RA für BverfG Beschwerde?

23. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
dave.dun
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 34x hilfreich)
RA für BverfG Beschwerde?

Hallo
wo könnte man einen Fähigen Anwalt für eine Verfassungsbeschwerde erhalten.

Die Anwälte die ich schon kenne habe kein Interesse daran,
ich vermite das es daran Liegt, das man gegen die Richter vorgehen müsste die man Ständig gegenüber hat!

i.d.S. selbst ist es eigentlich recht einfach gelagert.
Hatte 09 wegen Mietmängeln und vernachlässigung des §535.1 BGB nach langer und Wiederholter Ankündigung (mit RA unterstützung) eine Mietzinskürzung umgesetzt.

Blöd das ich zu der Zeit in der Inso war und keine wirtschaftlichen Rücklagen bilden konnte um die Schäden Selbst zu beheben.

Als ich dann noch einen Arbeitsunfall hatte und aus der Erwerbsunfähigkeit als Selbständiger in der Inso zu Harz-IV gedrängt wurde.

Mein Vermieter hat da erneut zugeschlagen, in dem er mich anzeiget, das ich die Miete unterschlagen würde obwohl ich die von der ARGE bekommen habe.

Das stimmt so nicht, nach Rücksprache mit meinem damaligen RA, haben H4 Empfänger das Recht auf übernahme der Tätsächloichen Kosten der Unterkunft.

Die Tatsächlicehn Kosten sind all diese die im Leistungsbezugzeitraum von H4 Fällig werden, unabhängig von ihrem Entstehungszeitraum, das ist auch so vom BSG höchst Richterlich schon entschieden worden.

Da die Def. Heizung schon das Jahr zuvor Hinüber war und wir per STrom Elektro Radiatoren für die Raumwärme und Duchlauferhitzer für das Warmwasser der Körperhygiene nutzten und sich daraus eine Stromnachzahlung i.h.v. weit über 4100Euro ergab und diese zum Leistungszeitraum fällig wurde, sogar mit androhung der Liefersperre, habe ich die Übernahmen dieser Kosten bei der ARGE beantragt!

Zeitgleich habe ich diese Kosten mit der Mietzinskürzung nach §536 BGB aufgerechnet.

Das führte zu einem Starfbefehl, dem ich Wiedersprochen habe und im Wiederspruch den Pflichtverteidiger Beantragt, da ich erkannte das hier §§§ BGB, SGB, StPO/StGB Kolidieren und die Strafrichter bekanntlich in der ersten instanz weder Notwehr, noch Selbstverteidigung bzw. im Zweifel für den Beschuldigten, entscheiden!

Man hat mr den Pflichtverteidiger Verweigert und erklärt das es sich bei meiner Aufrechnung nicht um Tatsächliche Kosten Handel!

Habe dann die Berufung Beantrag und Manigfalltiger beweise zu meiner entlasstung vorgelegt, zum einen dei Inkompetenz des ARGE SB als Zeugen, genau wie die Falschaussage und dem Prozessbetrug des Vermeiters und Anzeiger i.d.S. der erkläret das die Heizung neuwertig sei und vorsätzlich Zerstört wurde! Alles mit Dokumentation und Bildern Belegt.

Auch habe ich im Berufungsantrag erneut den Pflichtverteidiger beantrag, da ich offensichtlich nicht die Sprache des Gerichtes Verstehe und Spreche und diesen zu meiner Verteidigung und meine Rechtlichen Gehör undbedingt benötige.

Die Berufungskammer hat den Pflichtverteidiger abgelehnt, da nahc ansicht der Kammer ich ausreichend Juristisch in der Lage bin mich selbst zu Verteidigen und hat einen Verhandlungstermin Angesetz!

Ich habe diese Verhandlung ohne Verteidiger abgelehnt, genau wie das Gericht und den Vorsitzenden der sich damit über meine Grundrechte hinweg setzt.

Daraufhin wurde der Termin ohne meine ANwesenheit ausgeführt und die Berufung zurück gewiesen!

Gegen diesen Vorgang habe ich dann weitere Rechtsmittel eingelegt, u.a die Widereinsetzung in den Vorherigen Stand, da alles an Schriftverkehr keine Ordentlichen Zustellung nach u.a. Rn. 31 Mangold, Klein, Stark 4.afl. zu Art 103 GG sowie anderen LG, OLG, BGH, BVerfG auslegungen entsprach. Eine Zustellung im Geschäftsbriefkasten an dem mit keinem Zeichen mein NAme steht, kann keine Ordentliche Zustellung sein!

Das OLG ist da anderer meinung, zwar sind meine Anträge auf wiedereinsetzung, Form und Fristgerechte ergangen, aber werden als Unbegründet abgewiesen. u.a. weil ich zwar erläre das keine Zustellung erfolgte, aber nicht aufführe wann die Schrieben zugegangen sind :-(

Eben darum brauchich doch einen Pflichtverteidiger der sich mit den Verfahrensregeln auskennt, also führt auch hier der Mangel am Rechtlichen Gehör (der Pflichtverteidiger zählt dazu) zu meinem Nachteil!

Ich sehe heir nur noch die einzige Chance das ganze im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde noch zu wenden!

Wie erkenne ich einen RA der sich dazu bereit erklären würde, gerne auch Tipp's per PN.

LG Dave

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"Suche nicht nach Fehlern, suche nach Lösungen. [Henry Ford]"

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
Die Anwälte die ich schon kenne habe kein Interesse daran,
ich vermite das es daran Liegt, das man gegen die Richter vorgehen müsste die man Ständig gegenüber hat!


Ich vermute eher, dass es daran liegt, dass Sie keinen Anwalt bezahlen können und kein Anwalt Lust hat, umsonst zu arbeiten, erst Recht nicht sowas kompliziertes wie eine Verfassungsbeschwerde.

Möglicherweise hat der Anwalt auch Angst vor der Missbrauchsgebühr, die das Bundesverfassungsgericht verhöngen kann. Bei Ihrer Geschichte - wo nicht mal ansatzweise eine Grundrechtsverletzung ersichtlich ist - käme das nämlich vielleicht in Betracht.



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"justice"

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#2
 Von 
Ed Wood
Status:
Schüler
(349 Beiträge, 249x hilfreich)

quote:
Gegen diesen Vorgang habe ich dann weitere Rechtsmittel eingelegt, u.a die Widereinsetzung in den Vorherigen Stand, da alles an Schriftverkehr keine Ordentlichen Zustellung nach u.a. Rn. 31 Mangold, Klein, Stark 4


Ah ja, der in gewissen Kreisen extrem beliebte Kommentar von Mangoldt, Klein, Starck. :D

Z.B. in der guten alten IPD:

http://www.ipd24.info/altesforum/045%20Mahnbescheide/045%20Mahnbescheide%2001.html



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"Vor Gericht und auf See sind wir alle in Gottes Hand."

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#3
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
Eine Zustellung im Geschäftsbriefkasten an dem mit keinem Zeichen mein NAme steht, kann keine Ordentliche Zustellung sein!


Habe ich dir nicht schon vor über einem Jahr vorausgesagt, daß du dich damit (deiner Zustellungsvereitelung) irgendwann den Rest deines Lebens beschäftigen wirst? Bed. Made. Lie.

Und ich bezweifle auch, daß sich für deine krude Nummer irgendein RA finden wird. Weil natürlich wieder mal alle anderen Unrecht haben und nur du "verstanden" hast, worum es geht, mit deinem komischen Deutsch.

quote:
Eben darum brauchich doch einen Pflichtverteidiger


Die Regeln, wann es einen Pflichtverteidiger im Strafverfahren gibt, sind eindeutig kodifiziert.
Wenn die auf deinen Fall nicht zutreffen, Pech.

Die hat auch in den letzten 50 Jahren niemand erfolgreich vor dem BVerfG angreifen können, mal abgesehen davon, daß es heute dafür auch zu spät wäre, weil es das entsprechende Gesetz schon länger als 6 Monate gibt.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

quote:
Ich vermute eher, dass es daran liegt, dass Sie keinen Anwalt bezahlen können und kein Anwalt Lust hat, umsonst zu arbeiten, erst Recht nicht sowas kompliziertes wie eine Verfassungsbeschwerde.


Das dürfte es wohl sein. Eine Verfassungsbeschwerde ist zeitaufwendig und mit den gesetzlichen Gebühren, wohlmöglich noch unter PKH, nicht zu machen. Wenn Sie bereit sind, ein paar tausend EUR in die Hand zu nehmen, wird es nicht schwer, einen Kollegen zu finden, der das macht.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
dave.dun
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 34x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Das dürfte es wohl sein. Eine Verfassungsbeschwerde ist zeitaufwendig und mit den gesetzlichen Gebühren, wohlmöglich noch unter PKH, nicht zu machen. Wenn Sie bereit sind, ein paar tausend EUR in die Hand zu nehmen, wird es nicht schwer, einen Kollegen zu finden, der das macht.
<hr size=1 noshade>


Hat man hier schon mal was von RSV gehört?

Im übrigen sind wir ja noch nicht mal zu Preisverhandlungen gekommen, das ganze bleibt schon in der Anfrage dazu hängen!

Meine RA's wissen sehr wohl, das bei erfolg neben der RSV auch ein dicker Bonus Raus kommt, ich denke nicht das es am Preis liegt, eher an der ehrlichen Kompetenz!

Was ich mit meinem RA's mache und wie ich mich dem Gericht gegenüber zeige, sind 2 Paar schuhe.

Als Insolventer darf ich eben nciht mehr als den Freibetrag behalten, die Anwälte aber sind für meine Gesellschaften (auch im drittnamen) tätig und kennen die echte Bonität. lassen sich damit nicht auf PKH o.ä. ein!

quote:<hr size=1 noshade>In den Fällen der sog. notwendigen Verteidigung ist dem Beschuldigten ein Pflichtverteidiger von Amts wegen zu bestellen, wenn der Beschuldigte noch über keinen von ihm gewählten Verteidiger verfügt (§§ 140 ff. StPO ). <hr size=1 noshade>


Wenn das von Anfnag an, also vom Widerspruch des Strafbefehls an, nicht umgesetzt wird, ist das nich einer Vorverurteilung gelichzusetzen?

Mfg Dave

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"Suche nicht nach Fehlern, suche nach Lösungen. [Henry Ford]"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Eine RSV zahlt im Regelfall keine Verfassungsbeschwerde.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

Und auch kein Strafrecht.

wirdwerden

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
Hat man hier schon mal was von RSV gehört?


Du bist wirklich ein lustiger Vogel. Da hat dir gerade ein Anwalt geantwortet, aber du meinst natürlich, du wüßtest es mal wieder besser. Naja, das kennen wir ja schon zur Genüge von dir...

quote:
Meine RA's wissen sehr wohl, das bei erfolg neben der RSV auch ein dicker Bonus Raus kommt, ich denke nicht das es am Preis liegt


... sondern eher an den eben nicht vorhandenen Erfolgsaussichten. Aber das willst du ja nicht hören...

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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Das dürfte es wohl sein. Eine Verfassungsbeschwerde ist zeitaufwendig und mit den gesetzlichen Gebühren, wohlmöglich noch unter PKH, nicht zu machen. Wenn Sie bereit sind, ein paar tausend EUR in die Hand zu nehmen, wird es nicht schwer, einen Kollegen zu finden, der das macht.


Wenn ein Rechtsanwalt so etwas schon behauptet ist es offensichtlich - unabhängig vom vorliegenden Fall, dass etwas faul im Staate Deutschland ist.

Wenn die gesetzlichen Gebühren insbesondere die PKH so so gering sind, dass Anwälte das nicht machen wollen, zeigt diese wieder mal:

Gerechtigkeit bekommt nur derjenige, der sie sich leisten kann.

Das haben die in letzter Zeit publik gewordenen Fälle Horst Arnold und im Vergleich dazu Kachelmann offensichtlich gezeigt.

Im Strafrecht kommt noch dazu, dass der Rechtsweg bei schweren Verbrechen verkürzt ist, dies wurde höchstwahrscheinlich Horst Arnold zum Verhängnis.

Deutschland steckt hier noch im Mittelalter und gibt dem Suhnegedanken Vorrang und verurteilt lieber Unschuldige, nur damit nach Außen hin ein Fall geklärt erscheint. Gleichzeitig wird durch die fehlende Protokolierung von gerichtlichen Zeugenaussgen dem Angeklagten fast unmöglich gemacht, eine Revision erfogreich zu führen. Dei 25 Euro Haftentschädigung pro Tag von denen dann noch ohne wirkliche Grundlage 6 Euro pauschal abgezogen werden sprich auch Bände, wie zeigt den geringen Stand unschuldig Verurteilter in D.

Ein Staat, in dem sich nur Vermögende Gerechtigkeit leisten können, ist noch von einem wirklichen Rechtsstaat weit entfernt.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert MitEtwasErfahrung am 03.03.2012 09:03

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#10
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Ein Staat, in dem sich nur Vermögende Gerechtigkeit leisten können, ist noch von einem wirklichen Rechtsstaat weit entfernt.


Der TE hat den Rechtsweg ausgeschöpft.

Auf Kosten des Steuerzahlers.

Er hat kein "Recht" bekommen. Die Sache ist rechtlich völlig aussichtslos, TE kann das aber nicht einsehen.

Das BVerfG, darum geht es hier, ist keine Superrevisionsinstanz. Es ist ein Verfassungsorgan, das u.a. den Bürger vor Eingriffen der öffentlichen Hand in seine Grundrechte schützen soll.

Eine Grundrechtsverletzung ist hier nicht im Entferntesten ersichtlich. Nur rd. 1,6 % der VB waren 2011 erfolgreich. Von 190.000 VB hatten seit 1951 rd. 4.400 Erfolg. Diese hier würde sicher nicht dazu gehören.

Ich wüsste nicht, weshalb der Steuerzahler dafür aufkommen sollte, das BVerfG mit einer weiteren sinnlosen VB zuzumüllen.

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Mein Beitrag bezog sich sichtlich nicht auf den vorliegenden Fall, sondern ausschließlich auf die Bemerkung des Anwalts.

Wenn ein Anwalt schon so denkt, dass vernünftige Arbeit durch die PKH nicht gedeckt ist, zeigt, dass man in Deutschland teilweise nur Gerchtigkeit erhält, wenn man ausreichende Mittel zur Verfügung hat.

Das war vollkommen losgelöst vom vorliegenden Fall. Dass der vorliegende Fall wenig Erfolgschancen hat, stelle ich auch nicht in Abrede.

Eigentlich sollte ein solcher Fall wie Horst Arnold wachrütteln, aber er wird in Wirklichkeit so gut wie nicht beachtet. Justizopfer haben eben keine Lobby



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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert MitEtwasErfahrung am 03.03.2012 12:37

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Die meisten Anwälte sind auch bereit, auf Basis von PKH zu arbeiten. Das gilt auch für die meisten Anwälte im Forum. Jenachdem, um was es geht, ist die PKH auch nicht sooo schlecht. Gleiches gilt für Pflichtverteidigungen.

Für Ihre pauschalen Parolen habe ich kein Verständnis. Ich bezweifle, dass Sie auf diesem Planeten auch nur ein einziges bestehendes oder ehemaliges System finden, dass einen besseren kostenlosen Rechtsschutz ermöglicht.

Auch der von Ihnen geschilderte Fall kann daran nichts ändern. Der Mann hatte nicht wegen einer fehlerhaften Justiz in Haft gesessen, sondern weil die Anzeigeerstatterin glaubwürdig gelogen hat. Es gibt bestimmt wesentlich mehr echte Straftäter die aus Mangeln an Beweisen frei herumlaufen, als solche, die unschuldig im Gefängnis sitzen.

Was wäre denn Ihrer Meinung nach die Alternative? Machen Sie doch mal einen Vorschlag, wie "Gerechtigkeit" Ihrer Meinung nach aussehen sollte?



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"justice"

-- Editiert justice005 am 03.03.2012 14:59

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Auch der von Ihnen geschilderte Fall kann daran nichts ändern. Der Mann hatte nicht wegen einer fehlerhaften Justiz in Haft gesessen, sondern weil die Anzeigeerstatterin glaubwürdig gelogen hat.


Die Verkürzung des Rechtsweges ist aber fatal. Ob ein eventuelles Berufungsgericht die Anzeigeerstatterin ebenfalls als glaubwürdig angesehen hätte, ist zu bezweifeln.


quote:
Es gibt bestimmt wesentlich mehr echte Straftäter die aus Mangeln an Beweisen frei herumlaufen, als solche, die unschuldig im Gefängnis sitzen.


Solche Gegenrechnungen sollte man tunlichst unterlassen, so etwas hat nichts mir Recht zu tun.




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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
dave.dun
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 34x hilfreich)

Hallo,
das ist doch alles unerheblich.

