Schule gibt Handy nicht an Erziehungsberechtigte

9. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Let_it_be
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)
Schule gibt Handy nicht an Erziehungsberechtigte

Hallo,

ich brauche die Hilfe des Forums in folgendem Fall.

Meinem Sohn wurde in der Schule Realschule Bayern) das Handy eingezogen als er es grad ausschalten wollte und mitgeteilt, dass er es sich in 7 Tagen wieder abholen könne.

Das ganze passierte bei einem Lehrer im Ethikunterricht, der die Handynutzung zeitweilig zulässt und sich auch gerne von seinen Schülern über die neuesten Apps informieren lässt.

Selbstverständlich gab es die mütterliche Ansage, dass das Handy im Unterricht nichts verloren hat und dieses künftig auch nicht mehr mitgenommen wird.

Allerdings bin ich auch der Ansicht, dass die Schule hier mit einer 7-tägigen Frist übertreibt und massiv in die Freizeit und somit in das Privatleben des Schülers und der Familie eingreift. Ja ich weiß, früher ging es auch ohne Handy aber wir leben nun einmal heute und es ist wohl weit verbreitet, dass die Kommunikation der Jugend über das Mobilfunknetz abgewickelt wird. Gut oder schlecht sei dahin gestellt und sollte hier kein Thema werden.


Ich habe meinem Sohn also am Folgetag einen Zettel geschrieben, auf dem ich die Herausgabe nach Unterrichtsende forderte, was vom Lehrer u. Schulleiter verweigert wurde.

Am nächsten Tag bin ich persönlich in die Schule und habe um die Herausgabe des Gerätes gebeten bzw. alternativ der Sim-Karte und mehrfach versichert, dass das Teil zukünftig zuhause bleibt.

Beides, sowohl die Herausgabe des Handys als auch der Karte, wurde vom Schulleiter verweigert. Er beharrte auf die Frist der 7 Tage, die den Eltern per Elternbrief zu Schuljahresbeginn bekannt gemacht wurde und der die Eltern durch Unterschrift zugestimmt hätten.

Mich würde jetzt interessieren wie der Fall rechtlich gestellt ist.
Hat der Schulleiter tatsächlich das Recht dem Erziehungsberechtigten die Herausgabe zu verweigern?

Vielen Dank für die Antworten!


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5 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Let_it_be
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Den Brief haben alle Eltern bekommen. Mit der Unterschrift bestätigen die Eltern den Erhalt des Schreibens. Von Zustimmung steht dort nichts.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Meinem Sohn wurde in der Schule Realschule Bayern) das Handy eingezogen als er es grad ausschalten wollte



Schülerinnen und Schüler
Art. 56 BayEUG
Rechte und Pflichten

(5) 1 Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. 2 Die unterrichtende oder die außerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten. 3 Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden.


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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Erfolgte die Unterschrift also als Bestätigung der Kenntnissnahme der schulischen Vorschriften?

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Let_it_be
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,
entschuldigung, dass ich mich jetzt erst wieder melde. Das Handy habe ich am Freitag vormittag abholen können. Es war somit nur 3 bzw. inkl. Montag 4 Tage weg.

Das mit der Unterschrift ist wohl nicht ganz eindeutig. Es handelt sich dabei um 5 Seiten, Blatt 1+2 enthalten Informationen über die Schule (inkl. Handy-Regelung), Blatt 3+4 Angaben und Anmeldungen zum Wahlunterricht und Blattt 5 letztlich die Unterschrift der Eltern über den Erhalt des Schreibens, sowie Entscheidungen bei kurzfristigem vorzeitigen Unterrichtsschluss, Kontaktdaten der Eltern und Angehörige, etc.

Inzwischen habe ich gehört, dass die Schule wohl auf Grund einiger zorniger Eltern mit dem Kultusministerium über zukünftiges handeln beratschlagt.
Mir scheint, als wären sich Schule u. KM hier ihrer Rechtssicherheit auch nicht mehr ganz gewiss.

Mal sehen was nächstes Jahr im Brief steht.

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