Mit 'n kumpel ein "vertrag" / recht und pflicht

23. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
yorbase
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 19x hilfreich)
Mit 'n kumpel ein "vertrag" / recht und pflicht

Hallo

kurze vorGeschichte :
Es war an einen samstag abend , ich bin mit meinen kumpel und mir (Ich war am steuer) , beim rückwärts rausfahren bin ich mit max. 5 km/h gegen baum gekrach

ist dann das enstanden :

Am nächsten Tag ist er mit seinen bruder zu mir gekommen um den schaden wirklich zu begutachten ,
ich habe mich für eine Reperatur werkstatt eingewilligt um die sache von der welt zu schaffen

schließlich habe ich es auch getan , heute sind wir gemeinsam zu einer lackiererei gefahren , er hat uns abgewimmelt und uns zu einen freien werkstatt geschickt , was wir auch gemacht haben
jedoch gefiel den großen bruder es nichht , weil anscheind kann der "alte kfz-meister" es nicht aber jedoch kennt er einen "spezialisten" ..
schön und gut also sind wir auch von weggefahren und sind zu einen VW werkstatt gefahren

da erzählte man mir dass die erstmal abbauen müssten um den schaden zu begutachten und eventuell neuen heckflügel einbauten müssten..

aber dass ist nicht die sache worauf ich hinauswill ,
meine frage ist : Wir beide haben einen "vertrag" abgeschlossen , dass ich auf den kosten trage

jedoch kann er , die werkstatt aussuchen? oder kann ich es auch aussuchen , weil im "vertrag" ist davon keine abmachung..

wie ist die rechtslage , was würde passieren, wenn er z.b damit zu polizei gehen würde ?

__

ps : mache momentan mein fach-abi und habe auch nicht wirklich das nötige geld , um einen VW werkstatt zu bezahlen , ich möchte möglichs kostengünstig es repariert haben


PS: ich besitze keine versicherung , also fällt es alles auf mich allein zurück

bitte um hilfe

-- Editiert yorbase am 23.05.2012 22:26

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

1. Falsches Forum :forum: denn dein Unfall hat ziemlich wenig mit unserer Verfassung zu tun.

2. Solange man nicht weiß, was in diesem "Vertrag" steht, kann man auch nichts dazu sagen.

3. Grundsätzlich hat ein Geschädigter bei einem Unfall einen Anspruch auf eine Reparatur in einer Fachwerkstatt.

4. Die Polizei interessiert sich nicht dafür, denn diese ist nur für Straftaten zuständig. Versehentlich gegen einen Baum fahren, ist aber nicht strafbar. (solange man nicht besoffen war)



-----------------
"justice"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

quote:
Wir beide haben einen "vertrag" abgeschlossen , dass ich auf den kosten trage

Da ist kein Vertrag, du schuldest laut Gesetz (siehe BGB) Schadensersatz.
Freie Werkstattwahl hat der Geschädigte.



quote:
ich möchte möglichs kostengünstig es repariert haben

Das ist vollkommen irrelevant.



quote:
ich besitze keine versicherung ,

DAS sollte man schnellstens ändern. Die 100 - 150 EUR im Jahr sind eine Investition die man ein Leben lang bereuen kann wenn man sie nicht tätigt.



quote:
mache momentan mein fach-abi

Echt? Kaum zu glauben ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
eine private Haftpflichtversicherung kommt äußerst selten für Schäden die mit dem Betrieb von KFZ zusammenhängen auf.
Vielleicht deshalb im Forum fürs GG, damit das entsprechend geändert wird.
Gruß
Andreas

-----------------
"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

1x Hilfreiche Antwort

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