Polizeiakte/Eintrag

30. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
Masterauge
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Polizeiakte/Eintrag

Hallo,
weiß den jemand nach welcher Zeit und wie man seine Einträge in der Polizeiakte löschen lassen kann?
Werde seit Jahren regelmässig durchsucht weil ich 3 BtmG Einträge
habe.
Der letzte ist aber schon 8 Jahre her!!!
Das ganze ist superblöd beim Autofahren(Pisstest usw.)

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Hi,

derlei ist Landesrecht. Fragen Sie mal beim Datenschutzbeauftragten Ihres Bundeslandes nach!

Gruß vom mümmel

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag,

wie lange die Einträge bestehen bleiben ist in den jeweiligen Polizeigesetzen des jeweiligen Bundeslandes geregelt.

Je nachdem in welchem Bundesland Sie wohnen, bestehen landesspezifische Datenschutzregelungen in dem jeweiligen Landesdatenschutzgesetz, welche sowohl die Auskunft, als auch die Löschung von Einträgen regeln.

Wie bereits im Beitrag von 'mümmel' erwähnt, können Sie sich hierzu an den Landesdatenschutzbeauftragten Ihres Bundeslandes wenden.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Masterauge
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Mümmel,
Hallo Hr.Roenner

Vielen Dank für den Hinweis
Daten werden in der Regel bei Erwachsenen 10 Jahre, bei Jugentlichen 5 Jahre gespeichert.

Löschen und Einsicht der Daten erfolgt direkt bei der Polizei.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Gern geschehen.

Alles Gute!


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
yoyoyo
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag,
Ich bin 16 Jahre alt und hatte vor ca. 1,5 Jahren eine Anzeige wegen Sachbeschädigung gegen Unbekannt, dieses Verfahren wurde jedoch eingestellt. Gestern Abend gegen 21.00 Uhr wurde ich zusammen mit 8 Freunden auf einen Schulhof erwischt und es könnte sein das ich nun eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch bekomme.
Meine Frage ist nun in wieweit diese 2 Sachen in meiner Polizeiakte auftauchen. Ich habe angst das mir diese Geschichten zum Verhängnis werden könnten wenn ich mich später bewerbe... Ich möchte Bankkaaufmann werden.
MfG

-- Editiert von yoyoyo am 03.10.2006 14:42:11

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12303.02.2009 04:43:02
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 0x hilfreich)

Da brauchst du dir keine Sorgen zu machen. Entscheidend für die Bewerbung um einen Ausbildungsplatz oder eine Arbeitsstelle ist das Führungszeugnis. Darin werden nur Jugend(haft)strafen von mindestens zwei Jahren vermerkt. Für den Hausfriedensbruch wirst du allerdings schlimmstenfalls ein paar Sozialstunden kriegen. Dein Führungszeugnis ist also sauber.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12303.02.2009 04:43:02
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 0x hilfreich)

Da brauchst du dir keine Sorgen zu machen. Entscheidend für die Bewerbung um einen Ausbildungsplatz oder eine Arbeitsstelle ist das Führungszeugnis. Darin werden nur Jugend(haft)strafen von mindestens zwei Jahren vermerkt. Für den Hausfriedensbruch wirst du allerdings schlimmstenfalls ein paar Sozialstunden kriegen. Dein Führungszeugnis ist also sauber.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
yoyoyo
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, da bin ich aber erleichert! :)
Vielen dank!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Stephan_123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Ich bin momentan 15 Jahre alt und wohne in Hessen.

Ich habe als ich 14 Jahre alt war eine vorladung bei der Polizei bekommen,wegen betrugs in ebay(dies wurde aber eingestellt).

Jetzt bin ich 15 (1Jahr später) und ich hatte wieder eine Vorladung bei der Polizei wegen Betrungs in ebay bekommen (dies wurde wieder eingetsellt).

Jetzt habe ich mir geschworen nie wieder in ebay reinzugehen.

Ich habe nun 2 Akten bei der Polizei liegen.

Ich bin 15 und bin in der 9Klasse mit einem sehr gutem Realschulzeugnis und will auch
Abitur etc.. machen.

Wenn ich mal größer werde,werden die 2 Akten mir nicht zum Verhängnis?,
weil wenn ich mich irgendwo bewerben will..(sieht mein Arbeitgeber diese 2 Akten doch? oder er kann sie bestimmt bei der Polizei beantragen ,oder?):(

wann werden die 2 Akten gelöscht??

Bitte um Hilfe!!!:(

Ich würde mich auf eine schnelle und ausführliche Antwort sehr freuen.

mfG Stephan


-- Editiert von Stephan_123 am 08.02.2008 12:54:09

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Hi,

merke: Du sollst nicht in mehreren Threads posten!
Deine Frage habe ich Dir in dem anderen Thread beantwortet.

Gruß vom mümmel

3x Hilfreiche Antwort

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