltern herausrücken = von Personensorgeberechtigtem 1 an Personensorgeberechtigtem 2

Die Lehrerin will es ja gar nicht für sich behalten, sondern den Eltern zurückgeben um dann mgl. im Gespräch darauf hinweisen, daß Kind den Unterricht durch Handyspielerei stört und die Lernziele gefährdet sind.

Mögliche Folge: Nachhaltige Störung des Unterrichts und Ausschluß von Handy-Kind vom Unterricht der Lehrerin im Interesse der anderen Kinder.

Aufenthaltbestimmungsrecht: "Geh doch bitte vor die Tür und erledige deine Handy-Angelegenheiten dort, aber nicht vom Schulhof entfernen."

Ich verstehe sowieso nicht, wieso die Lehrerin das Handy einkassiert hat. Eine Verwarnung, dann Handy mitsamt Kind vor die Klassentür bitten und kurzen Zweizeiler an die Eltern. Und das solange machen, bis Einsicht herrscht.

Dann stellt sich die Frage doch überhaupt nicht, wann ein Handy zurückgegeben werden muß.



-- Editiert von Sambor am 17.12.2016 13:25

3x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Sambor):
Zitat:

Fest steht: Auch beim Einkassieren eines Schülerhandys gilt der sogenannte Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Selbst wenn ein Lehrer den Entzug des Handys als pädagogische Maßnahme anwendet, darf er das Gerät nicht beliebig lange behalten. „Bei einem Verstoß gegen das Einschaltverbot kann man davon ausgehen, dass das Handy noch am selben Tag zurückgegeben werden muss", so Dr. Matthias Ruckdäschel vom DAV.

Und falsch, die Schulordnung darf natürlich (!) nicht gegen geltendes Recht verstoßen.


Schon mal daran gedacht, daß der Schule/dem Lehrer ein Teil der elterlichen Personensorge übertragen wurde?

"Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen."

Erziehen = Handy einkassieren, weil es den Unterricht stört. Können Mama und Papa doch auch machen, oder?

Kind minderjährig? Dann

Handy nur an Eltern herausrücken = von Personensorgeberechtigtem 1 an Personensorgeberechtigtem 2

Die Lehrerin will es ja gar nicht für sich behalten, sondern den Eltern zurückgeben um dann mgl. im Gespräch darauf hinweisen, daß Kind den Unterricht durch Handyspielerei stört und die Lernziele gefährdet sind.

Mögliche Folge: Nachhaltige Störung des Unterrichts und Ausschluß von Handy-Kind vom Unterricht der Lehrerin im Interesse der anderen Kinder.

Aufenthaltbestimmungsrecht: "Geh doch bitte vor die Tür und erledige deine Handy-Angelegenheiten dort, aber nicht vom Schulhof entfernen."

Ich verstehe sowieso nicht, wieso die Lehrerin das Handy einkassiert hat. Eine Verwarnung, dann Handy mitsamt Kind vor die Klassentür bitten und kurzen Zweizeiler an die Eltern. Und das solange machen, bis Einsicht herrscht.

Dann stellt sich die Frage doch überhaupt nicht, wann ein Handy zurückgegeben werden muß.



-- Editiert von Sambor am 17.12.2016 13:25


Lies bitte die Antworten von den Anwälten. Die sind sicher kompetenter wie wir beide...

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12307.11.2021 15:19:12
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 43x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Burkhard-Coesfeld):
"Lehrer darf Handy von Schüler tagelang einziehen

Das steht aber so nicht im Urteil! http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/279b/bs/10/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=JURE170029713&doc.part=L&doc.price=0.0#focuspoint

Denn die Klage wurde abgewiesen, da die Massnahme vorüber war, keine negative Nachwirkungen hatte, keine Wiederholungsgefahr besteht und "Die Kläger selbst gehen davon aus, dass die Einziehung des Handys durch den Klassenlehrer im Unterricht noch keinen allzu schweren Eingriff in die Rechte des Klägers zu 3. darstellte". Kurz, das Gericht hat nicht entschieden ob das Einziehen zu- oder nichtzulässig ist. Das Gericht hat nur entschieden, dass es in diesem speziellen Fall keines gerichtlichen Urteils bedarf.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16472 Beiträge, 9287x hilfreich)

Naja, das Gericht hat schon kund getan, dass "3 Tage ohne Handy" weder ein schwerwiegender Eingriff in das Eigentumsrecht noch eine Grundrechtsverletzung darstellen. Und dass es nicht zu beanstanden war, dass die Schule das Handy nur an die Eltern, aber nicht an den Schüler aushändigen wollte.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort



#21
 Von 
norianda
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 18x hilfreich)

Hier geht es genau um dieses Thema, dürfen Lehrer das Handy einziehen und wenn ja, wie lange?
https://youtu.be/-QoHsDZxpi0?t=4m12s (mit dem Link startet es genau bei dem Thema)

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
luenni84
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)

bei uns in der Schule war das immer so, dass der Schüler sich das Handy nach dem unterricht im Sekretariat abholen konnte, teilweise musste das auch ein Elternteil tun. Übers Wochenende ist es nicht rechtens das Handy einzubehalten meiner Meinung nach.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
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