Polizei Recht auf Personalausweises?

17. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
mec
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 17x hilfreich)
Polizei Recht auf Personalausweises?

Guten Tag,

ich habe eine Frage, ab wann hat ein Polizist die Befugnis meinen Ausweis zu verlangen?
Wann muss ich Ihm den zeigen?

Gruss

Slee

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 832x hilfreich)

Immer.

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#2
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Korrekt. Zur Identifizierung der Person kann die Polizei den Personalausweis immer verlangen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

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#3
 Von 
mec
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 17x hilfreich)

Hi,

auch Grundlos, wenn ich z.B. durch die Stadt gehe oder ähnliches?

Gruß

Slee

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Ja, zur Identifizierung ist auch dies zulässig.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

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#5
 Von 
Dumbele
Status:
Schüler
(427 Beiträge, 118x hilfreich)

Ist das nicht ein wenig einfach? Die Polizei kann nicht ohne Grund irgendwelche Personen anhalten und kontrollieren oder täusche ich mich?
Im übrigen muss man den Ausweis nur besitzen, eine Mitführpflicht besteht nicht.

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#6
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

quote:
Ist das nicht ein wenig einfach? Die Polizei kann nicht ohne Grund irgendwelche Personen anhalten und kontrollieren oder täusche ich mich?
Doch, zur Identifizierung ist dies zulässig.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Hak
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 9x hilfreich)

ich glaube Hr. Roenner hat hier nicht recht.
Hr. Roenner hilft den Menschen gerne und
ich habe nichts gegen ihn. Aber wie ich
diese Verfassungsentscheidung gelesen habe,
kam ich zu dem Schluß, dass er nicht recht hat.
@Slee.
Lese bitte diese Verfassungsentscheidung:
1 BvR 1564/92 März 1995


Mit freundlichen Grüßen

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#8
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Hallo Hak,

quote:
ich glaube Hr. Roenner hat hier nicht recht.
Hr. Roenner hilft den Menschen gerne und
ich habe nichts gegen ihn. Aber wie ich
diese Verfassungsentscheidung gelesen habe,
kam ich zu dem Schluß, dass er nicht recht hat.
Sie brauchen sich doch nicht dafür rechtfertigen, wenn Sie mich korrigieren wollen. Keine Sorge, ich nehme das als kontruktive Kritik auf, sofern es sachlich vorgebracht wird.

Sie haben Recht und haben mich mit Ihren Einwänden überzeugt. Ich korrigiere meine obige Aussage dahingehend und danke Ihnen für die Korrektur.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mec
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 17x hilfreich)

Hi,

wo kann ich diese Verfassungsentscheidung nachlesen : 1 BvR 1564/92 März 1995 ?

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
LawNet
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 42x hilfreich)

Eine Entscheidungssammlung des BVerfG die über das Jahr 1998 hinausgeht findet sich auf
http://www.oefre.unibe.ch
Die oben genannte Entscheidung ist nachzulesen unter:
http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv092191.html

Mit freundlichen Grüßen,
lawnet

-- Editiert von lawnet am 22.03.2006 14:25:24

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Den Beschluss finden Sie unter:

http://www.jurathek.de/showdocument.php?session=571191001&ID=7561&referrer=629


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
black_beautyx
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey,

also den Ausweis muß man herzeigen wenn er verlangt wird ABER man muß den Ausweis nicht aus der Hand geben wenn kein Grund vorliegt.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 981x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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