Wenn das Grundrecht durch missachtung negiert wird, wie soll dann ein reale Gerechtigkeit entstehen?

Ich brauch kein PKH o.ä. eigentlich auch keinen Anwalt, nur eine reale Rechtsprechung.

Wenn das Gesetz sagt, das ich das Recht auf Rechliches Gehör habe aber alle meine Argumente ungeprüft im Gerichtssaal Verpuffen und wenn ich im Strafverfahren dem Schriftlichen Berufungsantrag alle Beweise beilege die alle Zeugen gegen mich unglaubwürdige zeigen, wie kann dann das Verfahren Abgelehent werden?

Zum Rechtlichen Gehör zählt auch der Rechtsbeistand der mir i.d.S. von anfang an verweigert wurde!

In dubio pro reo ist doch nur eine Lächerliche Aussage die es wohl real nicht gibt!

Wer die Schilderung gelesen hat wird schnell erkennen das hier weder Vorsatz noch was anderes vorliegt, es wurde eine Irrtümlich annahme dazu ausgelegt einen Unschuldigen zu verurteilen.

Auch ohne anwalt:

quote:
§ 35
Entschuldigender Notstand

(1) Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen, namentlich weil er die Gefahr selbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr hinzunehmen; jedoch kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden, wenn der Täter nicht mit Rücksicht auf ein besonderes Rechtsverhältnis die Gefahr hinzunehmen hatte.

(2) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig Umstände an, welche ihn nach Absatz 1 entschuldigen würden, so wird er nur dann bestraft, wenn er den Irrtum vermeiden konnte. Die Strafe ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.



Das ist doch Komisch, das BGB §536 spricht einen ein Recht zu und an anderer Stelle wird man für diese Umsetzung Bestraft!

Welcher normalsterbliche kennt alle Gesetze???

Ja das ist ein Schurkenstaat und kein Rechtsstaat!

Es schein wirklich besser 500€ für einen Albaner oder Kurden auszugeben der die Sache einmalig Richtig stell statt auf sein Recht zu Pochen und 3 mal soviel alleine nur als Strafe zu bezahlen!

Dave

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"Suche nicht nach Fehlern, suche nach Lösungen. [Henry Ford]"

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wenn das Grundrecht durch missachtung negiert wird, wie soll dann ein reale Gerechtigkeit entstehen? <hr size=1 noshade>


Das ist eine sinnfreie Frage, da sie bei dir auf subjektiver Wahrnehmung des Einzelfalls beruht.

quote:<hr size=1 noshade>Zum Rechtlichen Gehör zählt auch der Rechtsbeistand der mir i.d.S. von anfang an verweigert wurde! <hr size=1 noshade>


Nein, das ist offenbar nicht so.

quote:<hr size=1 noshade>In dubio pro reo ist doch nur eine Lächerliche Aussage die es wohl real nicht gibt! <hr size=1 noshade>


Die gibt es auch in der StPO nirgends. Die Schuld muß nur zur Überzeugung des Gerichts erwiesen sein.

quote:<hr size=1 noshade>Welcher normalsterbliche kennt alle Gesetze? <hr size=1 noshade>


Das ist nur in Ausnahmefällen eine Entschuldigung.

Im übrigen lag eine "Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit" (§35 StGB ) ja wohl auch kaum vor, sodaß dein diesbezügliches Argument mal wieder völlig an der Realität vorbei geht. Selbst wenn dir Obdachlosigkeit gedroht hätte, wäre dies keine "Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit", immerhin muß bei uns kein Obdachloser verhungern oder erfrieren.

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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)


http://www.123recht.net/Gebuehr-bei-aussichtslosen-Verfassungsbeschwerden-geplant-__a112506.html

Die Gebühr soll zahlen, wessen Antrag wegen vermeintlicher Verletzung seiner Grundrechte von einem Rechtspfleger als aussichtslos eingestuft wird. Hätte die Beschwerde wider Erwarten Erfolg, würde die Gebühr aber zurückerstattet. Sie soll dem Bericht zufolge im Einzelfall bis zu 5000 Euro betragen. Nach Einschätzung Voßkuhles würde sie in 1500 bis 2000 Fällen jährlich verlangt werden. Im vergangenen Jahr gingen rund 6000 Verfassungsbeschwerden ein.

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