Private Krankenversicherung

17. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
Joe_m900
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 6x hilfreich)
Private Krankenversicherung

Hallo Forum,

zunächst einmal sorry, für den Fall, dass ich im falschen Forum bin. Ich habe eine Frage zur privaten Krankenversicherung:
Ist es üblich und rechtens, dass die Beitragsrückerstattung bzw. der Ausgleich von Rechnungen erst im Spätsommer des Folgejahres erfolgt? Kann ich hier Zinsen in Rechnung stellen / eine zeitnahe Auszahlung (nach Rechnungsvorlage) einfordern?

Danke und schönen Gruß,
Joe

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2 Antworten
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#1
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Kommt drauf an, was in deinem Vertrag steht.

Generell geht es bei den PKV darum, Geld zu sparen. Denn die Ausgaben von Heute sind die Beiträge von Morgen.

Die PKVs die ich kenne, zahlen die Beitragsrückerstattung zwischen AUG und NOV aus.
Zu diesem Zeitpunkt haben die meisten Mitglieder das Vorjahr abgerechnet, so daß keine Verrechnung stattfinden muss.
Auch haben viele Versicherungen in den Bedingungen stehen, daß nur Mitglieder eine Beitragsrückerstattung bekommen, welche noch im Folgejahr bis einschließlich Juni im Vertrag sind.
Somit ist eine Auszahlung im Q3-4 Vertragskonform, und damit liegt kein Verzug vor.

Was das Auszahlen von eingereichten Rechnungen angeht, so ist das auch im Vertrag geregelt. Es gibt günstige Verträge, die nur 1-2 mal im Jahr zu Stichtagen auszahlen. Dies macht sich günstig auf den Beitrag bemerkbar, ist jedoch bitter, wenn man Rechnungen an Ärzte Zahlen muss, und kein Geld auf dem Konto hat. Normalerweise weißt einem der Berater vor Vertragsschluss darauf hin. Hat er das nicht, mal mit dem reden.

Steht im Vertrag jedoch eine Regulierung binnen 14 Tagen, so ist die V im Verzug, und dann kann man auch einen Verzugsschaden geltend machen.


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#2
 Von 
Jogibear.
Status:
Schüler
(373 Beiträge, 161x hilfreich)

Barmenia erstattet die Beiträge zurück im November des nächsten Jahres.

Rechnungserstattungen erfolgen allerdings promt innerhalb weniger Tage.

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