Guten Tag,
ich habe eine Frage, ab wann hat ein Polizist die Befugnis meinen Ausweis zu verlangen?
Wann muss ich Ihm den zeigen?
Gruss
Slee
Polizei Recht auf Personalausweises?
Grundrechte verletzt?
Grundrechte verletzt?
Immer.
Korrekt. Zur Identifizierung der Person kann die Polizei den Personalausweis immer verlangen.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
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Hi,
auch Grundlos, wenn ich z.B. durch die Stadt gehe oder ähnliches?
Gruß
Slee
Ja, zur Identifizierung ist auch dies zulässig.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
Ist das nicht ein wenig einfach? Die Polizei kann nicht ohne Grund irgendwelche Personen anhalten und kontrollieren oder täusche ich mich?
Im übrigen muss man den Ausweis nur besitzen, eine Mitführpflicht besteht nicht.
quote:Doch, zur Identifizierung ist dies zulässig.
Ist das nicht ein wenig einfach? Die Polizei kann nicht ohne Grund irgendwelche Personen anhalten und kontrollieren oder täusche ich mich?
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
ich glaube Hr. Roenner hat hier nicht recht.
Hr. Roenner hilft den Menschen gerne und
ich habe nichts gegen ihn. Aber wie ich
diese Verfassungsentscheidung gelesen habe,
kam ich zu dem Schluß, dass er nicht recht hat.
@Slee.
Lese bitte diese Verfassungsentscheidung:
1 BvR 1564/92
März 1995
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Hak,
quote:Sie brauchen sich doch nicht dafür rechtfertigen, wenn Sie mich korrigieren wollen. Keine Sorge, ich nehme das als kontruktive Kritik auf, sofern es sachlich vorgebracht wird.
ich glaube Hr. Roenner hat hier nicht recht.
Hr. Roenner hilft den Menschen gerne und
ich habe nichts gegen ihn. Aber wie ich
diese Verfassungsentscheidung gelesen habe,
kam ich zu dem Schluß, dass er nicht recht hat.
Sie haben Recht und haben mich mit Ihren Einwänden überzeugt. Ich korrigiere meine obige Aussage dahingehend und danke Ihnen für die Korrektur.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
Hi,
wo kann ich diese Verfassungsentscheidung nachlesen : 1 BvR 1564/92
März 1995 ?
Gruß
Eine Entscheidungssammlung des BVerfG die über das Jahr 1998 hinausgeht findet sich auf
http://www.oefre.unibe.ch
Die oben genannte Entscheidung ist nachzulesen unter:
http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv092191.html
Mit freundlichen Grüßen,
lawnet
-- Editiert von lawnet am 22.03.2006 14:25:24
Den Beschluss finden Sie unter:
http://www.jurathek.de/showdocument.php?session=571191001&ID=7561&referrer=629
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
Hey,
also den Ausweis muß man herzeigen wenn er verlangt wird ABER man muß den Ausweis nicht aus der Hand geben wenn kein Grund vorliegt.
Gruß
--- editiert vom Admin
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