Schmuck in der Schule

17. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
kiel4kiel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Schmuck in der Schule

Guten Morgen,

ich habe ein Problem mit der Schule, und zwar müssen wir von den Lehrer im Praktischen Unterricht den gesamten Schmuck abnehem. Diese behaupten es sei eine Gefahrenquelle an den Maschinen.

Finde ich auch völlig richtig, denn wenn man mit einer Kette in die Maschine gerät kanns böse ausgehen.

Nur, ich habe oben am Ohr ein Piercing. Dort ist ein Stecker mit 2 Kugeln drinne, man sieht also nur die beiden Kugeln. Dieses habe ich seit 14 Monaten drin, habe es nie rausgenommen, da ich es 1. nicht aufbekommen und 2. keinen Sinn darin sehe es abzunehmen.

Nun meinte mein Lehrer ich solle das doch rausnehmen. Ich habe gesagt es geht nicht auf, und dann meinte er, ich solle gehen. Gut bin ich halt gegangen. Jeden Montag von 11-14.30 haben wir Metallunterricht, und müssen das halt rausnehmen. Wers nicht tut, kann gehen und bekommt eine 6.

1. Ist das totaler Schwachsinn, wie sollen 2 Kugel á 6mm Durchmesser eine Gefahr darstellen?
2. Abkleben mit einem Pflaster dürfen wir auch nicht.

Nun meine Frage, dürfen die das Verlangen? Ist doch mein Körper und was ich darin wo stecken habe ist doch meine Sache oder? Mitschüler müssen ihre Augenbrauen und Nasen Piercings auch rausnehmen. Stellt das nicht einen Eingriff in den persönlichen Bereich da?

Ich schwänze nun seit 3 Wochen jeden Montag, weil ich keine Lust habe, dass Ding rauszunehmen. Es geht nicht auf, jeder kennt mich damit, ist halt mein Markenzeichen was ich mir nicht von den Lehrern nehmen lassen will.

Habt ihr Erfahrungen oder Informationen für mich? Vllt. auch Tipps?

Viele Grüsse aus dem Norden,

Mike


-----------------
" "

Grundrechte verletzt?

Grundrechte verletzt?

Ein erfahrener Anwalt für Grundrechte gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt für Grundrechte gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kiel4kiel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

hat keiner eine antwort? :(

-----------------
" "

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
GAm
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 8x hilfreich)

Vielleicht schreibt keiner, weil viele das wie ich als Kindisch empfinden und es schwer ist eindeutig zu betrachten.
Weil viele Informationen fehlen.

Was ist so schwer den Schmuck vollständig zu entfernen? Es gibt dinge/Vorschriften die man oft genug als sinnlos oder dumm empfindet, aber tatsächlich aus Vorfällen und Erfahrungen entstanden sind weil sich jemand ein kopf gemacht hat...

Denke mal das auch Ohrschmuck gefährlich sein kann, gut möglich das jemand ohne das ende der rotation abzuwarten sein Ergebnis ansehen will und so oder durch einen lieben Mitschüler einen schuppser bekommt... und auch ein kleiner gegenstand kann Großenschaden anrichten. Manchmal durch auch durch dumme sachen wo niemand das erwartet hat.

Wie die Rechtslage aussieht weis ich nicht und kann nur Vermutungen anstellen.
Da aber der entfernen des Schmuckes eine Vorschrift ist oder angeordnet wurde aus Sicherheitsbewusstsein oder weil der Leher das Risiko nicht auf seine Kappe nehmen will oder gar nicht anderst handeln kann, weil vorschrift.
Kann mir vorstellen dass das durchaus rechtens ist...

Wenn in der Schulordnung steht, das alle Schüler eine Krawatte zu Tragen haben, kann man den Krawatten losen auch rausschmeißen und abstrafen... (Die Schuluniform wird kommen ;) )

-- Editiert von gam am 21.03.2007 10:12:01

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.638 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen